Der Letztstand der DGUV 201-012 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ (ehemalige BGI 664) ist mit den aktuellen Ergänzungen auf folgender Seite abrufbar:
Standardisierte Verfahren können auch in Österreich als „Stand der Technik“ sinngemäß angewandt werden.
Die in den Verfahren festgelegten organisatorischen Maßnahmen sind jedoch nach den österreichischen Vorschriften zu gestalten.
Dies ist durch Ausfüllen und Anwenden des „Arbeitsplanes nach § 23 GKV“ gewährleistet.