Gefahr der Infektionsübertragung durch Nichtverwendung geeigneter personenbezogener Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). |
MUND-NASEN-SCHUTZ (MNS = den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung): >Gäste müssen in geschlossenen Räumen einen MNS tragen. Ausnahme: Am zugewiesenen Verabreichungsplatz ist das Abnehmen des MNS gestattet. >Arbeitnehmer/-innen müssen bei Kundenkontakt einen MNS tragen. In den restlichen Bereichen der Arbeitsstätte ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/-in und Arbeitnehmer/-innen zu treffen. Das Tragen eines MNS wird empfohlen sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann! >Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter (AUVA-Empfehlung: 2m)einzuhalten.
HANDSCHUHE: Handschuhe sind gemäß der üblichen Hygienevorgaben zu tragen. Darüber hinaus noch z.B. bei: Desinfektions- u. Reinigungsarbeiten, Entsorgung von Abfällen, Sammlung von gebrauchtem Geschirr/gebrauchter Tischwäsche, Beladen von Waschmaschinen, Entgegennahme von Bargeld. >Das Tragen von Handschuhen entbindet nicht von der Einhaltung der Händehygienemaßnahmen. |
Hautschädigung durch Feuchtarbeit oder lange Tragedauer von Schutzhandschuhen. Fehlendes Hautschutzprogramm. |
>Hautschutzprogramm (einschließlich Hautschutzplan / Aushang) im Betrieb umsetzen (siehe Verordnung persönliche Schutzausrüstung - in Kraft seit 2014).
>Richtige Handschuhe auswählen (z.B. für Reinigungsarbeiten Nitrilhandschuhe; keine gepuderten Latexhandschuhe verwenden – Gefahr einer Latexallergie; bitte beachten: Vinylhandschuhe haben einen sehr hohen Anteil an Weichmachern – diese können über die Haut aufgenommen werden).
>Die Tragezeit von Schutzhandschuhen ist auf ein unbedingt notwendiges Mindestmaß zu begrenzen (tragefreie Intervalle).
Empfehlung: maximal 1 Stunde durchgehende Tragezeit; gegebenenfalls Baumwoll-Unterziehhandschuh verwenden. =>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Arbeitsmediziner/-in |
GEFÄHRLICHE ARBEITSSTOFFE: (Alkoholische Hände- u. Flächendesinfektionsmittel) |
Arbeitsstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter und ggf. Explosionsschutzmaßnahmen beachten.
Hände- u. Flächendesinfektionsmittel müssen zumindest dem Wirkspektrum "BEGRENZT VIRUZID" entsprechen.
HINWEIS: Flächendesinfektionsmittel nach Möglichkeit nicht Sprühen sondern auf ein geeignetes Tuch auftragen und wischen! |
Unbeabsichtigte Freisetzung von alkoholischen Desinfektionsmitteln. |
>Für angemessene Lüftung sorgen. Alle Zündquellen entfernen. >Nicht in die Umwelt gelangen lassen. >Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen. |
Gefahr der Infektionsübertragung im Eingangsbereich/Rezeption. |
>Kunden sind durch geeignete Information darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen der Beherbergungsbetrieb nicht betreten werden darf.
>Kein Händeschütteln. >Allgemeine Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.
>Den Kunden ist die Möglichkeit der Händedesinfektion anzubieten.
>Im Wartebereich/an der Rezeption ist dafür zu sorgen, dass keine Ansammlung von Personen entsteht. Staubbildung vermeiden. Verweildauer reduzieren.
>Hinweise bzgl. Einhaltung des Sicherheitsabstandes, Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel gut sichtbar kennzeichnen.
>Schlüssel/Keykards bei Ausgabe und Annahme reinigen.
> Kunden/-innen sind aufzufordern, nach Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen. >Kartenlesegeräte nach jeder Transaktion mit geeignetem Desinfektionsmittel abwischen (Betriebsanleitung/Herstellerangaben beachten!). >Nach Bargeldzahlung Händedesinfektion durchführen. |
Gefahr der Infektionsübertragung durch möglicherweise kontaminierte Gegenstände wie Tischwäsche, Menagen, Zeitschriften, etc. |
>Tischwäsche ist nach jeder Besuchergruppe/ Gästegruppe zu wechseln. Waschen mit zumindest 60° und Vollwaschmittel. >Bis zum Waschen ist die Tischwäsche in geschlossenen Behältern aufzubewahren. >Beim Abdecken sowie beim Beladen der Waschmaschine sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. >Bei Abholung durch eine Wäscherei ist mit dieser die Vorgangsweise zu evaluieren (dicht verschlossene Säcke, besondere Kennzeichnung?).
>Das Einstellen der Menage ist verboten. Diese ist nur auf Anfrage bereitzustellen und nach jedem Tischeinsatz zu desinfizieren. >Für Salz, Pfeffer, Zucker, Ketchup, Mayo, etc. Kleinstpackungen verwenden.
>Bereitstellen von Besteckboxen ist verboten. Das Eindecken hat immer für die jeweilige Besucher-/ Gästegruppe zu erfolgen.
>Speise- und Getränkekarten sollen abwischbar sein und müssen nach jeder Besuchergruppe desinfiziert werden. >Alternativen, wie z.B. Tafeln bzw. Papiertischsets mit dem Angebot, digitale Karte für Smartphone des Gastes, etc. können bereitgestellt werden.
>Zeitschriften dürfen nicht angeboten werden. |
Gefahr der Infektionsübertragung im Bereich der Verabreichungsplätze im Restaurant. |
>Zwischen allen Personen und zwischen den Tischen ist der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter nach Möglichkeit einzuhalten.
>Nach Möglichkeit gestaffelte Essenszeiten oder auch Zimmerservice anbieten, um Stau-Situationen zu vermeiden.
>Tische dürfen nur mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder Gästen, die gemeinsam in einer Wohneinheit untergebracht sind belegt werden. Diese sind von der Einhaltung des Mindestabstandes ausgenommen.
>Die Gäste sind durch Beherberger/-in/Personal am Tisch zu platzieren.
>Verabreichungsplätze so einrichten, dass der Mindestabstand zwischen den Gästegruppen gewährleistet ist. Dies ist nicht notwendig, wenn durch räumliche Trennung das Infektionsrisiko minimiert wird. (HINWEIS: Zusätzliche, trennende Schutzmaßnahmen hindern eine gute Durchlüftung und werden daher nicht empfohlen.)
>In unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle ist der Konsum von Speisen/Getränken verboten!
>Der direkte Kontakt zu den Kunden ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
>Reinigung/Desinfektion von allen berührten Gebrauchsmitteln wie z.B. Tischoberflächen, Sesseln nach jeder Besuchergruppe. |
Gefahr der Infektionsübertragung im Restaurant durch Gäste welche NICHT im Beherbergungsbetrieb übernachten. |
Zusätzlich zu oben angeführten Maßnahmen:
>Tische für Gäste bzw. Besuchergruppen, die nicht im Beherbergungsbetrieb übernachten dürfen nur wie folgt belegt werden: =>max. Personenanzahl gemäß gültigen Vorschriften an Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjähriger Kinder, denen gegenüber Obsorgepflichten vorhanden sind, =>oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt.
Die Besuchergruppe ist untereinander vom Mindestabstand ausgenommen. Ebenso sind Arbeitnehmer/-innen beim Servieren vom Mindestabstand ausgenommen. Es wird aber empfohlen, den Abstand nach Möglichkeit einzuhalten.
>Die Besuchergruppen sind durch Betreiber/-in/ Personal am Tisch zu platzieren.
Empfehlung: Wenn möglich Trennung der Übernachtungsgäste von auswärtigen Gästen um das Risiko der Einschleppung zu minimieren. |
Gefahr der Infektionsübertragung an Buffets. |
>Übernachtungsgäste können bei Buffets offen präsentierte Speisen und Getränke selbst, unter folgenden besonderen hygienischen Vorkehrungen, entnehmen wie z.B.: => mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch bzw. =>nach Reinigung der Hände an einem Desinfektionsmittelspender unmittelbar vor der Buffetstation oder =>mit Einwegvorlegbesteck.
>Buffetstationen können auch von Arbeitnehmer/-innen betreut werden, um Speisen auf Wunsch vom Gast anzurichten.
>Die Selbstentnahme der vorportionierten und abgedeckten Speisen und Getränke durch den Gast ist gestattet.
>Frontcooking mit Glasscheibe oder alternativer Trennung zum Gast versehen.
>Regelmäßige Reinigung der Glasscheibe/ alternativer Trennung.
>Die Entnahme von Einzel-Besteck aus Sammelbehältern sollte vermieden werden. >Besteck gewickelt übergeben oder bereitstellen.
>In den Wartebereichen ist jeweils die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von mindestens 1m zwischen Personen zu gewährleisten. Nach Möglichkeit sollte auch eine Einbahnregelung errichtet werden. |
Gefahr der Infektionsübertragung bei Abholung von Speisen und/oder Getränken durch Kunden. |
>Bei der Abholung vorbestellter Speisen und/oder Getränke ist sicherzustellen, dass diese nicht vor Ort konsumiert werden und gegenüber Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, der Mindestabstand eingehalten sowie ein MNS getragen wird.
>Bei der Abholung können zusätzlich auch nicht vorbestellte Getränke mitgenommen werden.
>Der Abholbereich ist gut sichtbar zu kennzeichnen. |
Gefahr der Infektionsübertragung in räumlichen Engstellen wie z.B. Gänge, Aufzüge, Ein-/Ausgänge, Sanitäranlagen. |
>Alle Personen müssen in diesen Bereichen einen MNS tragen und sind angehalten, den Mindestabstand möglichst einzuhalten. >Bedienknöpfe, Armaturen und Türklinken frequenzabhängig reinigen/desinfizieren.
>Bei Bedarf weitere Kennzeichnungen, Bodenmarkierungen, etc. zur Personenlenkung anbringen.
>Im Sanitärbereich ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und Einweghandtücher bereitstellen. |
Gefahr der Infektionsübertragung über die Raumluft. |
>Regelmäßig lüften! Mindestens 4x täglich Querlüftung für ca. 10 min. durchführen.
>Bei raumlufttechnischen Anlagen (wie mechanische Lüftungsanlagen) Folgendes beachten: =>Anlagen mit Außenluft verwenden, die Außenluftvolumenströme nicht reduzieren. =>Außenluftströme, wenn möglich, erhöhen. =>Umluftanteile, sofern in Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile soweit als möglich reduzieren.
=>Wiederkehrende Prüfpflicht von Lüftungsanlagen gem. §13 AStV (1x/ Kalenderjahr, längstens alle 15 Monate) sowie Herstellerangaben bzgl. Filterwechsel beachten.
=>Beim Filterwechsel sind Schutzhandschuhe sowie eine dicht schließende Schutzbrille und eine FFP2-Atemschutzmaske zu tragen. =>Die Filter müssen in dicht verschlossenen Säcken/Behältern entsorgt werden. |
Gefahr der Infektionsübertragung in Schlaflagern bzw. Gemeinschaftsschlafräumen. |
>Die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen ist nur zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten wird oder durch geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann. |
Gefahr der Infektionsübertragung bei Reinigungsarbeiten/Zimmerservice. |
>Vor Beginn der Tätigkeit das Zimmer gut durchlüften.
>Werden Zimmer nicht sofort wieder belegt, könnte mit der Reinigung gewartet werden. (Abnahme der Virusaktivität)
>Beim Abziehen von Betten, bei der Reinigung und Desinfektion von Oberflächen und Sanitäreinrichtungen und beim Beladen von Waschmaschinen sind geeignete Schutzhandschuhe und (Einweg)Schürzen zu tragen. >Diese sind nach jedem Zimmer zu wechseln.
>Bei erhöhtem Auftreten von Aufwirbelungen wie es beispielsweise beim Abziehen von Betten zu erwarten ist, wird empfohlen, FFP2- Atemschutzmasken zu tragen.
>Waschen der Bettwäsche mit zumindest 60° und Vollwaschmittel.
>Wäsche im Zimmer in geeignete Behälter/Säcke geben und bis zum Waschen darin geschlossenen aufbewahren.
>Bei Abholung durch eine Wäscherei ist mit dieser die Vorgangsweise zu evaluieren (dicht verschlossene Säcke, besondere Kennzeichnung?).
>Täglich frische Arbeitskleidung verwenden. (Waschen mit zumindest 60° und Vollwaschmittel.) |
Gefahr der Infektionsübertragung im Rahmen von Veranstaltungen (z.B. Hochzeiten, Begräbnisse, Kongresse, Schulungen/Aus- und Fortbildungen). |
>Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als zehn Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als 100 Personen im Freiluftbereich sind untersagt. >Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen sind mit einer Höchstzahl bis zu 1 500 Personen in geschlossenen Räumen und mit einer Höchstzahl bis zu 3 000 Personen im Freiluftbereich zulässig. (Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen.)
>Der für eine Veranstaltung Verantwortliche hat bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit über 50 Personen und bei Veranstaltungen im Freien mit über 100 Personen einen COVID-19-Beauftragten zu bestellen und ein COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und dieses umzusetzen. >Veranstaltungen mit mehr als 250 Personen bedürfen einer Bewilligung der für den Veranstaltungsort örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage eines COVID-19-Präventionskonzeptes.
>Grundsätzlich ist zwischen Personen die nicht im gemeinsam Haushalt leben bzw. in einer gemeinsamen Wohneinheit untergebracht sind mind. 1 Meter abstand zu halten. >MNS ist zu tragen. Ausnahme: Auf den zugewiesenen Sitzplätzen darf der MNS abgenommen werden. |
Gefahr der Infektionsübertragung in den Fitnessbereichen. |
>Beim Betreten des Fitnessbereiches ist grundsätzlich zwischen Personen die nicht im gemeinsam Haushalt leben bzw. in einer gemeinsamen Wohneinheit untergebracht sind mind. 1 Meter abstand zu halten und MNS zu tragen.
>Für die Sportausübung ist ein COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Dieses COVID-19-Präventionskonzept hat zumindest folgende Themen zu beinhalten: 1. Verhaltensregeln von Sportlern, Betreuern und Trainern (z.B. Abstandsregelungen), 2. Vorgaben für Trainingsinfrastruktur (z.B. max. Personenanzahl), 3. Hygiene- und Reinigungsplan für Infrastruktur und Material (z.B. Desinfektionsplan), 4. Regelungen zum Verhalten beim Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion. |
Gefahr der Infektionsübertragung im Wellness,- Sauna,- und Schwimmbadbereich. |
Für Einrichtungen nach dem Bäderhygienegesetz ist die Adaptierung der Evaluierung und der Badeordnung durch den/die Betreiber/-in erforderlich!
Empfehlungen: HALLENBAD/SCHWIMMBAD/POOL: =>10 m² der den Badegästen zur Verfügung stehenden Liegefläche/Ruhebereiche pro Person oder =>6 m² Wasserfläche pro Person.
SAUNABEREICH: =>Pro Kabine nur 1 Person (10m² pro Person) oder Personen aus einem Haushalt/einer Wohneinheit.
>Der Mindestabstand zwischen Personen ist immer einzuhalten. Auch im Wasser, am Beckenrand und im Nichtschwimmerbereich.
>Tragen von MNS außerhalb von Feuchträumen (Duschen und Schwimmhallen) wie z.B. Eingangsbereich, in den sanitären Anlagen, Umkleidebereichen, Kabinen,
>Vermehrte Reinigung/Desinfektion von oft berührten Oberflächen (Handläufe, Liegen, Sauna Ausstattung, etc.). >Regelmäßig lüften. Wenn möglich 1x pro Stunde. |
Gefahr der Infektionsübertragung bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen wie z.B. Fahrt zur Arbeitsstätte /Gästetransfers/ etc. ... |
>Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem/der Lenker/-in nur zwei Personen befördert werden. |
Gefahr der Infektionsübertragung unter den Arbeitnehmer/-innen in allen Bereichen der Arbeitsstätte (Küche, Lager...). |
>Kein Händeschütteln/Begrüßungskuss.
>Regelmäßiges Händewaschen mit warmen Wasser und Seife für mind. 20sec. >Geeignete Hautschutz/Hautpflegepräparate bereitstellen >Hautschutzplan erstellen und aushängen.
>Richtige Hust-/Niesetikette beachten. In ein Taschentuch welches danach sofort entsorgt wird oder in die Ellenbeuge.
>Die Arbeitsbereiche sind so aufzuteilen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. (z.B. nur ein/-e Arbeitnehmer/-in im Lager, Arbeitsplätze in der Küche sowie Schnittstellen Küche/Service klar definieren)
>Arbeitsmittel sollen nur von einer/-m Arbeitnehmer/-in verwendet werden. Ist dies nicht möglich ist das Arbeitsmittel vor Verwendung durch andere Arbeitnehmer/-innen mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.
Empfehlung für mögliche Infektionsfälle: >Die Arbeitnehmer/-innen in Gruppen/Teams (wie in der Schichtarbeit) einteilen. >Die Gruppen/Teams dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen. |
Gefahr der Infektionsübertragung unter den Arbeitnehmer/-innen in den Pausen-/Sozialbereichen. |
>Sanitäreinrichtungen sind regelmäßig bzw. in verkürzten Intervallen zu reinigen.
>Die Pausenbereiche sind so aufzuteilen bzw. die Pausen so zu staffeln, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. >Nach Pausen ist der Tisch, etc... mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen. |
Besondere Gefahr für Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören. |
>Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören (Bestätigung mittels Attest vom behandelnden Arzt) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn die Gefahr einer Infektion sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg von und zur Arbeit auf ein absolutes Minimum beschränkt werden kann (z.B. kein Kontakt mit Kund/-innen oder Kolleg/-innen, keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, usw.) >Ist dies nicht möglich, sind diese Arbeitnehmer/-innen vom Dienst freizustellen.
>Der Risikogruppe gehören z.B. folgende Personen an: über 65-Jährige oder Menschen mit speziellen Erkrankungen der Atemwege, des Herzkreislaufsystems, Krebserkrankungen, usw. (die Diagnose muss dem/der Arbeitgeber/-in nicht bekannt gegeben werden)
>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Arbeitsmediziner/-in |
Gefahr der Infektion von Kontaktpersonen. |
>Aufzeichnungen über Kontaktpersonen (Kunden, Lieferanten, weitere betriebsfremde Personen sowie Arbeitnehmer/-innen) die im Betrieb waren führen. Z.B. Namen + Telefonnummer.
>Arbeitnehmer/-innen sind darüber zu informieren, dass eine eigene bestätigte COVID-19- Erkrankungen oder der Verdacht sowie der Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen sofort dem Arbeitgeber zu melden sind. |