Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (S&G-Dokumente) müssen entweder in ausgedruckter oder in elektronischer Form im Betrieb vorhanden und zugänglich sein. Auf Verlangen sind sie dem Arbeitsinspektorat vorzuweisen, auch Sicherheitsfachkraft, Arbeitsmediziner/in, Sicherheitsvertrauenspersonen und Betriebsrätin/Betriebsrat haben das Recht auf Einsicht in die S&G-Dokumente.
Die S&G-Dokumente sind immer am aktuellem Stand zu halten. Das heißt, wenn sich betriebliche Änderungen ergeben (neue Maschinen oder Arbeitsstoffe, geänderte Arbeitsabläufe oder aber nach Unfällen bzw. Beinahe-Unfällen) ist die Arbeitsplatzevaluierung zu überprüfen und sind in Folge die Dokumente entsprechend anzupassen.