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Coronavirus_Arbeitsstätten Allgemein

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Gefahr der Infektionsübertragung durch Nichtverwendung geeigneter personenbezogener Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). MUND-NASEN-SCHUTZ (MNS):
>Arbeitnehmer/-innen müssen bei Kundenkontakt einen MNS tragen. In den restlichen Bereichen der Arbeitsstätte ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-innen zu treffen. Das Tragen eines MNS wird empfohlen sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Verkehrswege, Sanitär-/Sozialräume,...)!
>Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter (AUVA-Empfehlung: 2m)einzuhalten.

>Bei Verwendung von MNS ist auf die Kompatibilität mit der üblicherweise verwendeten PSA wie, Schutzbrille, Schweißschirm, etc. zu achten!
>Die üblicherweise verwendete PSA ist durch Kennzeichnung gegen Verwechseln zu sichern und regelmäßig zu reinigen.
>Gemeinsame Nutzung von PSA ist verboten.
GEFÄHRLICHE ARBEITSSTOFFE:
(Alkoholische Händedesinfektionsmittel)
Sicherheitsdatenblätter beachten.
Verursacht schwere Augenreizung. >So positionieren, dass die Entnahme durch Pumpdosierer nicht in Augenhöhe erfolgt.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. >Dämfte nicht einatmen.
unbeabsichtige Freisetzung >Für angemessene Lüftung sorgen.
Alle Zündquellen entfernen.
>Nicht in die Umwelt gelangen lassen.
>Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Gefahr der Infektionsübertragung in der Arbeitsstätte (Büro, Werkstätte, Produktion...) >Die Arbeitsbereiche sind so aufzuteilen, dass der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter eingehalten werden kann.
>Wird der Sicherheitsabstand unterschritten ist ein MNS zu tragen.

>Auf Verkehrswegen ist ebenfalls für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu sorgen und ein MNS zu tragen.

>Aufzüge dürfen nur einzeln benützt werden.
Gefahr der Infektionsübertragung durch gemeinsame Nutzung von Arbeitsmitteln. (Kontaktinfektion) >Arbeitsmittel (Maschinen, Werkzeuge, Bedienelemente...) sollen nur von einer/-m Arbeitnehmer/-in verwendet werden.

>Ist dies nicht möglich sind Arbeitsmittel vor Verwendung durch eine/-n andere/-n Arbeitnehmer/-in mit Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.

>Ist die Desinfektion im Einzelfall nicht möglich, sind alternativ Handschuhe, sofern dem keine weiteren Gefährdungen wie z.B. Fanggefahr an rotierenden Maschinen(Teilen) entgegenstehen, zu verwenden.
Gefahr der Infektionsübertragung (Tröpfchen- und Kontaktinfektion) unter den Arbeitnehmer/-innen. >Kein Händeschütteln

>Regelmäßiges Händewaschen mit fließendem, warmen Wasser und Seife für mind. 20sec.
>Regelmäßiges Hände desinfizieren. 3ml Desinfektionsmittel für 30sec. in den Händen einreiben.

>Richtige Hust-/Niesetikette beachten. In ein Taschentuch welches danach sofort entsorgt wird oder in die Ellenbeuge.

Empfehlung:
>Die Arbeitnehmer/-innen in Gruppen/Teams (wie in der Schichtarbeit) einteilen.
>Die Gruppen/Teams dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen.
Gefahr der Infektionsübertragung (Tröpfchen- und Kontaktinfektion) unter den Arbeitnehmer/innen in den Sozialbereichen. >Sanitäreinrichtungen sind regelmäßig bzw. in verkürzten Intervallen zu desinfizieren.

>Die Pausenbereiche sind so aufzuteilen bzw. die Pausen so zu staffeln, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
>Nach Pausen ist der Tisch, etc... mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Gefahr der Infektionsübertragung bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen wie z.B. Fahrt zur Arbeitsstätte oder auswärtigen Arbeitsstelle. >Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem/der Lenker/-in nur zwei Personen befördert werden.
Gefahr der Infektionsübertragung durch betriebsfremde Personen (Kunden, Lieferanten,...). >Betriebsfremde Personen sind durch geeignete Information in einem Aushang/durch Piktogramme auf die geltenden innerbetrieblichen Regeln sowie, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen, hinzuweisen.

>Persönliche Beratung nur unter Einhaltung des Mindestabstandes und mit MNS durchführen.
>Ggf. geeignete Schutzverglasungen an den Beratungsbereichen vorsehen. Diese sollen den Bereich zwischen Kunden und Personal so gut als möglich trennen.
>Regelmäßige Reinigung der Schutzverglasung.
Gefahr der Infektion von Kontaktpersonen. >Aufzeichnungen über Kontaktpersonen (Kunden,
Lieferanten, weitere betriebsfremde Personen
sowie Arbeitnehmer/-innen) die im Betrieb waren
führen. Z.B. Namen + Telefonnummer.

>Arbeitnehmer/-innen sind darüber zu informieren,
dass eine eigene bestätigte COVID-19-
Erkrankungen oder der Verdacht sowie der
Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen
sofort dem Arbeitgeber zu melden sind.
Besondere Gefahr für Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören. >Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören (Bestätigung mittels Attest vom behandelnden Arzt) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn die Gefahr einer Infektion sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg von und zur Arbeit auf ein absolutes Minimum beschränkt werden kann (z.B. kein Kontakt mit Kund/-innen oder Kolleg/-innen, keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, usw.)
>Ist dies nicht möglich, sind diese Arbeitnehmer/-innen vom Dienst freizustellen.

>Der Risikogruppe gehören z.B. folgende Personen an: über 65-Jährige oder Menschen mit speziellen Erkrankungen der Atemwege, des Herzkreislaufsystems, Krebserkrankungen, usw. (die Diagnose muss dem/der Arbeitgeber/-in nicht bekannt gegeben werden)

>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Arbeitsmediziner/-in
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