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Coronavirus_Gastronomie

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Gefahr der Infektionsübertragung durch Nichtverwendung geeigneter personenbezogener Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). MUND-NASEN-SCHUTZ (MNS = den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung):
>Gäste müssen in geschlossenen Räumen einen MNS tragen. Ausnahme: Am zugewiesenen Verabreichungsplatz ist das Abnehmen des MNS gestattet.
>Arbeitnehmer/innen müssen bei Kundenkontakt einen MNS tragen. In den restlichen Bereichen der Arbeitsstätte ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/innen zu treffen. Das Tragen eines MNS wird empfohlen sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann!
>Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter (AUVA-Empfehlung: 2m)einzuhalten.

HANDSCHUHE:
Handschuhe sind gemäß der üblichen Hygienevorgaben zu tragen. Darüber hinaus noch z.B. bei: Desinfektions- u. Reinigungsarbeiten, Entsorgung von Abfällen, Sammlung von gebrauchtem Geschirr/gebrauchter Tischwäsche, Beladen von Waschmaschinen, Entgegennahme von Bargeld.
>Das Tragen von Handschuhen entbindet nicht von der Einhaltung der Händehygienemaßnahmen.
Hautschädigung durch Feuchtarbeit oder lange Tragedauer von Schutzhandschuhen. Fehlendes Hautschutzprogramm. >Hautschutzprogramm (einschließlich
Hautschutzplan / Aushang) im Betrieb umsetzen
(siehe Verordnung persönliche
Schutzausrüstung - in Kraft seit 2014).

>Richtige Handschuhe auswählen (z.B. für
Reinigungsarbeiten Nitrilhandschuhe; keine
gepuderten Latexhandschuhe verwenden –
Gefahr einer Latexallergie; bitte beachten:
Vinylhandschuhe haben einen sehr hohen Anteil
an Weichmachern – diese können über die Haut
aufgenommen werden).

>Die Tragezeit von Schutzhandschuhen ist auf ein
unbedingt notwendiges Mindestmaß zu
begrenzen (tragefreie Intervalle).

Empfehlung:
maximal 1 Stunde durchgehende Tragezeit; gegebenenfalls Baumwoll-Unterziehhandschuh verwenden.
=>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n
Arbeitsmediziner/-in
GEFÄHRLICHE ARBEITSSTOFFE:
(Alkoholische Hände- u. Flächendesinfektionsmittel)
Sicherheitsdatenblätter und ggf. Explosionsschutzmaßnahmen beachten.

Hände- u. Flächendesinfektionsmittel müssen zumindest dem Wirkspektrum BEGRENZT VIRUZID entsprechen.
Flüssigkeit und Dampf der alkoholischen Desinfektionsmittel entzündbar. >Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Alkoholische Desinfektionsmittel können schwere Augenreizungen verursachen. >So positionieren, dass die Entnahme durch Pumpdosierer nicht in Augenhöhe erfolgt.
Alkoholische Desinfektionsmittel können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. >Dämpfe nicht einatmen.
Unbeabsichtigte Freisetzung von alkoholischen Desinfektionsmitteln. >Für angemessene Lüftung sorgen.
Alle Zündquellen entfernen.
>Nicht in die Umwelt gelangen lassen.
>Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Gefahr der Infektionübertragung im Eingangs-/Empfangsbereich. >Kunden sind bei der Reservierung bzw. durch geeignete Information darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen die Gaststätte nicht betreten werden darf.

>Einlass von Kunden nach Möglichkeit nur nach Tischreservierung im Vorfeld.

>Kein Händeschütteln.

>Den Kunden ist die Möglichkeit der Händedesinfektion anzubieten.

>Allgemeine Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.

>Im Wartebereich ist dafür zu sorgen, dass keine Ansammlung von Personen entsteht. Die Mindestabstände sind gut sichtbar zu kennzeichnen und müssen eingehalten werden.
>Weitere Hinweise bzgl. Einhaltung des Sicherheitsabstandes, Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen durch Aufsteller, Schilder, Steher, Bodenmarkierungen oder andere Hilfsmittel bereits anbringen.

>Die Kunden sind aufzufordern, nach Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen.
>Kartenlesegeräte nach jeder Transaktion mit geeignetem Desinfektionsmittel abwischen (Betriebsanleitung/Herstellerangaben beachten!).
>Nach Bargeldzahlung Händedesinfektion durchführen.
Gefahr der Infektionsübertragung im Bereich der Verabreichungsplätze. >Zwischen allen Personen und zwischen den Besuchergruppen ist der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter nach Möglichkeit einzuhalten.

>Tische dürfen nur wie folgt belegt werden:
>>max. Personenanzahl gemäß gültigen Vorschriften an Erwachsenen zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder oder minderjähriger Kinder, denen gegenüber Obsorgepflichten vorhanden sind,
>>oder Personen aus dem gemeinsamen Haushalt.
Die Besuchergruppe ist untereinander vom Mindestabstand ausgenommen. Ebenso sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Servieren vom Mindestabstand ausgenommen. Es wird aber empfohlen, den Abstand nach Möglichkeit einzuhalten.
>Die Besuchergruppen sind durch Betreiber/Personal am Tisch zu platzieren.
>An der Bar/Schank sowie in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle ist der Konsum von Speisen/Getränken verboten!

>Verabreichungsplätze so einrichten, dass der Mindestabstand zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist. Dies ist nicht notwendig, wenn durch räumliche Trennung das Infektionsrisiko minimiert wird. (HINWEIS: Zusätzliche, trennende Schutzmaßnahmen hindern eine gute Durchlüftung und werden daher nicht empfohlen.)

>Der direkte Kontakt zu den Kunden ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.

>Reinigung/Desinfektion von allen berührten Gebrauchsmitteln wie z.B. Tischoberflächen, Sesseln nach jeder Besuchergruppe.
Gefahr der Infektionsübertragung durch möglicherweise kontaminierte Gegenstände wie Tischwäsche, Menagen, Zeitschriften, etc. >Tischwäsche ist nach jeder Besuchergruppe zu wechseln. Waschen mit zumindest 60° und Vollwaschmittel.
>Bis zum Waschen ist die Tischwäsche in geschlossenen Behältern aufzubewahren.
>Beim Abdecken sowie beim Beladen der Waschmaschine sind geeignete Schutzhandschuhe zu tragen.
>Bei Abholung durch eine Wäscherei ist mit dieser die Vorgangsweise zu evaluieren (dicht verschlossene Säcke, besondere Kennzeichnung?)

>Das Einstellen der Menage ist verboten. Diese ist nur auf Anfrage bereitzustellen und nach jedem Tischeinsatz zu desinfizieren.
>Für Salz, Pfeffer, Zucker, Ketchup, Mayo, etc. Kleinstpackungen verwenden.

>Bereitstellen von Besteckboxen ist verboten. Das Eindecken hat immer für die jeweilige Besuchergruppe zu erfolgen.

>Speise- und Getränkekarten sollen abwischbar sein und müssen nach jeder Besuchergruppe desinfiziert werden.
>Alternativen, wie z.B. Tafeln bzw. Papiertischsets mit dem Angebot, digitale Karte für Smartphone des Gastes, etc. können bereitgestellt werden.

>Zeitschriften dürfen nicht angeboten werden.
Gefahr der Infektionsübertragung an Buffets. >Gäste können bei Buffets offen
präsentierte Speisen und Getränke selbst, unter
folgenden besonderen hygienischen
Vorkehrungen, entnehmen wie z.B.:
=> mit Handschuhen für den einmaligen Gebrauch
bzw.
=>nach Reinigung der Hände an einem
Desinfektionsmittelspender unmittelbar vor der
Buffetstation oder
=>mit Einwegvorlegbesteck bzw. Besteck zur einmaligen Verwendung.

>Buffetstationen können auch von
Arbeitnehmer/-innen betreut werden, um Speisen
auf Wunsch vom Gast anzurichten.

>Die Selbstentnahme der vorportionierten und
abgedeckten Speisen und Getränke durch den
Gast ist gestattet.

>Frontcooking mit Glasscheibe oder alternativer
Trennung zum Gast versehen.

>Regelmäßige Reinigung der Glasscheibe/
alternativer Trennung.

>Die Entnahme von Einzel-Besteck aus Sammelbehältern sollte vermieden werden. >Besteck gewickelt übergeben oder bereitstellen.

>In den Wartebereichen ist jeweils die Einhaltung
des Sicherheitsabstandes von mindestens 1m
zwischen Personen zu gewährleisten. Nach
Möglichkeit sollte auch eine Einbahnregelung
errichtet werden.
Gefahr der Infektionsübertragung bei Abholung von Speisen und/oder Getränken durch Kunden. >Bei der Abholung vorbestellter Speisen und/oder Getränke ist sicherzustellen, dass gegenüber Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, der Mindestabstand eingehalten sowie ein MNS getragen wird.
>Bei der Abholung können zusätzlich auch nicht vorbestellte Getränke mitgenommen werden.

>Der Abholbereich ist gut sichtbar zu kennzeichnen.
Gefahr der Infektionsübertragung über die Raumluft. >Regelmäßig lüften! Mindestens 4x täglich Querlüftung für ca. 10 min. durchführen.

>Bei raumlufttechnischen Anlagen (wie mechanische Lüftungsanlagen) Folgendes beachten:
>>Anlagen mit Außenluft verwenden, die Außenluftvolumenströme nicht reduzieren.
>>Außenluftströme, wenn möglich, erhöhen.
>>Umluftanteile, sofern in Anlagen vorhanden, zugunsten der Außenluftanteile soweit als möglich reduzieren.
>>Wiederkehrende Prüfpflicht von Lüftungsanlagen gem. §13 AStV (1x/Kalenderjahr, längstens alle 15 Monate) sowie Herstellerangaben bzgl. Filterwechsel beachten.
>>Beim Filterwechsel sind Schutzhandschuhe sowie eine dicht schließende Schutzbrille und eine FFP2-Atemschutzmaske zu tragen.
>>Die Filter müssen in dicht verschlossenen Säcken entsorgt werden.
Gefahr der Infektionsübertragung in den Sanitäranlagen. >Ausreichend Seife, Desinfektionsmittel und Einweghandtücher bereitstellen.

>Bedienknöpfe, Armaturen und Türklinken frequenzabhängig reinigen/desinfizieren.

>Bei Bedarf Abstandsmarkierungen am Boden und bei Waschbecken zur Einhaltung des Mindestabstands anbringen.
Gefahr der Infektionsübertragung unter den Arbeitnehmer/innen in allen Bereichen der Arbeitsstätte (Küche, Lager...). >Kein Händeschütteln/Begrüßungskuss...

>Regelmäßiges Händewaschen mit warmen Wasser und Seife für mind. 20sec.
>Regelmäßiges desinfizieren. 3ml Händedesinfektionsmittel für 30sec. in den Händen einreiben.
>Geeignete Hautschutz/Hautpflegepräparate bereitstellen
>Hautschutzplan erstellen und aushängen.

>Richtige Hust-/Niesetikette beachten. In ein Taschentuch welches danach sofort entsorgt wird oder in die Ellenbeuge.

>Die Arbeitsbereiche sind so aufzuteilen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
(z.B. nur ein/e Arbeitnehmer/in im Lager, Arbeitsplätze in der Küche sowie Schnittstellen Küche/Service klar definieren)

>Arbeitsmittel sollen nur von einer/m Arbeitnehmer/in verwendet werden. Ist dies nicht möglich ist das Arbeitsmittel vor Verwendung durch eine/n andere/n Arbeitnehmer/in mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren.

Empfehlung für mögliche Infektionsfälle:
>Die Arbeitnehmer/innen in Gruppen/Teams (wie in der Schichtarbeit) einteilen.
>Die Gruppen/Teams dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen.
Gefahr der Infektionsübertragung unter den Arbeitnehmer/innen in den Pausen-/Sozialbereichen. >Sanitäreinrichtungen sind regelmäßig bzw. in verkürzten Intervallen zu reinigen.

>Die Pausenbereiche sind so aufzuteilen bzw. die Pausen so zu staffeln, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
>Nach Pausen ist der Tisch, etc... mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Besondere Gefahr für Arbeitnehmer/innen die einer Risikogruppe angehören. >Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören (Bestätigung mittels Attest vom behandelnden Arzt) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn die Gefahr einer Infektion sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg von und zur Arbeit auf ein absolutes Minimum beschränkt werden kann (z.B. kein Kontakt mit Kund/-innen oder Kolleg/-innen, keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, usw.)
>Ist dies nicht möglich, sind diese Arbeitnehmer/-innen vom Dienst freizustellen.

>Der Risikogruppe gehören z.B. folgende Personen an: über 65-Jährige oder Menschen mit speziellen Erkrankungen der Atemwege, des Herzkreislaufsystems, Krebserkrankungen, usw. (die Diagnose muss dem/der Arbeitgeber/-in nicht bekannt gegeben werden)

>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Arbeitsmediziner/-in
Gefahr der Infektion von Kontaktpersonen. >Aufzeichnungen über Kontaktpersonen (Kunden, Lieferanten, weitere betriebsfremde Personen sowie Arbeitnehmer/innen) die im Betrieb waren führen. Z.B. Namen + Telefonnummer.

>Arbeitnehmer/innen sind darüber zu informieren, dass eine eigene bestätigte COVID-19-Erkrankungen oder der Verdacht sowie der Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen sofort dem Arbeitgeber zu melden sind.
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