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EMES-2 - FAQ

  • Wo immer elektrischen Strömen und Spannungen auftreten, werden auch elektromagnetische Felder –meist in geringer Intensität – erzeugt. Diese treten in verschiedenen Formen in Erscheinung. Dazu zählen 

    • magnetische Felder - ihre Quellen sind
      • natürliches Erdmagnetfeld
      • Permanentmagnete
      • elektrische Ströme
    • elektrische Felder -  ihre Quellen sind
      • elektrische Spannungen
    • elektromagnetische Felder bzw. Strahlung 
      • diese sind Kraftfelder, die sich von ihren Quellen - das sind meistens Antennen oder Elektroden - lösen und in Wellenform mit Lichtgeschwindigkeit im Raum ausbreiten. Im Hochfrequenzbereich werden sie oft als Strahlung bezeichnet. Sie kommen vor bei allen Geräten, Maschinen und Anlagen, die mit Strom betrieben werden, wie z.B. jene in Haushalt, Industrie, Medizin, Rundfunk, TV und im Telekommunikationsbereich
  • Die Software EMES liefert ein Werkzeug um das Ausmaß der Einwirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen quantitativ zu erfassen und damit zu bewerten. 

    EMES richtet sich an alle im Arbeitnehmerschutz tätigen Personen wie zum Beispiel Sicherheitsfachkräfte (SFK), Arbeitsmediziner oder die für die Evaluierung zuständigen Personen in einem Betrieb. Durch die einfache Bedienbarkeit kann ohne Vorkenntnisse eine gültige Evaluierung durchgeführt werden.

    Die Datenbank von EMES beinhaltet zahlreiche EMF-Quellen, wie sie an einem typischen Arbeitsplatz in Büro oder Gewerbe vorkommen.

    Der Anwender muss lediglich die vorgefundenen Geräte und ihren Abstand zum Arbeitnehmer angeben. Ein einfaches Ampelsystem zeigt eine etwaige Überschreitung der Grenzwerte klar an.

    EMES bietet Rechtssicherheit für den Arbeitgeber, insoweit als die Original-Daten aufgehoben werden und im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt werden können.

  • Elektromagnetische Felder (EMF) können bei entsprechender Intensität auf das Gewebe des Körpers einwirken und sind daher zu begrenzen. Die meisten Expositionssituationen, die EMF mit sich bringen sind unbedenklich und unter den international harmonisierten Grenzwerten.

    Die Technologien der modernen Gesellschaft und der Berufswelt haben aber eine starke Zunahme an elektrischen Geräten und damit automatisch an EMF mit sich gebracht. Diese Immission wird manchmal - etwas salopp - mit Elektrosmog bezeichnet. Das tatsächliche Risiko für den Menschen sollte daher auf der Basis von wissenschaftlich fundierten Regulativen evaluiert werden. 

    An vielen Arbeitsplätzen sind Menschen Anwendungen die EMF nutzen ausgesetzt. Den rechtlichen Rahmen zur Evaluierung der damit verbunden Risiken für die Gesundheit liefert die Verordnung elektromagnetische Felder - VEMF, welche am 01. August 2016 in Kraft tritt (BGBl. II Nr. 179/2016 vom 7.Juli 2016). § 7 Abs 1 der VEMF stellt klar „Arbeitgeber/innen müssen die Gefahren, denen die Arbeitnehmer/innen durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind, ermitteln und beurteilen.“ Es sind dabei alle direkten und indirekten Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer/innen zu berücksichtigen, insbesondere auch die besonders gefährdeten oder schutzbedürftigen Arbeitnehmer/innen.

    Die VEMF beschäftigt sich allerdings explizit nicht mit den vermuteten (also bislang nicht erwiesenen) Langzeitwirkungen von elektromagnetischen Feldern.

  • Die Evaluierung des Arbeitsplatzes gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) ist in Österreich in der Verordnung elektromagnetische Felder –VEMF geregelt. Für Arbeitnehmer ohne besonderes Risiko bezüglich der Immission von EMF sind darin explizit Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte gegeben, die heranzuziehen sind.

    In EMES ist dafür die Norm/das Regelwerk 01 – VEMF 2016 anzuwählen.

    Da für niederfrequente Magnetfelder die Auslösewerte bezogen auf die Körperregion definiert wurden, ist die entsprechende Beurteilungskategorie auswählen. Zur Verfügung stehen

    • Auslösewerte Gliedmaßen & hochfrequenter Bereich
    • Auslösewerte Rumpf & hochfrequenter Bereich
    • Auslösewerte Kopf & hochfrequenter Bereich

    Bei der Angabe der Abstände zu den Feldquellen ist dann der jeweilige Abstand auch passend zur Körperregion zu wählen.

    Falls es in einer komplizierten und/oder großräumigen Expositionssituation nicht klar sein sollte, ob Kopf, Rumpf, oder Gliedmaßen überwiegend exponiert sind, kann man in EMES die Auslösewerte für Kopf und einen mittleren Abstand zum Körper wählen, um auf der sicheren Seite zu sein.

    Dies gilt allerdings nicht bei stark lokalisierten Feldquellen mit intensiver Emission, bei denen oft die Gliedmaßen durch den Arbeitsvorgang exponiert sind. Stark lokalisierten Feldquellen müssen üblicherweise durch Experten, eventuell unter Heranziehung von Berechnungen beurteilt werden.

    Schwangere Arbeitnehmerinnen sind nach §5 VEMF durch die Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte der „Empfehlung des Rates (1999/519/EC) zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern“, kurz „Ratsempfehlung 1999/519/EC“ (in EMES 02 – EU-Ratsempf. 1999/519/EC) zu beurteilen. 
     
    Achtung! EMES kann nicht die gesamte Evaluierung nach VEMF abdecken!
    Nachdem in der VEMF eine umfassende Bewertung aller direkten und indirekten Gefährdungen, die sich durch EMF ergeben, gefordert wird kann EMES nicht die gesamte Evaluierung nach VEMF abdecken (siehe auch FAQ Nutzung/Einsatz bei der Evaluierung) ! Vor allem indirekten Gefährdungen wie bei der Expositionssituation für Träger von Herzschrittmachern und anderen aktiven Implantaten können nicht mit EMES erfasst und bewertet werden.

  • Nutzung

    Gemäß § 172 ASVG trifft die AUVA als Unfallversicherungsträger Vorsorge für die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Software EMES wurde im Auftrag der AUVA erstellt und soll einen Beitrag zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten leisten. Zu diesem Zweck wird diese Software kostenlos und ohne Gewährleistung allen Nutzern der frei zugänglichen Website eval.at zur Verfügung gestellt.

    Die Urheberin erlaubt die Verwendung von EMES als kostenlose Software auch zu Beratungszwecken, sofern die reine Nutzung von EMES nicht kommerziell verwendet wird.

    Ausdrücklich verboten ist die entgeltliche Verwendung (beispielsweise Verwertung, Vervielfältigung, Vermietung) dieser Software, zumal sie dem Zweck einer kostenlosen Software widersprechen würde und gem. § 81 ASVG unzulässig wäre.

    Einsatz bei der Evaluierung

    Die Nutzung von EMES bei der Evaluierung von elektromagnetischen Feldern (EMF) mit EMES ist ein unterstützendes Mittel vor allem für Klein- und Mittelbetriebe.

    In keinem Fall kann EMES eine sorgfältige Ermittlung und Beurteilung der möglichen Immission von EMF im Rahmen einer Begehung ersetzen.

    Im Rahmen dieses Prozesses ist auch zu ermitteln, welche Beurteilungsmethoden und Maßnahmen im konkreten Fall notwendig und umzusetzen sind. EMES realisiert nur eine der möglichen und im konkreten Falle auszuwählenden Methoden.

    Die in EMES enthaltenen Daten von Feldquellen wurden teilweise von kundigen Nutzern vermessen und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Das EMES Team nimmt eine Überprüfung auf Plausibilität vor und ist berechtigt, die Daten in eine passende EMES Kategorie einzuordnen, sofern die Plausibilitätsprüfung keinen Zweifel an der Anwendbarkeit der Daten ergibt. Für die Erfassung der von Dritten bereitgestellten Daten und damit für Exaktheit, Messfehler, etc. kann das EMES Team keine Haftung übernehmen.

    Insbesondere ist der Nutzer der EMES Experten-Funktionalität für die Qualität und Anwendung der von ihm am lokalen Rechner importierten Daten selbst verantwortlich.   

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von EMES die ArbeitgeberInnen in keiner Weise von ihren umfangreichen gesetzlichen Pflichten, insbesondere durch das ASchG und die VEMF entbinden.

    Eine gesetzeskonforme Evaluierung von EMF liegt erst dann vor, wenn die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen umgesetzt wurden und durch weitere betriebliche Dokumente (z.B. Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen,  Unterweisungsnachweise, etc.) belegt sind.

  • Bei der Konzeptionierung von EMES wurde auf Datenschutz großen Wert gelegt.

    Die Daten von Quellen in EMES werden bei Installation oder Update in eine lokale Datenbank übertragen. Die Evaluierung mit dem EMES Anwenderprogramm läuft damit ausschließlich auf dem lokalen PC. Es werden weder personenbezogene Daten noch Information über ausgewählte Feldquellen über das Internet übertragen und es wird folglich auch nichts davon in der öffentlichen (zentralen) EMES Datenbank erfasst.

    Der Benutzer speichert seine eingegebenen Daten optional am lokalen PC.

  • Voraussetzung für EMES ist eine Java Runtime Version 7.

    Es kann hier kostenlos heruntergeladen werden:

    EMES wird unter diesem Link  kostenfrei bereitgestellt.

    Klicken Sie dort auf den Link „EMES-2 Download“. Die Datei „Setup.exe“ wird Ihnen zum direkten Ausführen oder Speichern angeboten.
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    Es wird empfohlen, einfach „Ausführen“ anzuwählen.

    Danach muss das Ausführen aus Sicherheitsgründen üblicherweise extra bestätigt werden. Wählen Sie nochmals „Ausführen“ an.
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    Nun begleitet Sie ein Installationsassistent durch die Installation auf Ihrem PC.  Installationsverzeichnisse und die Anzeige des Programms im Startmenü sowie am Desktop können gewählt werden. Es wird empfohlen, die Standard-Einstellungen des Installationsassistenten zu verwenden. 

    ACHTUNG:

    Während der Neuinstallation muss eine Internetverbindung bestehen. Das Programm lädt weitere Daten aus dem Internet nach – es werden die aktuellen Daten aller Feldquellen bereitgestellt. Dies kann abhängig von Datenmenge und der Qualität der Internetverbindung einige Minuten in Anspruch nehmen. Es wird ein Fortschrittsbalken angezeigt, Sie können Ihren PC inzwischen selbstverständlich für andere Zwecke nutzen.
  • Sollten sich bei der EMES Installation mit der notwendigen Internet-Verbindung Probleme ergeben, so liegt das oftmals an den Einstellungen für Proxies. Mit folgenden Informationen und einer manuellen Eingabe lassen sich einige Probleme leicht lösen.

    Der EMES Installer holt sich aus der Windows Registry die Proxy Settings (Windows Registry Pfad: „HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Internet Settings“ oder „HKEY_CURRENT_MACHINE\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\Internet Settings“)

    Verwendet werden der Registry Eintrag „ProxyEnabled“  welcher „1“ ist, wenn ein Proxy Server verwendet wird (sonst „0“).  Weiters verwendet wird der Registry Eintrag „ProxyServer“ = <Proxyserver>:<Port-Nummer>.

    Wenn mit dieser Einstellung in der Registry die Verbindung fehlschlägt, öffnet sich folgendes Fenster:

    Popup Proxy und EMES

    Der Proxy Server und Proxy Port können eingegeben werden. Die Einstellungen werden in der proxy.txt (im Installationsverzeichnis von EMES) gespeichert und danach für die Downloads von neuen EMES Programm- und Datenversionen  verwendet.

    Inhalt von proxy.txt bei Verwendung eines Proxy Server:
    host = <IP-Adresse des Proxy Servers>
    port = <Port-Nummer des Proxy Servers>

    Die Log-Datei zu der fehlgeschlagenen Installation um mehr Information zu bekommen befindet sich im Installationsverzeichnis von EMES, welches im Setup-Wizard angegeben wurde. Die Log-Datei heißt: launcher.log

  • Nach einer Installation mit Standard-Einstellungen kann EMES als Programm im Startmenü oder über das erzeugte Icon am Windows Desktop gestartet werden.

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    Beim Betrieb nach erfolgter Installation ist keine Internetverbindung nötig.
  • Bei jedem Neustart des EMES Anwenderprogramm prüft die Software ob Erweiterungen (neue Feldquellen und/oder Normen) in der EMES Datenbank verfügbar sind und lädt gegebenenfalls aktuelle Daten nach.

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    Sollte keine Internet-Verbindung möglich sein, dann arbeitet EMES automatisch mit den lokal gespeicherten Daten der Feldquellen.

  • Unter dem Menüpunkt „Hilfe“ finden Sie ein Benutzerhandbuch und Hilfe zu allen EMES Funktionen im Stile einer Windows Hilfe Datei.

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  • Vor allem Büroarbeitsplätze und Arbeitsplätze mit häufig genutzten Geräten aus Handwerk und Gewerbe können mit EMES ausgewertet werden, sofern diese Geräte in der EMES Datenbank verfügbar sind.

    Derzeit sind folgende EMF-Quellen in EMES-Datenbank verfügbar:

    • Bürobereich
      • Computer (PC und Notebook)
      • Bildschirme (Röhrenbildschirme, Flachbildschirme)
      • Beleuchtungskörper (Energiesparlampen, Leuchtstofflampen)
      • Drucker
      • Scanner
      • Kopierer
      • Kabelkanäle und Kabelschläuche (mit Gesamtströmen bis 100 A)
      • Mobiltelefone
      • Fremdes Mobiltelefon
      • WLAN ( Basisstation/ Access Point, Mobilteil)
      • DECT = Schnurlostelefon (Basisstation, Mobilteil)
      • Bluetooth
    • Telekommunikationsbereich
      • Mobilfunkbasisstationen
        • Outdoor (Makrozellen)
        • Fassade (Mikrozellen)
        • Indoor (Pikozellen)
    • Holzbearbeitungsmaschinen wie z.B.
      • Hobelmaschinen
      • Tischkreissägen
    • Handgeführte Geräte wie z.B.
      • Bohrhämmer
      • Handhobel
      • Handkreissägen
      • Kappsäge
      • Stichsäge
      • Schwing- und Exzenterschleifer
    • Elektrische -Fahrzeuge wie z.B.
      • Stapler
      • Schlepper
  • Alle Quellen, die nicht in EMES abgebildet sind.

  • Nein, die Expositionssituation für Träger von Herzschrittmachern und anderen aktiven Implantaten kann nicht mit EMES evaluiert werden. Oftmals ist eine individuelle Bewertung, z.B. auf der Basis von Messungen, durch Arbeitsmedizin und den behandelnden Arzt notwendig.
  • Grundsätzlich wird bei Mobilfunk-Basisstationen (BS) nach dem Dienst (also GSM, UMTS, LTE…) und gegebenenfalls auch nach der Art der Antenne (Hersteller, Modell) und weiteren Parameter unterschieden (Siehe dazu die EMES-Zusammenfassung bei www.eval.at/emes).

    Falls Sie eine BS in der Nähe haben und der Dienst unbekannt ist, gehen Sie auf www.senderkataster.at und  finden Sie dort den oder die Dienste, die an dieser BS betrieben werden, heraus. Geben Sie alle diese einzeln mit den dazu gehörigen übrigen Parametern der BS und Expositionssituation an. Wenn bei GSM unbekannt ist, ob es sich um GSM-900 oder GSM-1800 handelt (oder bei LTE um LTE-800, LTE-1800, LTE-2600 handelt), können Sie den Netzbetreiber befragen. 

    Wenn hierzu keine Information mitgeteilt wird, nehmen Sie bei GSM den Dienst GSM-900 und bei LTE den Dienst LTE-800, da diese in der Regel höhere Immissionen erzeugen. Dadurch kann es aber zu Überbewertungen kommen, die aber durch Worst - Case-Annahmen bei verschiedenen anderen Parametern teilweise wettgemacht werden.

    Da das Modell der Antenne üblicherweise nicht bekannt ist, kann man wiederum den Betreiber befragen bzw. die  Worst - Case Antenne auswählen.

    Um den relativen Standort zur BS anzugeben, ist mindestens die Angabe des horizontalen Abstandes zur Antenne und die vertikale Höhendifferenz zwischen Messpunkt und Antenne nötig.

    Der resultierende Luftlinienabstand zur Antennen muss übrigens mindestens 5m betragen, um im gültigen Bereich des EMES-Datenmodells zu bleiben.

    Zusätzlich können im Untermenü „Voreinstellungen & Konfigurieren“ noch Details zur Ausrichtung der Antennen, der Kanalbelegung, der Kanal-Eingangsleistung der BS sowie etwaige Dämpfung des Feldes durch Mauern und Gebäude ausgewählt werden.

    Die Voreinstellungen decken den ungünstigsten Fall ab (z.B. Messposition in der Hauptstrahlrichtung der Antenne und keine Dämpfung der Felder durch eine Wand) .
  • Im Karteireiter Auswertung werden Details der Evaluierung in Tabellenform dargestellt.
    Die Normen und Regulative unterscheiden hier Beurteilungskategorien (berufliche Exposition, Allgemeinbevölkerung), Wirkungskategorien (Reizwirkung (RW), thermische Wirkung (TW), spezifische Absorptionsrate (SAR) für relevante physikalische Größen wie elektrische Feldstärke (E), magnetische Feldstärke (H), Stromdichte (j), interne elektrische Feldstärke (Eint) und spezifische Absorptionsrate (SAR). Für jede Quelle wird getrennt der Expositionsquotient (EQ), je nach relevante Wirkungskategorie, für jede Beurteilungskategorie berechnet und in den letzten drei Spalten eingetragen. Die EQ-Beiträge aller Quellen werden in der letzten Zeile zu drei Gesamtexpositionsquotienten (GEQ) gemäß der drei Wirkungskategorien berechnet. Aus diesen drei GEQs wird nach einem bestimmten Algorithmus der Tonale Expositionsquotient berechnet. Diese Wert wird im Hauptmenü als Totaler EQ angezeigt. 

    Insofern ist der Karteireiter Auswertung für den typischen Anwender unwesentlich und dient lediglich zur Information des Experten.

    Bei Auswahl einer Spalte (zB „GEQ(RW)“) werden die Beiträge der einzelnen Feldquellen sowie die Summe zu dieser Bewertungskategorie grafisch dargestellt.

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  • Die überwiegende Anzahl an Feldquellen in der EMES-Datenbank wird durch hinterlegte Messwerte von externen Feldern bewertet. Ihre Bewertung basiert damit auf den Auslösewerten. In der Regel werden nur wenige Feldquellen wie z.B. Mobiltelefone über einen Expositionsgrenzwert für die Wirkung im Körper bewertet.

    Eine Überschreitung in EMES zeigt daher (wenn die dominierende Quelle kein Mobiltelefon ist) eine Überschreitung der Auslösewerte an.

    Dazu kommt, dass die Messwerte in EMES stets konservativ gewählt sind, d.h. möglichst einem Worst - Case entsprechend. Eine Messung der spezifischen Arbeitsplatzsituation könnte möglicherweise eine Unterschreitung der Auslösewerte im vorliegenden Fall anzeigen.

    Ist dies nicht der Fall dann muss nach §4 Abs. 4 VEMF eine detaillierte Bewertung gegenüber Expositionsgrenzwerte erfolgen, sofern Unterschreitung derselben nicht anderweitig ausgeschlossen werden kann.

    Kann bei dieser detaillierten Expositions-Bewertung die Unterschreitung der Expositionsgrenzwerte nicht gezeigt werden, sind Maßnahmen jedenfalls notwendig (§4 Abs 5 VEMF).
  • In EMES gibt vier mögliche des Ergebnisse

    • OK (EQ < 0,85)
      Die Evaluierung des Arbeitsplatzes wurde gültig abgeschlossen, der Gesamtexpositionsquotient ergab einen Wert von unter 1,00 (100 %). Es sind keinerlei Maßnahmen zu treffen. Drucken Sie bitte das Ergebnis der Evaluierung aus und bewahren Sie es auf. 
    • Bedenklich (0,85 < EQ  < 1 )

      Die Evaluierung des Arbeitsplatzes wurde gültig abgeschlossen, der Gesamtexpositionsquotient ergab einen Wert von unter 1,00 (100 %). Es sind damit keine Maßnahmen zwingend notwendig, allerdings ist ob der erhöhten Belastung weitere Beratung durch Experten empfehlenswert. Drucken Sie bitte das Ergebnis der Evaluierung aus und bewahren Sie es auf.

    • Überschreitung (EQ > 1)

      Die Evaluierung des Arbeitsplatzes ergab eine Überschreitung der zulässigen elektromagnetischen Belastung, der Expositionsquotient ist größer als 1 (größer als 100 %). Bitte ziehen Sie fachkundige Personen oder Dienste bei um eine detailliertere Bewertung des vorliegenden Falls durchführen zu lassen. Gegebenenfalls müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Belastung des Arbeitsplatzes durch elektromagnetische Felder zu verringern.

    • Ungültig Eingabefehler: Überprüfen Sie die Gültigkeit der Eingabedaten bei allen Quellen (z.B. Distanzangabe, falsches Komma etc.)    

  • Die Gerätehersteller können die Immissionen ihrer Geräte von einem Experten EMES-konform messen lassen und die Ergebnisse der AUVA über die Schnittstelle „Datenbereitstellung“ zur Verfügung stellen (siehe dazu den Web-Link https://service.ait.ac.at/emes2/ im Karteireiter „Datenbereitstellung“ , sowie die Messanleitung für EMES konforme Datenbereitstellung auf dieser Seite).

    Die Übermittelung erfolgt in 7 Schritten unter der Angabe von 1. „Allgemeinen Daten“, 2. „Feldquellendaten“, 3. „Messgrößen bzw. Berechnungsgrößen“, 4. „Betriebsart(en)“, 5. „Messseite(n)“, 6. „Messgeräte“ (bzw. Simulationssoftware), und schließlich unter 7. „Peaklisten“ die Angaben der Feldbelastung selbst.

    EMES_Datenbereitstellung_Schritt7_BspSAR

    Anmerkung: Bei der Angabe von Basisgrößen wie einen SAR Wert, muss zwar auf software-technischen Gründen ein einzelner Abstand eingetragen werden, der aber technisch/physikalisch irrelevant ist. Tragen Sie einfach 1 m ein! Bei Daten aus Berechnungen kann unter 6. „Messgeräte“ im Feld „Hersteller“ Simulation vermerkt werden, sowie im Feld „Gerät“ der Name der Simulationssoftware. Falls unbekannt, kann auch dies in diesen beiden Feldern vermerkt werden.

    Die eingegeben Daten können optional lokal gespeichert werden. Versenden der Daten an das EMES-System erfolgt lediglich im letzten Schritt nach expliziter Zustimmung. Nach der Freigabe durch einen EMES-Administrator wird das Gerät in die Datenbank aufgenommen und ist für alle Anwender verfügbar.

    Als Datenbereitsteller sind Sie für die Richtigkeit und Speicherung der Rohdaten (Spektren, ggbf. zeitabhängige Messdaten, Informationen über Betriebszustände und Messparameter), …verantwortlich und müssen diese bei Bedarf zur Verfügung stellen können. Die "Peaklisten" aus den Spektren und die Exekutiv- und Expositionsdaten werden über die Dateneingabe-Maske an die EMES Administratoren versendet. Nach einer Prüfung auf Plausibilität sowie auf Relevanz als Feldquelle einer häufigen Kategorie werden die Daten gegebenenfalls in die öffentliche EMES Datenbank übernommen. Bereitstellung der Daten über die EMES Dateneingabe impliziert eine uneingeschränkte Zustimmung für die öffentliche Bereitstellung.

  • EMES Experte ist die Kurzbezeichnung für das EMES Anwenderprogramm mit erweiterten Funktionalitäten für den Experten. Es kann parallel zum standardmäßig verfügbaren EMES Anwenderprogramm installiert werden.

    Feldquellen und ihre Daten können dabei in eine EMES-kompatible, lokale Datenbank geladen werden um zusätzlich zu den öffentlich angebotenen Daten für den Benutzer verfügbar zu sein. Damit können betriebsintern verfügbare bzw. neu erstellte Daten im Rahmen einer Evaluierung mit EMES genutzt werden, ohne diese Daten weiterzugeben.

    Die Daten werden in einem XML Format (zur Herstellung dieser Dateien siehe den nachstehenden FAQ Eintrag "Wie generiere ich Daten von Feldquellen zum lokalen Gebrauch in „EMES Experte“?") geladen. Dazu wählen Sie im 4. Karteireiter „Feldquellentypen hinzufügen“, den Button „Neue Feldquelle…“.

    Danach – und auch bei einem Neustart des Programms - kann diese Feldquelle im 3. Karteireiter „Feldquellen“ mit dem Button „Feldquelle hinzufügen“ verwendet werden.

  • Dazu geht man zuerst wie weiter oben beschrieben als Bereitsteller von Daten für EMES vor. EMES-Konforme Daten der Feldquelle werden in der Web-Schnittstelle angegebenen. Bei Schritt 7 kann anstelle von „Versenden“ (Weiterleitung an die EMES Datenbank zur Prüfung und Freischaltung für die Öffentlichkeit) auch „Bisherige Eingaben speichern“ gewählt werden.

    Damit können die Daten in einem EMES-kompatiblen XML Format lokal gespeichert werden. In der Folge ist ein Versenden der Daten nicht notwendig.

    Screenshot aus dem Interface EMES-Experte

    Diese XML Datei kann im Programm EMES Experte  unter „Neue Feldquelle…“ geladen werden.
  • Exposition vermeiden bzw. die 3A-Regel beachten:

    Abstand - so groß wie möglich, die Feldstärke nimmt mit (1/r - 1/r³) ab.

    Aufenthalt - so kurz wie möglich, Verringerung der Expositionsdauer.

    Abschirmung - die Quelle oder sich selbst, Abschwächung der Feldstärke.

  • Dazu sind die „10 AUVA Tipps zur Risikominimierung beim Telefonieren mit dem Handy“ einzuhalten. Diese sind:

    1. Wählen Sie ein Handy mit niedrigem SAR-Wert und Connect-Strahlungsfaktor (Info unter www.handywerte.de, www.bfs.de)
    2. Verwenden Sie beim Telefonieren Lautsprecher, Headset bzw. Bluetooth
    3. Benützen Sie für lange Gespräche das Festnetz
    4. Verwahren Sie Ihr Handy in der Handtasche. Tragen Sie es nicht am Körper, vor allem, wenn Sie in Bewegung sind (z.B. Fahrt mit Verkehrsmitteln, etc.)
    5. Aktivieren Sie im Auto den Lautsprecher Ihres Handys. Noch besser: Verwenden Sie ein Mikrofon mit Außenantenne
    6. Halten Sie während des Verbindungsaufbaus das Handy nicht am Kopf
    7. Telefonieren Sie nur bei gutem Empfang (also z. B. nicht im Keller oder im Aufzug)
    8. Schreiben Sie eine SMS anstatt zu telefonieren
    9. Fassen Sie sich kurz, telefonieren Sie nicht stundenlang
    10. Wenn Sie viel und lange telefoniert haben, legen Sie eine ca. zweistündige Pause ein

    Diese Tipps in verschiedenen Sprachen können unter dem Link heruntergeladen werden.

  • Die Verordnung Elektromagnetische Felder (VEMF) setzt die Schutzziele und Expositionsgrenzwerte der europäischen Richtlinie 2013/35/EU in Österreich um. Die VEMF ist als geltendes Recht anzuwenden.

    Für grenzüberschreitend tätige Firmen kann zusätzlich auch eine Evaluierung nach EU-Richtlinie 2013/35/EU (Im Programm 03 - EU-Richtlinie 2013/35/EU) zur besseren Vergleichbarkeit zu Ergebnissen aus anderen EU Ländern sinnvoll sein – wenngleich für betroffene Arbeitnehmer in Österreich natürlich die VEMF gilt.

    Eine Evaluierung nach „03 - EU-Richtlinie 2013/35/EU, niedrige Auslöseschwelle & hochfrequenter Bereich“ entspricht den Grenzwerten nach einer Evaluierung „01 – VEMF, Auslösewerte Kopf & hochfrequenter Bereich“.  Anderes als die österreichische VEMF wird allerdings von Auslöseschwellen statt von Auslösewerten gesprochen, und die niedrige Auslöseschwelle nach EU-Richtlinie wir nicht explizit auf den Kopf bezogen.

    Achtung! 
    Mit dem Release des EMES Anwenderprogramm V2.2 wurde bei den Summationsvorschriften für mehrere Quellen mit Feldemission auf unterschiedlichen Frequenzen die Berechnungsmethode angepasst, um mit dem im Jänner 2016 erschienenen Leitfaden der EU-Kommission zur Richtlinie 2013/35/EU (Nicht verbindlicher Leitfaden mit bewährten Verfahren im Hinblick auf die Durchführung der Richtlinie 2013/35/EU - Elektromagnetische Felder, ISBN 978-92-79-45885-9, Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2015) konform zu sein. Kleine Abweichung im Bereich von 1 Promille der Expositionsquotienten im Vergleich zu früheren Berechnung können die Folge sein.
  • Hier gibt es zwei Fälle:

    1. Die Quellkategorie ist in EMES vorhanden, das Model jedoch nicht. In solchen Fällen nehmen Sie am besten immer das Worst Case Modell der Kategorie, zu der Ihr Gerät gehört (siehe die untere Abbildung).
    2. Die Kategorie ist in EMES nicht vorhanden. In diesem Fall kann die Quelle mit EMES nicht evaluiert werden.

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  • In der Tat wird bei Besitz und Auswahl von mehreren Mobiltelefonen nur dasjenige mit der höchsten Immission berücksichtig. Dies deshalb, weil erstens die gleichzeitige Nutzung von zwei Mobiltelefonen sehr unwahrscheinlich ist und zweitens die Addition von zwei lokalisierten Wirkungen, die an zwei verschiedenen Stellen im Gewebe auftreten, nach der Logik der üblichen Normen, nicht addiert werden kann.

    In diesem Sinne werden bei gleichzeitigem Einwirken eines Mobiltelefons und einer Basisstation ihre Beiträge nicht direkt addiert, sondern durch besondere Algorithmen in EMES geeignet berücksichtigt. 

    In der Praxis erweist sich in den meisten Expositionssituationen das Mobiltelefon als die stärkste Strahlungsquelle.

  • Um schneller zu einer gültigen Evaluierung von elektromagnetischen Feldern zu kommen, bietet das EMES Anwenderprogramm in der Version 2.2 die Möglichkeit, automatisch alle Feldquellen-Kategorien eines vordefinierten Arbeitsplatzes anzuwählen. Der vordefinierte Arbeitsplatztyp gibt häufige Feldquellen an Arbeitsplätzen einer bestimmten Branche an.

    Im Sinne einer konservativen Auswertung wir die größte Immission (worst - case Quelle) jeder Kategorie gewählt und mit einem typischen Abstand in die Evaluierung miteinbezogen.

    Nach der Bejahung von „Soll EMES für Sie die typischen Feldquellen anwählen?“ in einem Pop-Up Fenster wird dies automatisch für alle Feldquellenhauptkategorien des vordefinierten Arbeitsplatztyps ausgeführt.

    Die eingetragenen, vordefinierten Abstände sind typisch vorkommende Distanzen, die allerdings nicht notwendigerweise genau der Situation vor Ort entsprechend. Die Abstände sind gegebenenfalls anzupassen! Ebenso sollten Sie einzelne Feldquellen, die doch nicht auftreten, wieder abwählen.
  • Lokale Einstellungen von EMES befinden sich zum einen im Link, der EMES mit Ihrer lokalen Java Version (Pfad von Java) aufruft.

    Einstellungen wie  letzte Einstellung wie Norm oder zuletzt evaluierter Arbeitsplatztyp, etc. werden in der Windows Registry als Variablen unter HKEY_CURRENT_USER/Software/JavaSoft/Prefs/at/ac/arcs/  gespeichert.

    Gerade für Backups oder Migration der Daten auf einen neuen PC kann es wichtig sein, die mit EMES Experte lokal erstellte Datenbank zu sichern. Lokal importierte Feldquellen werden im Verzeichnis <USER_HOME>/EMES_XmlImports abgelegt. Dort befinden sich die XML-Dateien, die der Experte in das Anwenderprogramm über die Funktion „Neuer Feldquellentyp“ im Tab „Feldquellentypen hinzufügen“ importiert hat und die von EMES als lokaler Anteil der Datenbank im Programm verfügbar sind.

    Selbstdefinierte Arbeitsplatztypen werden unter <USER_HOME>/EMES_XmlImports in der Textdatei EMES_LocalWorkplaceTypes.txt abgespeichert.

  • Für EMES ist bei einer Neuinstallation (Herunterladen) eine Java Runtime 8 (oder höhere Versionen von Java) notwendig. Java muss vor der Installation von EMES installiert sein.

    BEZUG: Java ist unter folgendem Link weitgehend kostenlos verfügbar. Für kommerzielle Nutzer werden seit kurzem auch geringe Gebühren fällig.

    EMES kann auch mit der kostenlosen Java-Variante OpenJDK (idealerweise ab Version 11 ) betrieben werden.

     

    EMES und Java Update:

    Bei einem JAVA Update muss EMES nicht neu installiert beziehungsweise der Aufruf von EMES muss nicht geändert werden.

    Eine Ausnahme kann sein, wenn nicht die Standardinstallation von JAVA verwendet wird. Beispielswiese für das EMES Programm, wird eine bestimmte JAVA Version verwendet. In diesem Fall, wird möglicherweise bei einem JAVA Update dieses JAVA Verzeichnis gelöscht.

    Bei einer Standardinstallation von JAVA werden unter C:\ProgramData\Oracle\Java Symbolic Links angelegt, dieses Verzeichnis wird auch im PATH eingetragen. Wenn ein JAVA Update durchgeführt wird, wird bei der Installation der neuen JAVA Runtime die bisher installierte Version gelöscht und die Symbolic Links werden automatisch geändert, sodass sie auf die neuinstallierte Java Version zeigen.

    EMES und Java 7:

    Wenn Sie Java 7 derzeit nicht auf Java 8 umstellen können, gibt es für den IT-Spezialisten noch eine Möglichkeit wie Sie EMES in Ihrem Unternehmen ausrollen können:

    Dazu ist es erforderlich, dass die zwei Jar-Archive local_policy.jar und US_export_policy.jar von Oracle in das Verzeichnis %JAVA_HOME%\ lib\security kopiert werden. Diese JAR-Archive können von folgendem Link heruntergeladen werden

    Wenn Sie Java 7 derzeit nicht auf Java 8 umstellen können, gibt es für den IT-Spezialisten noch eine Möglichkeit wie Sie EMES in Ihrem Unternehmen ausrollen können:

    Dazu ist es erforderlich, dass die zwei Jar-Archive local_policy.jar und US_export_policy.jar von Oracle in das Verzeichnis %JAVA_HOME%\ lib\security kopiert werden. Diese JAR-Archive können von folgendem Link heruntergeladen werden


Fragen zu EMES-2? Wenden Sie sich an:
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