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Coronavirus_Supermarkt_Drogerie

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Gefahr der Infektionsübertragung durch Nichtverwendung geeigneter personenbezogener Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). MUND-NASEN-SCHUTZ (MNS):
=Eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion.
>Arbeitnehmer/-innen und Kunden müssen im Kundenbereich einen MNS tragen.
In den restlichen Bereichen der Arbeitsstätte ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-innen zu treffen. Das Tragen eines MNS wird empfohlen sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann!
>Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter (AUVA-Empfehlung: 2m)einzuhalten.


HANDSCHUHE:
Handschuhe sind gemäß der üblichen Hygienevorgaben zu tragen. Darüber hinaus noch z.B. bei: Desinfektions- u. Reinigungsarbeiten, Entsorgung von Abfällen, Entgegennahme von Bargeld.
>Das Tragen von Handschuhen entbindet nicht von der Einhaltung der Händehygienemaßnahmen.
Hautschädigung durch Feuchtarbeit oder lange Tragedauer von Schutzhandschuhen. Fehlendes Hautschutzprogramm. >Hautschutzprogramm (einschließlich
Hautschutzplan / Aushang) im Betrieb umsetzen
(siehe Verordnung persönliche
Schutzausrüstung - in Kraft seit 2014).

>Richtige Handschuhe auswählen (z.B. für
Reinigungsarbeiten Nitrilhandschuhe; keine
gepuderten Latexhandschuhe verwenden –
Gefahr einer Latexallergie; bitte beachten:
Vinylhandschuhe haben einen sehr hohen Anteil
an Weichmachern – diese können über die Haut
aufgenommen werden).

>Die Tragezeit von Schutzhandschuhen ist auf ein
unbedingt notwendiges Mindestmaß zu
begrenzen (tragefreie Intervalle).

Empfehlung:
maximal 1 Stunde durchgehende Tragezeit; gegebenenfalls Baumwoll-Unterziehhandschuh verwenden.
=>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n
Arbeitsmediziner/-in
GEFÄHRLICHE ARBEITSSTOFFE:
(Alkoholische Händedesinfektionsmittel)
Sicherheitsdatenblätter beachten.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. >Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Verursacht schwere Augenreizung. >So positionieren, dass die Entnahme durch Pumpdosierer nicht in Augenhöhe erfolgt.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. >Dämfte nicht einatmen.
unbeabsichtige Freisetzung >Für angemessene Lüftung sorgen.
Alle Zündquellen entfernen.
>Nicht in die Umwelt gelangen lassen.
>Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Gefahr der Infektionübertragung im Bereich Kassa. >Geeignete Schutzverglasungen an den Pulten vorsehen. Diese sollen den Bereich zwischen Kunden und Personal so gut als möglich trennen. >Regelmäßige Reinigung der Schutzverglasung.
>Ist keine Schutzverglasung erhältlich kann ein gesonderter Bereich für Waren- bzw. Geldübergabe geschaffen werden um die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von Mindestens einem Meter zu gewährleisten. z.B. Packtische, Förderbänder, Beistelltische...

>Im Wartebereich der Kassen ist dafür zu Sorgen, dass keine Ansammlung von Personen entsteht. Die Abstände von mindestens 1 Meter sind gut sichtbar zu kennzeichnen und müssen eingehalten werden. Sind Einkaufswägen vorhanden, ist der Abstand entsprechend anzupassen.

>Die Kunden sind aufzufordern, nach Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen.
Gefahr der Tröpfcheninfektion im Verkaufsbereich. >Kunden sind durch geeignete Information in einem Aushang/durch Piktogramme darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen.

>Verkehrswege, alternative Geld- /Warenübergabestationen, etc. sind klar und gut sichtbar zu Kennzeichnen. (Aushang, etc.)
>Es empfiehlt sich, in den Gängen im Verkaufsbereich, eine Einbahnregelung einzuführen.

>Der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.
>Die Anzahl der Kunden die sich gleichzeitig im Kundenbereich aufhalten könnte eingeschränkt werden: z.B. so dass pro Kunde 10 m² der Gesamtverkaufsfläche zur Verfügung stehen.

>Das Nachfüllen von Waren sowie weitere Tätigkeiten wenn möglich in den Schließzeiten bzw. bei geringem Kundenaufkommen durchführen um den Sicherheitsabstand einhalten zu können.

>Persönliche Beratung ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und nur unter Einhaltung des Mindestabstandes durchzuführen.

>>DAS TRAGEN VON MNS ERSETZT NICHT DAS EINHALTEN DES MINDESTABSTANDES!
Gefahr der Infektionübertragung (Tröpfchen- und Kontaktinfektion) unter den Arbeitnehmer/-innen. >Kein Händeschütteln/Begrüßungskuss...

>Regelmäßiges Händewaschen mit warmen Wasser und Seife für mind. 20sec.
>Hände desinfizieren. 3ml Desinfektionsmittel für 30sec. in den Händen einreiben.

>Richtige Hust-/Niesetikette beachten. In ein Taschentuch welches danach sofort entsorgt wird oder in die Ellenbeuge.

>Die Arbeitsbereiche sind so aufzuteilen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.

>Die Pausenbereiche sind so aufzuteilen bzw. die Pausen so zu staffeln, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
>Nach Pausen ist der Tisch, etc... mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.

>Arbeitsmittel sollen nur von einer/m Arbeitnehmer/-in verwendet werden. Ist dies nicht möglich ist das Arbeitsmittel vor Verwendung durch eine/n andere/-n Arbeitnehmer/-in mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.

>Die Arbeitnehmer/-innen in Gruppen/Teams (wie in der Schichtarbeit) einteilen.
>Die Gruppen/Teams dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen.

>Sanitäreinrichtungen sind regelmäßig bzw. in verkürzten Intervallen zu reinigen.
Besondere Gefahr für Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören. >Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören (Bestätigung mittels Attest vom behandelnden Arzt) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn die Gefahr einer Infektion sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg von und zur Arbeit auf ein absolutes Minimum beschränkt werden kann (z.B. kein Kontakt mit Kund/-innen oder Kolleg/-innen, keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, usw.)
>Ist dies nicht möglich, sind diese Arbeitnehmer/-innen vom Dienst freizustellen.

>Der Risikogruppe gehören z.B. folgende Personen an: über 65-Jährige oder Menschen mit speziellen Erkrankungen der Atemwege, des Herzkreislaufsystems, Krebserkrankungen, usw. (die Diagnose muss dem/der Arbeitgeber/-in nicht bekannt gegeben werden)

>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Arbeitsmediziner/-in
Gefahr der Infektion von Kontaktpersonen. >Aufzeichnungen über Kontaktpersonen (Lieferanten, betriebsfremde Personen, Arbeitnehmer/-innen und ev. auch Kunden) die im Betrieb waren führen. Z.B. Namen + Telefonnummer.

>Arbeitnehmer/-innen sind darüber zu informieren,
dass eine eigene bestätigte COVID-19-
Erkrankungen oder der Verdacht sowie der
Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen
sofort dem Arbeitgeber zu melden sind.
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