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Erklärung zur Barrierefreiheit

 Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.eval.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der nachfolgend beschrieben Unvereinbarkeiten und Ausnahmen mit den Barrierefreiheitsbestimmungen nur teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Wir sind bestrebt die Unvereinbarkeiten gänzlich im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, den Nutzerinnen und Nutzern weitestgehend PDF-Dateien zur Verfügung zu stellen, die den Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes (WZG) entsprechen. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dateien (mehr als 600 Dateien) erfolgt die Umsetzung schrittweise. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 aufzubereiten. Ausgenommen davon sind vorausgefüllte, bearbeitbare PDF-Dokumente, da diese derzeit noch mit einer veralteten Technologie erstellt werden.

Uns ist bewusst, dass die Beschriftung der Navigation noch nicht den Anforderungen des WCAG 2.1 entspricht. Dieser Mangel wird im Rahmen des nächsten Re-Designs behoben.

Des Weiteren bestehen Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen auf nachfolgenden Informationsseiten:

  • Spezielle Evaluierung nach VEXAT (Leerformulare)
  • Spezielle Evaluierung nach VOLV - VIBRATION (Leerformulare)
  • Richtiger Umgang mit Asbest (PDF-Dateien)
  • Lasersicherheit in der Ausbildung

Für nachfolgend aufgelistete Evaluierungswerkzeuge bestehen Unvereinbarkeiten mit den Barrierefreiheitsbestimmungen. Es ist beabsichtigt, dass bis zum Start des geplanten Re-Designs der Website alle hier genannten Evaluierungswerkzeuge (Tool, Berechnungswerkzeuge) sukzessiv barrierefrei gestaltet werden.

  • Arbeitsplatzevaluierung (Grundevaluierung und kombinierte Grundevaluierung)
  • Spezielle Evaluierung nach VOLV (Lärm Expositionspegel Berechnung und Lärm Expertentool)
  • Berechnungswerkzeuge (Präventionszeitberechnung, EMB Tischler und EMB KFZ)
  • Managementsysteme - SGM der AUVA - AUVA Selbstcheck

Bitte kontaktieren Sie uns unter HUB-Eval@auva[PUNKT]at, wenn Sie gewünschte Inhalte in einer für Sie zugänglichen Form benötigen. Wir werden in der Folge versuchen, Ihnen diese Inhalte in geeigneter Form oder auf anderem Wege zeitnah zu Ihrer Anfrage zukommen zu lassen.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Spezielle Evaluierung nach VOPST

  • Die hier zur Verfügung gestellten Excel-Dateien sind nicht barrierefrei. Die Behebung auf barrierefreien Zugang stellt unserer Ansicht nach eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. Diese Dateien sind für einen eingeschränkten Benutzerkreis zugeschnitten, die Kosten für die technische barrierefreie Umsetzung sind unverhältnismäßig hoch. Die Unterstützung bei der Evaluierung nach der VOPST kann im Bedarfsfall auch im Rahmen einer Beratung erfolgen

SEA – Systemische Ereignisanalyse

  • Die hier zur Verfügung gestellten Seiten sind nicht barrierefrei. Die Behebung auf barrierefreien Zugang stellt unserer Ansicht nach eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar. SEA, ein Tool zur Analyse von Arbeits- und Beinnahe-Unfällen, ist als ergänzendes Angebot zur Arbeitsplatzevaluierung zu verstehen und spricht nur einen kleinen Benutzerkreis an. Das Tool ist eine komplexe, IT-gestützte Anwendung und wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Analyse von Arbeits- und Beinnahe-Unfällen kann auch durch eine persönliche Beratung, im Bedarfsfall, unter hub@auva[PUNKT]at angefordert werden

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Rechtsvorschriften 

Inhalte von Dritten, beispielsweise Broschüren, Formulare und Videos von anderen Organisationen, die nicht im Einflussbereich von www.eval.at liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2101 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. September 2020 erstellt

Die Bewertung der Barrierefreiheit der Website nach dem WZG erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Zuvor wurde die Formatierung für die gesamte Website erneuert und überarbeitet. Überprüft wurden danach die Startseite und eine Auswahl an Unterseiten, die Navigation, das Bedienen der Funktionen mit assistierenden Techniken und die korrekte Darstellung der Website (responsive Design) auf unterschiedlichen mobilen Endgeräten.

Bei Veröffentlichung neuer Inhalte wird diese Seite geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern so bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir werden Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an HUB-Eval@auva[PUNKT]at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.eval.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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