Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)

Melangeur

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gestattet ist die Beschäftigung ab 2. Hälfte der Lehrzeit unter Aufsicht
- Jugendliche: Beschäftigung ist nur dann gestattet, wenn die typischen Unfallgefahren beseitigt sind
- Schwangere und stillende Mütter: individuelle Beurteilung gem. Mutterschutz-Evaluierung

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? NEIN
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Reinigungsmittel
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmiitelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 15, 41-46

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Walzeneinzugstellen * Einlauftrichter mit fix montiertem oder beweglichem, elektrisch verriegeltem Schutzgitter, welches das Erreichen der Gefahrenstellen verhindert
* Bei abgehobenem Einlauftrichter darf sich die Maschine nicht einschalten lassen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Ätzende oder reizende Reinigungsmittel * Anwendungsvorschriften entsprechend der Sicherheitsdatenblätter befolgen
eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB