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Apotheke - Verkauf, Labor, Offizin, Reinigung und Desinfektion

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
ALLGEMEINE GEFAHREN
INFEKTIONSGEFAHR IM UMGANG MIT DER KUNDSCHAFT (z.B. betreffend SARS-CoV-2 bzw. COVID-19)
Durch Tröpfchen- und Aerosolbildung (z.B. beim Sprechen oder Niesen) oder bei direkten Kontakten (z.B. bei Blutzuckerbestimmungen, Anpassung von Inkontinenzprodukten) zu Übertragungen kommen.
* Soweit möglich, Einhalten des Mindestschutzabstandes von 1 m zur Kundschaft.
* Für Kassen- und Beratungsplätze bieten sich mechanische Schutzvorrichtungen (z.B. Glasschutzwände) an.
* Regelmäßige Desinfektion von viel berührten Oberflächen.
* Darüber hinaus können noch persönliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, z.B.:
- Mund-Nase-Schutz (medizinische Gesichtsschutzmaske Typ 2R)
- partikelfiltrierende Schutzmasken (FFP-Masken)
- Gesichtsschutzschirme
- Schutzbrillen
- Schutzhandschuhe gegen biologische Gefahren
- Händedesinfektion
* Bei Fragen zu spezifischen Schutzimpfungen können die zuständigen Arbeitsmedizinerinnen bzw. Arbeitsmediziner zu Rate gezogen werden.
* Erstellung und Umsetzung eines Notfallplanes im Epidemie- bzw. Pandemiefall mit entsprechender Bevorratung und Kontrolle notwendiger persönlicher Schutzausrüstung und geeigneter Desinfektionsmittel.
ALLEINARBEITSPLATZ (z.B. Nachtdienst) * Kontrolle sicherstellen (z.B. Notrufmöglichkeit)
* Notfallplan erstellen und beachten
Gefahren durch DEFEKTE GERÄTE/ARBEITSMITTEL * Das Gerät mit einem Warnhinweis kennzeichnen und dem bzw. der Geräteverantwortlichen melden
* fachgerechte Instandsetzung veranlassen
* Regelmäßige Kontrolle des betreffenden Arbeitsmittels organisieren
* Bedienungsanleitungen der Geräte lesen und entsprechende Sicherheitshinweise beachten
BRANDGEFAHR, GEFAHREN IM EVAKUIERUNGSFALL * Bestellung einer zuständigen Person für Brandschutz und Evakuierung
* Installation von Brandmeldeeinrichtungen (z.B. Rauchmelder, Brandmeldezentrale)
* Minimierung leicht entzündlicher Materialien und Stoffe (Brandlasten)
* Bereitstellung geeigneter Löscheinrichtungen (oder Löschhilfen) wie Feuerlöscher, Löschwasser, Löschdecken, Löschsand, Wandhydranten und sonstige trag- oder fahrbare Feuerlöscher in ausreichender Anzahl
* Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge,Brandlöscheinrichtungen
* Einhaltung der Prüf- und Kontrollverpflichtung zu Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen
* Regelmäßige Unterweisung der Belegschaft über Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen sowie über brand- und explosionsgefährliche Arbeitsstoffe und entsprechende Gefahrenbereiche
* Aushang von Verhaltensregeln im Brand- und Evakuierungsfall (Notfallplan)
GEFAHR UNZUREICHENDER MAßNAHMEN IM VERLETZUNGSFALL * Eine ausreichede Zahl von aktuell in "Erste-Hilfe" ausgebildeten Personen (nachweislich; Basiskurs 16 Stunden und dann alle 4 Jahre 8 Stunden oder alle 2 Jahre 4 Stunden Auffrischungskurs) ist zu benennen.
* Geeignete Erste-Hilfe-Kästen sind gut sichtbar (und in der Nähe von Gefahrenstellen)bereitzustellen und mit den Notrufnummern (inkl. Giftnotrufnummer) und den Namen und der Erreichbarkeit der Ersthelfer/-innen zu kennzeichnen
* Die Erste-Hilfe-Kästen sind regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität (Ablaufdaten der Inhalte) zu prüfen.
* Telefoniermöglichkeit sicherstellen
* Allein arbeitende Personen überwachen z.B. mit Kontrollanrufen
STURZ-, FALL- UND STOßGEFAHREN, z.B.:
* Ausrutschen und Fallen auf frisch gereinigten oder nassen Böden
* Arbeiten in erhöhter Position (z.B. Fensterreinigung, beim Beladen/Entnehmen von Gegenständen aus hohen Regalen oder Schränken)
* Stolperstellen (z.B. Kabel, Bodenschwellen oder unsachgemäß gelagertes Material
* Sturzgefahr auf Stiegen (z.B. fehlende Handläufe, mangelhafte Beleuchtung)
* Anstoßen (z.B. Platz- oder Schnittwunden durch übersehene hervorstehende Schubläden im Medikamentenlager)
* Rutschhemmender Bodenbelag, Trockenwischen, Verwendung von haltgebendem Schuhwerk
* Nutzung geeigneter Aufstiegshilfen (genormte und geprüfte Leitern, Aufstiegshilfen z.B. Zweistufenauftritt, "Elefantenfuß"), im Medikamentenschrank integrierte Aufstiegshilfen
* Sicheres Aufstellen von Aufstiegshilfen, Beseitigung von Bodenschwellen oder Bodenunebenheiten oder, wo dies nicht möglich ist, deren klar ersichtliche Kennzeichnung
* ausreichend Steckdosen in Arbeitshöhe und am Ort der Arbeiten
* ausreichend Platz schaffen, nicht benötigte Materialien umgehend sicher verstauen, Arbeitswege frei halten
* Zum Transport gefährlicher Materialien Rollwagen mit hochgezogenen Kanten bzw. Bodenwannen
* Bruch- und auslaufsichere Transportbehälter verwenden
* Tische, Schubladen und Schränke mit gut sichtbaren abgerundeten Kanten und Auszugsschienen, Selbsteinzugsmechanismen mit Bremse bei Schubladenschränken
* Regale mit gefährlichem Lagergut (z.B. Chemikalienflaschen im Labor) durch überstehende Frontkanten an den Regalböden sichern
* Als Müllbehältnisse rundum geschlossene Behälter verwenden oder Säcke gegen Aufreißen bzw. Anstoßen sichern
* Für Fensterreinigungsarbeiten auf mögliche Absturzgefahren achten und Arbeitsmittel mit langem Stiel verwenden anstelle von Aufstiegshilfen
AUSRUTSCHEN * Geschlossenes Schuhwerk mit gut haftender Sohle - keine Sandalen
* Gefahrenbereich durch Warntafeln kennzeichnen (Warnzeichen W011 Warnung vor Rutschgefahr)
* Trocken nachwischen
* Handläufe bei Treppen verwenden
BELASTUNGEN DES BEWEGUNGS- UND STÜTZAPPARATES:
* Zwangshaltung durch zu hohe / zu niedrige oder zu kleine Arbeitsflächen, nicht ergonomisch positionierte Tastatur und/oder Monitor, Arbeiten auf beengtem Raum, lange stehende Tätigkeit, ungeeignetes Schuhwerk, ungeeignete Beleuchtung
* Heben / Tragen / Verschieben von schweren Gebinden, Verwendung nicht ergonomischer Arbeitsmittel
* Reinigungsarbeiten insbesondere über Schultergürtel- / Kopfhöhe und unter Kniehöhe
Festlegung und Beachtung technischer und organisatorischer Hilfsmaßnahmen, z.B.:
• Verwendung von Transportwägen
• Ausreichend dimensionierte Ablageflächen
• Höhenverstellbare Arbeitstische und Stühle
• Ergofußmatten (Bodenmatten)
• Tätigkeitswechsel (körperliche und geistige) mit unterschiedlichen Beanspruchungsschwerpunkten
• Geeignete Beleuchtung (mind. 500 Lux an den Arbeitsplätzen, mind.100 Lux im Lager, mind. 30 Lux entlang von Fluchtwegen)
* Nur Arbeitnehmer/-innen entsprechend ihrer Konstitution und Körperkräfte einsetzen
Gefahren durch unzureichende PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA) Die notwendige Schutzausrüstung ist vom Arbeitgebenden persönlich jedem betroffenen Belegschaftsmitglied bereitzustellen, sofern die Evaluierung ergab, dass diese Ausrüstung notwendig ist, um z.B. Kontaminations-, Schnitt-, Stich-, Verbrennungs- und andere Gefahren, die technisch nicht oder unzureichend vermeidbar sind, zu begegnen.
* Betroffene Personen sind entsprechend z.B. mit geeigneter Schutzkleidung, Schutzhandschuhen, Schutzbrillen, Atemschutz auszustatten.
* Die Reinigung und Erneuerung der PSA obliegt dem Arbeitgebenden, entsprechende Maßnahmen sind festzulegen und zu beachten.
BELÄSTIGUNG und GEWALT, LADENDIEBSTAHL, ÜBERFALL, DISKRIMINIERUNG, MOBBING * Arbeitsumfeld: z.B. Prüfung der technischen Sicherheitsmaßnahmen wie Notausgänge, Alarmsysteme (z.B. Notfallknopf), Videoüberwachung, Beleuchtung
* Festlegung und Beachtung von Verhaltensregeln (z.B. nicht mehr tolerierbares Verhalten, Verweis aus der Apotheke, Notruf)
* Schaffung eines System zur Dokumentation von Vorfällen
* Erstellung eines Notfallplans (z.B. für Raubüberfälle, Ladendiebstahl)
* Ausbildung und Information der Belegschaft durch z.B. Deeskalationstraining, Training im Umgang mit Übergriffen, Ansprechen der Thematik (Information und Unterweisung), Schulung mit der Polizei
* Separate "Evaluierung zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz"
PSYCHISCHE BELASTUNGEN
z.B. Stress, Druck
* Regelmäßige Durchführung einer eigenen Evaluierung psychischer Belastungen mit allen Beschäftigten und Festlegung durchzuführender Maßnahmen.
Gefahr UNZUREICHENDE BELEUCHTUNG von Räumen * Lichteintrittsflächen in Arbeitsräumen müssen in Summe mindestens 10% der Bodenfläche des Raumes betragen und direkt ins Freie führen.
* Für Offizin, Labor, Büro (Arbeitsplätze) gilt für die Beleuchtungsstärke:
- Allgemeinbeleuchtung mind. 500 Lux
- Farbwiedergabeindex mind. 80%
- Lichtfarbe Neutralweiß bzw. Tageslichtweiß (3700 K bis 4500 K)
* In Lagerbereichen sind mindestens 100 Lux Allgemeinbeleuchtung notwendig.
* Für Verkehrswege sind mindestens 30 Lux Beleuchtungsstärke notwendig.
* Die Beleuchtungsstärke entlang des Fluchtweges muss mindestens 1 Lux betragen. Rettungszeichen müssen dabei immer erkennbar sein.
* Leuchtmittel unterliegen einem Alterungsprozess mit möglicher Reduktion der Leuchtstärke. Die Beleuchtungsstärke ist daher in geeigneten Zeitabständen zu kontrollieren und gegebenenfalls sind dann Leuchtmittel zu tauschen.
Gefahr UNZUREICHENDE BELÜFTUNG von Räumen * Alle Räume in Arbeitsstätten sind entsprechend ihrer Nutzungsart, natürlich oder mechanisch, erforderlichenfalls direkt ins Freie, ausreichend lüftbar einzurichten.
* Als Arbeitsräume dürfen nur Räume verwendet werden, denen ausreichend frische, von Verunreinigungen möglichst freie Luft zugeführt und aus denen verbrauchte Luft abgeführt wird. Zugluft ist dabei zu vermeiden.
* Eine ausreichende Luftqualität ist zu gewährleisten.
* Unzumutbare Lärmbelastung ist zu vermeiden.
* Die jährlich durchzuführende Prüfung von Lüftungsanlagen ist zu dokumentieren, Mängel sind zu beheben.
Gefahren durch UNGÜNSTIGE RAUMKLIMATISCHE BEDINGUNGEN Folgende Werte sind einzuhalten:
• Mindestens 35 m3 Außenluftzufuhr pro Person und Stunde (bei mechanischer Lüftung)
• Lufttemperatur zwischen 19 °C und 25 °C
• Luftgeschwindigkeit maximal 0,10 m/s (Mittelwert)
*Bei Verwendung einer Klimaanlage ist eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 70% einzuhalten.
* Bei natürlicher Belüftung wird in Abhängigkeit von der Anzahl der im Raum befindlichen Personen - auch betreffend der Infektionsprävention - mindestens alle 2 Stunden eine 10-minütige "Stoß- und Querlüftung" empfohlen.
GEFÄHRLICHE ARBEITSSTOFFE
HAUTSCHÄDIGUNG durch Wasser und Reinigungsmittel * Wasserunlösliche Hautschutzmittel vor entsprechenden Arbeiten verwenden
* Intakte chemikalienbeständige Schutzhandschuhe verwenden (allergenfrei)
* gegebenenfalls Unterziehhandschuhe
* nach entsprechenden Arbeiten Hände reinigen und Hautpflegecreme verwenden
* Erstellung und Beachtung eines Hautschutzplanes
* siehe auch Grundevaluierungsvorlage "Reinigungs- und Desinfektionsmittel allgemein"
Gesundheitsgefahren durch NICHT FACHGERECHTE VERWENDUNG gefährlicher Arbeitsstoffe
z.B. für die Arzneimittelprüfung und -zubereitung, Herstellung von Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln, Teezubereitungen
* Möglichst ungefährliche Arbeitsstoffe verwenden (Ersatzmöglichkeiten prüfen)
* Arbeitsstoffverzeichnis (mit Auflistung entsprechenden Schutzmaßnahmen) erstellen
* Verwenderinformationen (Fachinformation der Hersteller, Etikettenhinweise, Beipackzettel) und Sicherheitsdatenblätter (z.B. für Reinigungsmittel, Laborchemikalien) nachweislich und in verständlicher Form dem betroffenen Personal zur Kenntnis bringen
* Mengenbegrenzung; nur in kleinen verschließbaren Gebinden ausgeben
* Verschlüsse und Ausgieß- sowie Umfüllvorrichtungen auf leichte Bedienbarkeit und Spritzsicherheit und gegebenenfalls notwendigen Explosionsschutzmaßnahmen (z.B. Potentialausgleich beim Umfüllen von Lösungsmitteln) prüfen
* Überdosierung durch Dosiervorrichtung bzw. durch entsprechende Gebindekennzeichnung (z.B. Füllmengenmarkierungen) vermeiden
* Verbot des Konsumierens, Lagerns, Mitführens von Lebensmitteln in Bereichen, in den gefährliche Arbeitsstoffe gelagert oder verarbeitet werden
* Verbot des Befüllens von Lebensmittelgebinden mit gefährlichen Arbeitsstoffen
* Strikte Trennung verwendeter Gefäße zur Herstellung, bzw. Analyse von Medikamenten, Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, sowie Kosmetika
* Jedes Gebinde ist entsprechend seinem Inhalt ausreichend und deutlich zu kennzeichnen
* Einhalten der Hygienevorschriften, Erstellung und Umsetzung eines Hygieneplanes
* Ausreichende Kennzeichnung von Bereichen in denen gefährliche Arbeitsstoffe gelagert oder anderweitig verarbeitet werden (durch z.B. Warn-, Gebots-, Verbotskennzeichnung)
Weitere Gefahren durch z.B. AUSGASENDE oder SPRITZENDE GEFÄHRLICHE ARBEITSSTOFFE * Verarbeitung im geprüften Abzug bei möglichst geschlossener Frontscheibe
* erforderlichenfalls Atemschutzmasken mit Filtertyp FFA2P2 gegen Lösungsmitteldämpfe
* Verwendung geeigneter Schutzkleidung (gegebenenfalls schwer entzündbar, antistatisch, säure-, bzw. laugenbeständig)
* Verwendung geeigneter und gut passender Schutzbrillen mit Seitenschutz, erforderlichenfalls rundum dicht schließend
* Verwendung geeigneter Chemikalienschutzhandschuhe
* Kennzeichnung der Gefahrenbereiche mit entsprechenden Warn-, Gebots-, Verbotszeichen
INFEKTIONS- und KONTAMINATIONSGEFAHREN z.B. an Abfällen (Spritzen, Kanülen, Bruchglas, Altmedikamente) oder kontaminierten Arbeitsmitteln im Labor;
Gefahr von STICH- und SCHNITTVERLETZUNGEN,
Gefahren durch BIOLOGISCHE ARBEITSSTOFFE
* Abfälle z.B. aus Labor und Kundenbereichen niemals mit den Händen umfüllen, stets mit dem Müllsack entsorgen und dazu geeigneten Handschutz tragen
* Sichtkontrolle auf Risse/Beschädigungen der Abfallbehältnisse
* Auf die eindeutige Kennzeichnung der Abfallbehältnisse achten (z.B. Trennung ungefährlicher von medizinischen oder gefährlichen chemischen Abfällen)
* Spritzenboxen geschlossen entsorgen, nicht ausleeren, nicht umfüllen
* Stich- und Schnittverletzungen an möglicherweise infektiösem Material umgehend dem/der Verantwortlichen, sowie der AUVA melden
* die verletzte Person ist bei Infektionsgefahr einer sofortigen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen
* Sofortiger Versuch die Herkunft des Materials zu ergründen (Kunde, Patient von dem das Material stammt) gegebenenfalls unter sofortiger Befragung des Personals
* Erstellung eines Hygieneplans für Arbeiten im Labor, Reinigung, Umgang mit der Kundschaft
Gefahren bei der ALTMEDIKAMENTENANNAHME
z.B. Kontaminations- und Nadelstichgefahren beim Aussortieren bzw. Entfernen der Umverpackungen
• Spritzen und Kanülen nur in stichfesten Behältern zurücknehmen.
• Die Kunden über sortenreine Rückgabe informieren und dazu z.B. 3 flüssigkeitsdichte Abfallgefäße (z.B. auf Rückgaberollwagen) bereitstellen:
- Papier, Karton,
- Glas, Flaschen, Tuben, Blister
- Nadeln und scharfkantige Gegenstände (Nadelabwurfbehälter)
• Müssen doch Nadeln und Kanülen manipuliert werden, sind gegen Nadelstiche schützende Handschuhe bereitzustellen und Impfungen anzubieten (z.B. Hepatitis B).
* Bei Verletzung siehe auch die Hinweise zu "Infektions- und Kontaminationsgefahren" oben
EXPLOSIONSGEFAHREN z.B. bei Lagerung und Umgang mit Lösungsmitteln Explosionsschutzdokumente nach VEXAT sind zu erstellen und zu beachten (z.B. für Lagerräume, Lagerschränke, Umfüllstationen, Arbeitsplätze) unter Berücksichtigung folgender Punkte:
• Möglicher Ersatz des Stoffes (z.B. anderes Mischungsverhältnis, Ersatzstoff)
• Verhindern, dass der Stoff freigesetzt wird (z.B. Lagerung in dichten, bruchfesten Gebinden oder in Lagerschränken)
• Reduktion der Menge (z.B. Umfüllen in kleine Tagesbedarfsgebinde)
• Maßnahmen gegen Ausbreitung des Stoffes oder der Dämpfe bei Störungen wie Bruch, Verschütten, Undichtheiten (z.B. Auffangwanne, Absaugung)
• Zoneneinteilung (z.B. im Bereich von Umfüllarbeitsplätzen, Lagerschränken oder Feuerkellern)
• Bewertung und Beurteilung von Zündquellen (z.B. explosionsgeschützte elektrische Ausstattung, Potentialausgleich, Verbot des Mitführens von Zündquellen, Blitzschutzanlagen, antistatisches Schuhwerk)
* Kennzeichnung gefährlicher Bereiche (mit entsprechenden Warn-, Verbots-, Gebotskennzeichen)
Gefahren durch nicht sachgemäße LAGERUNG brennbarer Flüssigkeiten:
z.B. falsche Zusammenlagerung, Überschreiten von Höchstmengen, falsche Gebindewahl, Beschädigungen
* Arzneikeller/Kühlraum: die jeweils zulässigen Höchstlagermengen beachten:
max. 5 l Aether+Collodium;
max. 20 l Aether+Collodium+Benzin+Solutio Aetheris spirituosa;
max. 60 l Aether+Collodium+Benzin+Solutio Aetheris spirituosa+Aethanol 96%+Isoprpanol;
* max. 100 l brennbare Flüssigkeiten insgesamt
nicht überschreiten
* Lagerung in Sicherheitsbehältern oder bruchfesten Behältern (Ausnahme: Feuerkeller oder Sicherheitsschrank)
* Lagermenge laut Bescheid beachten
* Günstige Lagerhöhe zwischen 0,5 m und Brusthöhe wählen
* Beschädigungen sofort kennzeichnen, melden und reparieren lassen, schadhafte Ein-/ bzw. Vorrichtungen nicht benutzen
* Lagergut sicher und stabil aufstellen bzw. legen
* Lagergut nicht über die Regalvorderkante hinausragen lassen (Böden mit überstehenden Kanten nutzen)
* Vor allem Kleinteile ggf. in Behältern oder Dose lagern
* Richtige Lagerung von Indifferenda, Separanda, Venena
* Kühllagerung in geeigneten Vorrats- und Abgabegefäßen
Gefahren durch STÄUBE, z.B. bei der Verarbeitung von Teedrogen, Hormonen oder TCM-Mischungen * Verarbeitung unter geeigneten Abzügen
* Verwendung von Atemschutzmasken (Filterklasse FFP2) wenn kein Abzug vorhanden
* auf mögliche Staubexplosionsgefahren achten
GEFAHREN DURCH ARBEITSMITTEL
Gefahren durch ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL BZW. ANLAGEN:
z.B. Stromschlag-, Kurzschluss-, Brandgefahren, Stolpergefahr über nicht fachgerecht verlegte Leitungen oder Verlängerungskabeln
* Sichtkontrolle der Betriebsmittel vor jeder Inbetriebnahme
* Einhaltung der regelmäßigen Prüfpflichten für elektrische Anlagen inkl. der mindestens 6-montalichen Prüfung von FI-Schutzschaltern
* Kennzeichnung und Meldung defekter Geräte bzw. Anlagenteile, Sicherung gegen Wiedereinschalten
* Festlegung von besonderen Schutzmaßnahmen für Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturen an Geräten bzw. Anlagenteilen
* Schonender Umgang mit Kabeln
* Fachgerechte Verlegung bzw. Installtion elektrischer Leitungen, Geräte, Anlagen
* Verlängerungskabel dürfen nur zwecks Überbrückung vorübergehender Tätigkeiten eingesetzt werden und dürfen nicht überlastet werden.
GENERELLE GEFAHREN durch Arbeitsmittel:
z.B. Einzugsgefahren, Gefahren bei Verarbeitung gefährlicher Arbeitsstoffe, Glasbruchgefahren (z.B. bei Rührwerk, Apothekenabzug, Werkbank, Giftschrank, Presse, Autoklav, Apothekenroboter)
* Kennzeichnung gefährlicher Bereiche
* Unterweisung über mögliche Gefahren die von diesen Arbeitsmitteln (auch Arbeitsflächen) ausgehen können.
* Festlegen von / Unterweisung über Notfallmaßnahmen (z.B. unbeabsichtigte Freisetzung von gefährlichen Stoffen, unbeabsichtigtes In-Betrieb-Nehmen von Arbeitsmitteln, Alarmsignale von Arbeitsmitteln, Erkennen von möglichen Gefahren in diesen Bereichen)
Gefahren im Umgang mit ABZUG (Digestorium), WERKBANK (Laminar Flow) oder SICHERHEITSWERKBANK • Die Arbeitsmittel dürfen nur von unterwiesenen Personen bedient werden. Die Beschäftigungsverbote sind für Jugendliche und werdende Mütter abhängig von den verwendeten Arbeitsstoffen zu berücksichtigen.
• Die Frontscheibe ist grundsätzlich geschlossen zu halten und darf nur so weit geöffnet werden, wie unbedingt notwendig.
• Flüssigkeiten dürfen nur in der maximal zulässigen Menge laut Explosionsschutzdokument verwendet werden.
• Das Gerät (Werkbank, Sicherheitswerkbank) ca. 30 min vor der Benützung einschalten und einlaufen lassen (bessere Filterleistung), bzw. entsprechend der Angaben in der Bedienungsanleitung.
• Luftschlitze in der Arbeitsfläche nicht verdecken (Ärmel usw.!). Gegebenenfalls vorhandene Armstützen benutzen.
• Möglichst wenige Gegenstände in den laminaren Luftstrom bringen und starke Bewegungen vermeiden (Turbulenzen).
• Wurde im Explosionsschutzdokument eine Zone festgelegt, dürfen keine Zündquellen eingebracht werden (z.B. Waagen, Bunsenbrenner, Rührwerke).
• Beschädigung der Schwebstofffilter (z.B. durch Flammen, Pipettenstiche) vermeiden!
• Prüfungs- und Servicedaten beachten.
• Bei Verdacht auf Fehlfunktion Geräteverantwortliche/-en verständigen und Gerät kennzeichnen.
• Arbeitsflächen sind nach Gebrauch immer zu reinigen.
• Entsprechend der verwendeten Arbeitsstoffe ist das Arbeitsmittel zu kennzeichnen.
AUTOKLAV, DAMPSTERILISATOR:
• Verbrühung / Verbrennung an Dampf, heißen Flüssigkeiten oder Gegenständen
• Siedeverzug: Schlagartiges Entweichen von heißem Dampf und Flüssigkeit beim unsachgemäßen Autoklavieren von Flüssigkeiten
• Explosion des Autoklaven durch Überdruck oder Autoklavieren brennbarer Flüssigkeiten
• Infektion durch Sterilisiergut, nicht sterilisiertes Material, Dampf oder Abluftfilter
• Gesundheitsschäden durch gefährliche Arbeitsstoffe (z.B. Medikamente, Gifte) im Sterilisiergut
• Autoklaven dürfen nur von unterwiesenen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bedient werden
• Bei der Entnahme von Sterilisiergut Hitzeschutzhandschuhe und Gesichtsschutzschirm tragen
• Autoklaven sicher aufstellen (freistehend, Standsicherheit, Sicherheitsventilausrichtung, keine gefährlichen Arbeitsstoffe in Umgebung lagern, sicher vor chemischen Einflüssen)
• Brennbare Flüssigkeiten und hitzeempfindliche Materialien nicht autoklavieren
• Vor Inbetriebnahme Dichtflächen und Verschlussmechanismus auf Schäden und Verschmutzungen prüfen; Autoklaveninnenraum von möglichen Verschmutzungen reinigen; Sterilisiergut reinigen (von Chemikalienresten)
• Temperaturfühler korrekt positionieren (d.h. bei Flüssigkeiten in einem Referenzgefäß entsprechender Größe und Inhaltsvolumen)
• Beim Autoklavieren von Flüssigkeiten Autoklav erst öffnen, wenn die Flüssigkeitstemperatur unter die Siedetemperatur gesunken ist (Wasser < 80 °C)
• Vor dem Öffnen des Verschlussmechanismus Druckfreiheit vom Autoklaven prüfen (Manometer)
Gefahren im Umgang mit RÜHRWERKEn (Schnittverletzungs-, Einzugsgefahren, Spritzgefahr gefährlicher Arbeitsstoffe) • Die Bedienung des Geräts darf nur mit entsprechender Einschulung erfolgen.
• Rührwerke bei denen die Beschickung während des Betriebs von Hand aus erfolgen muss und dadurch eine Gefährdung gegeben ist dürfen von Jugendlichen nicht bedient werden. Ausnahme: nach 12 Monaten Ausbildung unter Aufsicht.
• Magnetrührkerne sind den verwendeten Materialien und Arbeitsstoffen entsprechend in Größe und Rotationsgeschwindigkeit auszuwählen.
• Auch die Stäbe zur Entnahme der Magnetrührkerne müssen für die verwendeten Arbeitsstoffe geeignet sein.
• Entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Einzug von Körperteilen, Haaren, Kleidung, Schmuck (z.B. Anbringen von Blenden, keine losen Ärmel) sind festzulegen und zu beachten.
• Beschädigte Gefäße dürfen nicht verwendet werden.
• Mischbehälter und Rührwerk selbst sind gegen Verdrehen und Verrutschen zu sichern.
• Ohne die Verwendung von Schutzbrillen darf nicht mit Rührwerken gearbeitet werden (Splitter- und Spritzschutz).
• Vor jeder Inbetriebnahme muss die Drehzahl auf das Minimum eingestellt werden, um dem Herausspritzen möglicherweise gefährlicher Arbeitsstoffe vorzubeugen. Die Drehzahl ist dann langsam an die zu vermengenden Substanzen und verwendeten Behältnisse anzupassen. Auf mögliche Unwucht ist zu achten.
• Das Gerät darf nie mit freiliegendem rotierendem Rührwerk betrieben werden!
APOTHEKENROBOTER (Kommissionierautomat):
Quetschgefahren
• Der Zutritt in den Gefahrenbereich darf nur durch eigens geschultes Personal erfolgen. Der Schlüssel ist sicher aufzubewahren, um unbefugte Inbetriebnahme zu verhindern.
• Vor dem Einschalten der Anlage kontrollieren, dass sich niemand im Gefahrenbereich befindet.
• Die Anlage darf nur bei einwandfreiem Zustand in Betrieb genommen werden (regelmäßige Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen gemäß der Bedienungsanleitung).
• Sämtliche Wartungs-, Instandsetzungs-, und Reparaturarbeiten sind von geeignetem Personal durchzuführen, das mit der Anlage vertraut ist.
Gefahren durch ELEKTROMAGNETISCHE FELDER * Eine gesonderte Evaluierung der Gefahren durch elektromagnetische Felder ist durchzuführen, insbesondere wenn z.B. im Labor Induktionskochplatten verwendet werden.
* Bei Büroarbeitsplätzen und büroähnlichen Arbeitsplätzen, an denen die üblichen Arten und Mengen an elektrischen Arbeitsmitteln (Computer, Monitor, Drucker, Kopierer, Scanner etc.) verwendet werden, kann bei der Evaluierung von einer Einhaltung der Expositionsgrenzwerte ausgegangen werden.
MESSER, CUTTER:
Schnitt-, Stichverletzungsgefahren
• Sicherheitsmesser verwenden
• die richtige Handhabung von Messern üben (z.B. Krallengriff)
• das Messer stets vom Körper wegführen
• scharfe, geschliffene Messer verwenden
• Messer sicher ablegen und aufbewahren
GEFAHREN FÜR BESONDERE PERSONENGRUPPEN
Gefahren für JUGENDLICHE Festlegung und Einhaltung von Schutzmaßnahmen betreffs:
* Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsstätten und des Arbeitsplatzes;
* Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln;
* Verwendung von Arbeitsstoffen;
* Gestaltung der Arbeitsverfahren und der Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken
* Körperkraft, Alter und Stand der Ausbildung und der zumindest jährlichen Unterweisung der Jugendlichen.
Gefahren für WERDENDE UND STILLENDE MÜTTER Schwere körperliche Arbeiten oder Arbeiten mit für die Mutter oder das Kind schädlichen Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln sind verboten. Einhaltung der in einer separaten Evaluierung nach dem MSchG festzulegenden Schutzmaßnahmen insbesondere zu:
• Lastenhandhabung (z.B. Lagerhaltung, Auslieferung)
• Steharbeitsplatz (z.B. Offizin, Laboratorium - Zubereitung magistraler Rezepturen)
• Gesundheitsgefährdende Stoffe (siehe Verzeichnis gefährlicher Arbeitsstoffe)
• Biologische Arbeitsstoffe (Rücknahme von gebrauchtem Spritzenmaterial, kapilläre Blutentnahmen, Harnstreifentests, Wundversorgungen, Toilettenreinigung)
• Bewegungen und Körperhaltungen wie Strecken, Beugen, Bücken (z.B. bei Lagerhaltung, Reinigung, Verwendung von genormten Aufstiegshilfen)
* Ruhemöglichkeit (z.B. Dienstzimmer)
* Arbeitszeiten (z.B. keine Überstunden, keine Nachtarbeit)
Gefahren für MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Festlegung und Einhaltung von Schutzmaßmahmen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) für die betreffende Person, insbesondere zu:
• Erkennen von Gefahren
• Möglichkeiten zur Flucht im Gefahrenfall
• Mögliche Betriebsstörungen, Not- und Rettungsmaßnahmen
• Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
• Arbeitsverfahren
ALTERS- und ALTERNSBEDINGTE BELASTUNGEN
z.B. Abnahme des Sehvermögens oder der Muskelkraft,
Unter- oder Überforderung
* Personenbezogene Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze, z.B. beim Heben und Tragen
* Berücksichtigung von altersbedingter Lichtfarb- und Lichtintensitätswahrnehmung z.B. in der Laboranalytik
* Festlegung ausgleichender (kompensatorischer) Maßnahmen
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