Verletzungen bei der Beseitigung von Verstopfungen im Brechereinlauf bzw. bei Instandhaltungsarbeiten z. B durch schwere Teile (Schlagleisten, Brechwerkzeuge...) |
* Den Bereich der Material- aufgabe und des - abtransports während des laufenden Betriebes nicht betreten. • Anlage abschalten und gegen Wiedereinschalten sichern; Nachlauf beachten • sichere Standplätze und Zugänge schaffen • bei Arbeiten mit Absturzgefahr: Absturzsicherungen schaffen oder Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz benutzen • Maschinenteile gegen ungewollte Bewegung sichern, insbesondere – Schwungrad des Brechers – Rotor des Schlagleistenbrechers – Verschleißplatten, Brechbacken – Brecherhaube gegen Zuschlagen sichern. – Bei der Störungsbeseitigung an Prallbrechern muss der Rotor formschlüssig gegen Bewegung gesichert werden. – usw. • Vorrichtungen zum Wechseln der Schlagleisten sind vorzuhalten • Für die Beseitigung von Verstopfungen „Klemmern“, verursacht durch z. B. zu große Materialstücke, ist eine feste Installation eines Hydraulikhammers direkt über dem Brechereinlauf erforderlich – Benutzung von Brechstangen, Keilen an Seilen oder Stangen ist verboten, da hierbei ein hohes Risiko schwerer Verletzungen besteht • Verstellbare Brechspalte erleichtert die Beseitigung von Klemmern und Stopfern. |
Klemmen, Quetschen, Fangen an beweglichen Maschinenteilen, z. B. Förderbänder, -rinnen, Rotornachlauf, oder beim Eingriff in das Fördergut |
* Bei Einzug. - und Eingriffstellen (z. B. Antriebsräder, Umlenkrollen usw.) sind Schutzabdeckungen zu montieren bzw. zu vergrößern. (siehe auch Arbeitsmittelverordnung § 42, § 43, § 44) * Abnehmbare Abdeckungen sind elektrisch abzusichern |
Herausschleudern von Material aus dem Brechereinlauf z. B. Bewehrungseisen, Baureststoffe.. |
* am Brechereinlauf Splitterschutz, z. B. Kettenvorhang, Abdeckungen soweit möglich... anbringen * Schutzhelm tragen |
herabfallende Steine bei Materialaufgabe |
* während der Beschickung darf sich niemand im Gefahrenbereich der Aufgabestelle befinden * Gefahrenbereich kennzeichnen |
hohe Belastung an den Maschinen durch Lärm, Staub, Vibrationen, Witterungseinflüsse und Dieselmotorabgase |
* Brecher mit Kabine: Schwingungen dürfen nicht auf die Kabine übertragen werden, Brechereinlauf muss von der Kabine einsehbar sein, alle Stellteile müssen sich innerhalb der Kabine befinden, klimatisierte Kabine mit Staub- und Lärmschutz * Wetterschicht einführen, UV-Schutz, mindesten FFP2 Staubmaske, Gehörschutz, Schutzhelm usw. |
Schnitt- und Stichverletzungen durch scharfkantige Materialien |
* Schutzhandschuhe (Stich- und Schnittfeste) tragen * Werkzeuge verwenden |
Gefahrstoffe, z. B. teerhaltiger Straßenaufbruch, kontaminierter Bauschutt, Mikroorganismen |
* Atemschutzmaske mindesten FFP 2 * eventuell Schadstoffmessung durchführen z. B. bei Verdacht auf Asbest, Überschreitung der Staubgrenzen * unter Umständen sind Einrichtungen zur Staubabsaugung und Staubniederschlagung notwendig zur Einhaltung der Staubgrenzwerte erforderlich (am Einlauf der Vorbrecher haben sich Bedüsungen mit Wasser zur Staubreduzierung bewährt) |
Belastungen durch monotone Arbeitsabläufe, Heben, Tragen und Zwangshaltung |
* Schulung richtiges Heben und Tragen * wenn möglich Hilfemittel verwenden * siehe auch AUVA- Merkblatt M025 Heben und tragen |
Gefährdungen durch Alleinarbeit, Einzelarbeitsplatz |
* Erste-Hilfe muss gewährleistet sein |
Sturzgefahr durch mangelhafte Zugänge |
* ausreichende Breite (bei Laufbrücken/Treppen mindestens 80 cm) * frei von Hindernissen (Werkzeuge, Ablagerungen...) * keine Stolperfallen * ab 1m Absturzhöhe seitliche Absturzsicherungen herstellen * Wege rutschsicher gestalten * wenn nötig für ausreichende Beleuchtung sorgen * Flucht- und Rettungswege vorsehen * Zugängen dürfen nicht beschädigt (verformt, gebrochen, Ablagerungen v. Schutt...) sein |
fehlende bzw. schadhafte Sicherheitseinrichtungen z. B. Not-Aus, Absturzsicherung beim Brecher... |
* fehlende Schutzausrüstungen sind nachzurüsten (z. B. Absturzsicherungen, Not-Aus, Reißleine, Geländer...) * Sicherheitseinrichtungen (z. B. Not-Aus, Reißleine...) vor jeder Inbetriebnahme auf Funktion prüfen * vor jeder Inbetriebnahme ist die gesamte Anlage auf offensichtliche Mängel zu prüfen, bei defekten darf die Anlage nicht betrieben werden und ist unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden |
fehlende Löscheinrichtungen |
* geeignete Löschmittel bereitstellen * Mitarbeiter in der richtigen Handhabung der Löschmittel schulen |
fehlende Bedienungsanleitung |
* Bedienungsanleitung besorgen bzw. erstellen und den Mitarbeitern zur Kenntnis bringen (Schulung) |