WICHTIGER HINWEIS zur Nutzung der Software EMES-2 und EMES-Experte!
Gemäß § 172 ASVG trifft die AUVA als Unfallversicherungsträger Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Software EMES wurde im Auftrag der AUVA erstellt und soll einen Beitrag zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten leisten. Zu diesem Zweck wird diese Software kostenlos und ohne Gewährleistung allen Nutzern der frei zugänglichen Website eval.at zur Verfügung gestellt.
Die Urheberin erlaubt die Verwendung von EMES als kostenlose Software auch zu Beratungszwecken, sofern die reine Nutzung von EMES nicht kommerziell verwendet wird.
Ausdrücklich verboten ist die entgeltliche Verwendung (beispielsweise Verwertung, Vervielfältigung, Vermietung) dieser Software, zumal sie dem Zweck einer kostenlosen Software widersprechen würde und gem. § 81 ASVG unzulässig wäre.