Absturz von der Laderampe |
* Schuhe mit rutschfester Sohle verwenden * Sicherheitskennzeichnung der Absturzkante (schwarz/gelb oder rot/weiß gestreift) |
Stolperstellen, Absturz beim Entladen des Fahrzeuges |
* Ebene Fahrbahn ohne Absätze und Spalt zwischen Fahrzeug und Rampe herstellen * Anpassrampen verwenden |
Anstoßen, quetschen durch Fahrzeugbewegungen (Hubstapler, Handstapler, Elektrohubwagen) |
* Kennzeichnung der Verkehrswege * Fahrordnung einhalten * Sicherheitsschuhe verwenden |
Heben, Tragen und Befördern schwerer Lasten |
* Nach Möglichkeit geeignete Transportgeräte (Transportwagen, Sackrodeln) verwenden * Richtige Hebe- und Tragetechnik schulen und anwenden * Siehe auch eigene Grundevaluierung "Manuelle Handhabung von Lasten" |
Herabfallende Gegenstände |
* Ware nicht zu hoch stapeln * Regalböden mit Blenden versehen * Lagerung in Kisten o.ä. * Sicherheitsschuhe verwenden |
Scharfe Kanten, rauhe Oberflächen |
* Schnittfeste Handschuhe |
Kippbare Aufbauten auf Fahrzeugen |
* Mechanische Abstützung verwenden |
Bewegliche Seitenwände an Fahrzeugen |
* Gegen unbeabsichtigtes Umklappen oder Herabfallen sichern |
Beladen von Fahrzeugen |
* Von Hand nur während Stillstand * Kontrolle, ob angelegte Ladevorrichtung vor dem Ingangsetzen entfernt wurde |
Ladebordwand |
* Ausführung gemäß ÖNORM M 9614 * Abnahme- und wiederkehrende Überprüfung durch Zivilingenieur * Prüfbuch |
Fehlende Angaben über Gewicht und sonstige Merkmale der Lasten |
* Information der Arbeitnehmer über das Gewicht und über erforderliche spezielle Merkmale, wie Lastverteilung, Kippgefahr etc. der Lasten |
Ladegut auf Fahrzeugen |
* Ladegut gleichmäßig verteilen * Nicht zu hoch aufschichten und gegen Verrutschen, Umfallen und Abrollen sichern |
Hängende Lasten |
* Nicht unter Lasten, auf hängenden Lasten oder unter Ladevorrichtungen aufhalten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
Durch LKW |
* Beim Zu- und Wegfahren des Fahrzeuges nicht im Gefahrenbereich aufhalten * Unterweisung: Erinnerung und Belehrung der Arbeitnehmer |
Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel zum Heben oder Bewegen von Lasten |
* Das Mitfahren auf diesen Betriebseinrichtungen ist verboten |
Mangelhafter Zustand der Arbeitsmittel |
* Sicht- und Funktionskontrolle, wiederkehrende Prüfung |