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Optikerwerkstatt

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- keine Beschränkungen.
- Behinderte ArbeitnehmerInnen dürfen beschäftigt werden.

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Schutzbrille beim Schleifen, Polieren, Bröckeln
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Reinigungsmittel, Spiritus, Aceton
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- §§ 56, 45 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Verletzungsgefahr an der Schleif- und Poliermaschine durch ungeschützte glatte Welle und fehlende Abdeckungen über den Schleif- und Polierscheiben * Schutzbrillen tragen
* Keine lose Kleidung
* Haarnetz (bei langen Haaren)
* Schalter an der Maschine durch "Not-Aus"-Fußschalter ersetzen
Verletzungsgefahr der Augen beim Bröckeln * Schutzbrillen tragen
* Unterweisung
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