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Gesetzlicher Rahmen

Kurz erklärt

VOPST

  • Verordnung OPtische STrahlung
  • Ist eine Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 
  • Regelt die Lasersicherheit am Arbeitsplatz (Beurteilung, Unterweisung, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung usw.)
  • Umfasst Grenzwerte zur Laserstrahlung und die Laserklassen

Normen

  • EN 60825: Klassifizierung, Ausstattung und Kennzeichnung von Lasergeräten
  • EN 11553-1: Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen
  • EN 207 und EN 208: Schutzbrillen gegen Laserstrahlung

Laserschutzbeauftragter

  • Fachkundige Person für Lasersicherheit
  • Geregelt in ON S1100
  • Nach VOPST nicht zwingend vorgeschrieben

CE - Kennzeichen

  • Ist kein Gütesiegel
  • Sicherheit muss vom Anwender überprüft werden
  • CE-Kennzeichen nicht blind vertrauen!

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Die Lasersicherheit am Arbeitsplatz ist in der Verordnung Optische Strahlung, abgekürzt VOPST, geregelt. Sie ist eine Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und somit direkt am Arbeitsplatz anwendbar. Für technische Details können Normen herangezogen werden, wobei die EN 60825-1 als harmonisierte Lasersicherheitsnorm die wichtigste unter ihnen ist.

Das ArbeitnehmerInnen Schutzgesetz ist die Rechtsvorschrift für den Arbeitnehmerschutz in Österreich. Es regelt die grundlegenden Anforderungen an die Arbeitssicherheit, welche durch Verordnungen konkretisiert werden.  Für Kinder und Jugendliche bestehen besondere Regelungen, die im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und der zugehörigen Verordnung geregelt sind. Im Falle von Lasern werden dabei Arbeiten mit Lasern der Klasse 3R, 3B und 4 verboten.

Die Verordnung Optische Strahlung ist eine Verordnung zum ASchG. Sie gilt für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor der Einwirkung durch optische Strahlung und ist seit 2010 in Kraft. In der VOPST sind die Grenzwerte für Laserstrahlung in Anhang B angegeben. Eine Beurteilung des Gefährdungspotentials ermöglichen die Laserklassen, die ebenfalls im Anhang B angeführt sind. 

Weitere Inhalte sind die Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, die Information und Unterweisung der Mitarbeiter sowie Maßnahmen zum Schutz des Arbeitnehmers, Schutzausrüstung und Kennzeichnung von Gefährdungen durch Laserstrahlung.

Als Normen für Lasermaschinen kommen vor allem die Lasersicherheitsnorm EN 60825, EN11553 sowie EN 207 und 208 für Schutzbrillen in Frage. Der erste Teil der EN 60825 regelt die Klassifizierung, Ausstattung und Kennzeichnung von Lasergeräten und stellt damit das Fundament für viele weitere Normen und der Lasersicherheit dar. Die Norm EN 11553-1 beschäftigt sich mit der Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen. Für Schutzbrillen gegen Laserstrahlung sind die Normen EN 207 und 208 maßgeblich.

Obwohl sich die oben genannten Normen an die Hersteller von Lasergeräten wenden, sind die Informationen auch zur Beurteilung der Lasersicherheit am Arbeitsplatz wichtig. Beispielsweise werden die Laserklassen nach EN 60825-1 als eine Möglichkeit der Gefährdungsbeurteilung nach VOPST genannt. Verbleibt in der Gefährdungsbeurteilung nach Ausschöpfung von technischen und organisatorischen Maßnahmen noch ein Restrisiko, so ist dieses mit persönlicher Schutzausrüstung für die gefährdeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beseitigen.

Der Laserschutzbeauftragte ist eine fachkundige Person in der Lasersicherheit. Seine Anforderungen an die Ausbildung sowie seine Aufgaben und Verantwortung sind in der österreichischen Norm  ON S1100 geregelt. Der Laserschutzbeauftragte ist zwar nach VOPST nicht zwingend erforderlich doch oftmals per Bescheid in der Betriebsbewilligung vorgeschrieben.

Neben weiteren Normen zur sicheren Anwendung von medizinischen Lasergeräten oder zur Sicherheit von Laseranlagen gibt es eine Reihe von Merkblättern der AUVA zum Thema Lasersicherheit. Lesen sie nach unter www.auva.at/merkblaetter .

Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Das CE-Kennzeichen ist kein Gütesiegel, sondern bedeutet lediglich, dass der Hersteller bestätigt, die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit des Produktes, die im europäischen Wirtschaftsraum bestehen, einzuhalten. Von Seiten des Anwenders ist es wichtig, sich von der sicheren Funktionsweise des Produktes zu überzeugen. Man darf der CE-Kennzeichnung nicht blind vertrauen.


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