Einige Gefährdungen und Belastungen sind nicht auf einzelne Arbeitsplätze beschränkt, sondern für alle Arbeitsplätze in einer Halle, Werkstätte oder Abteilung weitgehend gleich und somit „übergeordnet“ anzusehen (z.B: Lärm, Brandschutz, Verkehrswege, ...). Diese Faktoren dokumentiert man nicht für einzelne Arbeitsplätze, sondern für ganze Betriebsbereiche. Eine dritte Variante ist die tätigkeitsbezogene Dokumentation – unabhängig vom tatsächlichen Ort der Durchführung einer Tätigkeit wird ein Dokument angelegt, dass als Grundlage eine definierte Tätigkeit oder einen definierten Arbeitsprozess hat. Dieser Zugang ist zu empfehlen z.B. bei: Tätigkeiten auf Baustellen, Instandhalter, Haustechnikern.
Für all jene Arbeitsplätze, für die Sie in der Auswahl keine Grundevaluierung finden konnten, füllen Sie ein Leerformular aus. Nehmen Sie dabei die vorhandenen Grundevaluierungen als Vorlage.
Beachten Sie:
Sammeln Sie alle Unterlagen, wie Sicherheitsdatenblätter von Arbeitsstoffen, Betriebsanleitungen, Prüf- und Wartungspläne und Brandschutzpläne. Falls diese noch nicht vorhanden sind, legen Sie sie selbst an oder bestellen Sie die angegebenen Informationen.
Die Ermittlung der Gefahren soll möglichst vor Ort unter Einbeziehung der betroffenen Arbeitnehmer und Bereichsvorgesetzten erfolgen. Als Hilfestellung können die Checklisten zur Gefahrenermittlung herangezogen werden.
8. Hintergrundinformationen, Aufbewahrung und Korrekturen in den Dokumenten