Verantwortlich für die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber. Diese/r kann jedoch die Durchführung dieser Aufgabe an fachkundige Personen delegieren, die Verantwortung bleibt aber bei der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber. In jedem Fall sind bei der Arbeitsplatzevaluierung zu beteiligen:
Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner/in, Betriebsrat/Betriebsrätin, Sicherheitsvertrauenspersonen (wenn vom Betriebsrat delegiert oder wenn kein/e Betriebsrätin/kein Betriebsrat vorhanden ist) und (wenn weder Betriebsrätin/Betriebsrat oder SVP vorhanden ist) alle Arbeitnehmer.
4. Es kommt auf die Betrachtung an