Mehlsiloanlage
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Schwangere und stillende Mütter: bei Reinigungsarbeiten in beengter, gebückter Körperhaltung etc.
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? JA
Befahrerfahrung notwendig
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Feinstaubmaske (Schutzstufe P2) zum Reinigen, gegebenenfalls Atemschutzgerät, Sicherheitsgeschirr und Absturzsicherung
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? JA
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Mehl: explosionsgefährlich, event. sensibilisierend
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Allgemeine Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV): §§ 41(9), 42: Behälter, Silos für Schüttgüter
- AAV § 59: Befahren von Behältern, Silos, Schächten, ...
- AAV § 60: Arbeiten in oder an Behältern, Silos, Schächten, ....
- AAV § 72: Schutzausrüstungen gegen Absturz...
- Persönliche Schutzausrüstung-Sicherheitsverordnung (BGBl. Nr. 596/94) §4
- ÖVE-EX65
- ÖVE-EN1
- EN 353-2, 354, 358, 361, 362
- Merkblatt M 327 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt "Behälter"
Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Befahrerlaubnis
Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen
Mensch-Technik
Gefahren |
Maßnahmen |
Mehlstaubexplosion |
* Erdung von Silo, Silofahrzeug und Leitung * Zündquellen vermeiden * Elektr. Anlage und Betriebsmittel (z.B. Leuchte) explosionsgeschützt (siehe ÖVE-EX65) * Druckentlastungsmöglichkeit * Räume, in denen Mehlsilos aufgestellt sind, von angrenzenden Räumen trennen * Staubausbreitung weitgehend vermeiden * Erlass des ZAI zum Befüllen von Mehlsiloanlagen umsetzen |
Befahren des Siloinneren zum Reinigen |
* Schriftliche Anordnung der notwendigen Schutzmaßnahmen durch geeignete fachkundige Person (AAV § 60/1) * Befahren (Besteigen) des Silos nur unter Beobachtung durch ständig anwesende Aufsichtsperson lt. Befahrerlaubnisschein |
Elektrische Gefährdung bei Arbeit in engen, leitfähigen Räumen |
* Einhalten der Schutzmaßnahmen gemäß ÖVE-EN1 (z.B. Schutztrennung für Kabelleuchte) |
Absturz beim Reinigen |
* Geeignete und geprüfte Leiter oder Aufstiegshilfe verwenden * Persönliche Schutzausrüstung und technische Absturzsicherung verwenden * Nötigenfalls passende Haltegriffe anbringen |
Sauerstoffmangel beim Befahren |
* Kontinuierliche Messung des Sauerstoffgehaltes * Gegebenenfalls Atemschutzgerät verwenden |
Ingangsetzen von inneren beweglichen Teilen |
* Etwaige Austragungseinrichtungen sichern |