Gefahr der Infektionsübertragung durch Nichtverwendung geeigneter personenbezogener Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). |
Kann der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter (AUVA-Empfehlung: 2m) nicht eingehalten werden ist von den Arbeitnehmer/-innen ein geeigneter MUND-NASEN-SCHUTZ (MNS) oder ATEMSCHUTZ zu tragen: >Im Freien (inkl. Rohbau): MNS oder alternativ ein Schutzschild (Vollvisier von der Stirn bis unter das Kinn.) >Geschlossene Räume: MNS oder Atemschutz FFP1 >geschlossene Räume mit beengten Verhältnissen: FFP2 oder mehr --> z.B. FFP3, Turbohut oder Turbomaske >Werden die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten, dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden.
MNS=Eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion.
>Bei Verwendung von weiteren Gegenständen persönlicher Schutzausrüstung wie MNS und/oder Schutzschild ist auf die Kompatibilität mit der üblichen PSA zu achten! >Die übliche PSA ist durch Kennzeichnung gegen Verwechslung zu sichern und regelmäßig zu Reinigen. |
GEFÄHRLICHE ARBEITSSTOFFE: (Alkoholische Händedesinfektionsmittel) |
Sicherheitsdatenblätter beachten. |
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. |
>Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. |
Verursacht schwere Augenreizung. |
>So positionieren, dass die Entnahme durch Pumpdosierer nicht in Augenhöhe erfolgt. |
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
>Dämpfe nicht einatmen. |
unbeabsichtigte Freisetzung |
>Für angemessene Lüftung sorgen. Alle Zündquellen entfernen. >Nicht in die Umwelt gelangen lassen. >Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. |
Gefahr der Infektionübertragung beim Transport von Arbeitnehmer/-innen zu/von Baustellen und in Arbeitsmitteln zum Heben von Personen sowie bei der Nutzung von Verkehrswegen auf Baustellen. |
MINIMIERUNGSPFLICHT! >Es ist dafür zu sorgen, dass sich nur so viele Arbeitnehmer/-innen in den Fahrzeugen, Arbeitsmitteln zum Heben von Personen und auf den Verkehrswegen aufhalten bzw. diese gleichzeitig benützen, dass der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter eingehalten werden kann. >Wird der Sicherheitsabstand unterschritten ist ein MNS zu tragen. >Bei Mannschaftstransporten in Fahrzeugen ist zudem jede Sitzreihe mit max. 2 Personen zu besetzen.
>Bei Nutzung von Fahrzeugen durch mehrere Personen/Fahrer/-n/-innen ist vor Wechsel eine Desinfektion durchzuführen; dies betrifft insbesondere: Haltegriffe, Schaltknauf, Lenkrad, Handbremse, Türgriffe, Armaturen etc. |
Gefahr der Infektionsübertragung durch gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln. (Kontaktinfektion) |
>Arbeitsmittel sollen nur von einer/-m Arbeitnehmer/-in verwendet werden.
>Ist dies nicht möglich sind Arbeitsmittel (Baumaschinen, Werkzeuge, Bedienelemente...) vor Verwendung durch eine/-n andere/-n Arbeitnehmer/-in mit Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.
>Ist die Desinfektion im Einzelfall nicht möglich, sind alternativ Handschuhe, sofern dem keine weiteren Gefährdungen wie z.B. Fanggefahr an rotierenden Maschinen(Teilen) entgegenstehen, zu verwenden. |
Gefahr der Infektionsübertragung (Tröpfchen- und Kontaktinfektion) unter den Arbeitnehmer/-innen. |
>Kein Händeschütteln
>Regelmäßiges Händewaschen mit fließendem, warmen Wasser und Seife für mind. 20sec. >Regelmäßiges Hände desinfizieren. 3ml Desinfektionsmittel für 30sec. in den Händen einreiben.
>Richtige Hust-/Niesetikette beachten. In ein Taschentuch welches danach sofort entsorgt wird oder in die Ellenbeuge.
>Die Arbeitsbereiche sind so aufzuteilen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. >Arbeiten sollen, sofern technisch möglich, zeitlch gestaffelt ausgeführt werden. >Örtliche Entflechtung aller auf der Baustelle beschäftigten.
>Die Arbeitnehmer/-innen in Gruppen/Teams (wie in der Schichtarbeit) einteilen. >Die Gruppen/Teams dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen. |
Alleinarbeit |
>Maßnahmen wie Entflechtung, Staffelung, Trennung von Arbeitsbereichen sind so zu planen, dass Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr, wie z.B. Arbeiten in Gruben, Schächten, Künetten, Aufstellen und Abtragen von Gerüsten, Montagearbeiten, Arbeiten auf Dächern, etc., trotzdem nie alleine ausgeführt werden. |
Gefahr der Infektionsübertragung (Tröpfchen- und Kontaktinfektion) unter den Arbeitnehmer/-innen in den Sozialbereichen. |
>Sanitäreinrichtungen sind regelmäßig bzw. in verkürzten Intervallen zu desinfizieren.
>Die Pausenbereiche sind so aufzuteilen bzw. die Pausen so zu staffeln, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. >Nach Pausen ist der Tisch, etc... mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen. |
Gefahr der Infektionsübertragung in Schlafräumen. |
>Schlafräume dürfen nicht mit mehr als einer Person belegt sein. |
Besondere Gefahr für Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören. |
>Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören (Bestätigung mittels Attest vom behandelnden Arzt) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn die Gefahr einer Infektion sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg von und zur Arbeit auf ein absolutes Minimum beschränkt werden kann (z.B. kein Kontakt mit Kund/-innen oder Kolleg/-innen, keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, usw.) >Ist dies nicht möglich, sind diese Arbeitnehmer/-innen vom Dienst freizustellen.
>Der Risikogruppe gehören z.B. folgende Personen an: über 65-Jährige oder Menschen mit speziellen Erkrankungen der Atemwege, des Herzkreislaufsystems, Krebserkrankungen, usw. (die Diagnose muss dem/der Arbeitgeber/-in nicht bekannt gegeben werden)
>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Arbeitsmediziner/-in |
Gefahr der Infektion von Kontaktpersonen. |
>Aufzeichnungen über Kontaktpersonen auf der Baustelle (Lieferanten, auf der Baustelle tätige Arbeitnehmer/-innen anderer Unternehmen...) führen. Z.B. Namen + Telefonnummer.
>Arbeitnehmer/-innen sind darüber zu informieren, dass eine eigene bestätigte COVID-19- Erkrankungen oder der Verdacht sowie der Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen sofort dem Arbeitgeber zu melden sind. |