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Wie geht das ?

2. Wie geht das genau?

Die Arbeitsplatzevaluierung ist nach § 4 ASchG ein Prozess, der in vier Schritten abläuft:

  1. Gefahrenermittlung: Durch Begehungen, Befragungen, Abarbeiten von Checklisten (ua) erheben, wo Gefahren (Gefährdungen oder Belastungen) bestehen, gegen die in Folge Maßnahmen zu setzen sind.
  2. Risikobeurteilung: Jede festgestellte Gefahr muss anhand er Risikofaktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „mögliches Schadenausmaß“ beurteilt werden.
  3. Maßnahmenfestlegung: Auf Grundlage des § 7 ASchG („STOP-Prinzip) sind Maßnahmen festzulegen
  4. Dokumentation: Anhand der Vorgaben der Dokumentationsverordnung (DOK-VO) sind die Ergebnisse der Evaluierung zu dokumentieren.

3. Wer führt die Arbeitsplatzevaluierung durch? 

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