Wichtiger Hinweis
Diese Konzepte für Explosionsschutzdokumente sind eine Hilfestellung für Klein- und Mittelbetriebe.
Diese Konzepte stellen eine Orientierungshilfe zu Beginn des Evaluierungsprozesses dar.
In keinem Fall können diese Konzepte eine sorgfältige Ermittlung und Beurteilung der Explosionsgefahren ersetzen. Im Rahmen dieses Prozesses ist auch zu ermitteln, welche Maßnahmen im konkreten Fall notwendig und umzusetzen sind.
Es wird empfohlen, erst nach Umsetzung aller Schutzmaßnahmen unter Zuhilfenahme dieser Konzepte vollständige Explosionsschutzdokumente gemäß § 5 VEXAT zu erstellen.
Da diese Konzepte nicht für alle Anlagen darstellbar sind, sind diese Konzepte auf die jeweilige Situation und Anlage konkret anzupassen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Konzepte die ArbeitgeberInnen in keiner Weise von ihren umfangreichen gesetzlichen Pflichten, insbesondere durch das ASchG und die VEXAT entbinden.
Eine gesetzeskonforme Evaluierung der Explosionsgefahren liegt erst dann vor, wenn die erforderlichen und angeführten Maßnahmen umgesetzt wurden und durch weitere betriebliche Dokumente (z.B. Betriebsanleitungen, Konformitätserklärungen, Prüfprotokolle, Unterweisungsnachweise etc.) belegt sind.
Die abschließende Beurteilung, ob die fertiggestellten Explosionsschutzdokumente den Anforderungen des § 5 VEXAT entsprechen, obliegt der geeigneten fachkundigen Person bei der Prüfung nach § 7 VEXAT.