Entsprechend § 5 Abs.3 und § 9 Abs. 1
![](/WebResource.axd?d=HA4jInomoOhmuEmuDHSahyFNpJo4TGQDdOy1dFD-1SKcjUtrpyRvfKtOU_kbtJ3Tced4i163FFL8fnN2-LmgOcxQtJsZ_Lvy_8Becz574KM1SKnOUuBv48Fz-kcD9rSBMpLfgSBtlPsWpLfYXYH9Ag2&t=638131951612199751)
VOC Anlagen-VO dürfen die Emissionsmessungen bei Betriebsanlagen
mit einem jährlichen Lösungsmittelverbrauch bis 2 t durch Berechnungen ersetzt werden.
Das vorliegende Berechnungsmodell für die Grenzwerte von org. Kohlenstoff und Staubemissionen
wurde, auf Antrag der WKÖ vom BMfWA als geeignet und einer Messung gleichwertig
anerkannt.