Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)

Fertigteilmontage auf der Baustelle

Es besteht Absturzgefahr auf erhöhen Arbeitsplätzen sowie eine Verletzungsgefahr durch schwere Bauteile für Kopf, Hände und Füße durch umstürzende, herabfallende Bauteile und Gegenstände.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Fehlende Montageanweisung * Erstellung durch fachkundige Person (schriftlich, Zeichnungen, siehe auch BauV §86)
* Festlegung der für die Durchführung der Montagearbeiten erforderlichen Standplätze, die Absturzsicherungen, die Schutzeinrichtungen und die Befestigungseinrichtungen für die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.
Fehlende Kontrolle der Bauteile auf Tragfähigkeit * Vor dem Transport und Einbau auf sichtbare Beschädigungen, Verformungen und Risse prüfen.
Falsche Handhabung der Bauteile * Lagerung, Transport und Einbau so vornehmen, dass sich die Lage der Bauteile nicht unbeabsichtigt verändern kann.
* Transport möglichst in der vorgesehenen Einbaulage unter Berücksichtigung der statischen Erfordernisse und der Anweisungen des Herstellers.
* Bei Anstoßgefahr oder Gefahr des Hängenbleibens von großflächigen oder langen Bauteilen, unbedingt Leitseile beim Hochziehen verwenden.
Absturz/Kippen von Fertigteilen * Geeignetes Hebezeug und geeignete Anschlagmittel verwenden
* Last erst nach Sicherung gegen Kippen/Herabfallen vom Haken lösen
Absturz von Personen * Arbeitskorb, Hubarbeitsbühnen, Arbeitsgerüst oder Leiter verwenden (siehe eigene Grundevaluierungen).
* Abweichend dürfen Konsolen, angeschweißte Sprossen, Profile von Gittermasten oder ähnliche tragfähige Konstruktionsteile als Standplätze verwendet werden, wenn eine geeignete Befestigungsmöglichkeit der PSA gegen Absturz vorhanden ist.
* Abweichend darf zum Lösen oder Befestigen von Anschlagmitteln sowie für das Fixieren von Bauteilen geeignete Bauteile als Zugang und Standplatz verwendet werden wenn -1. das Anbringen von Absturzsicherungen, Schutzeinrichtungen sowie das Erreichen oder Anbringen der zum Benützen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlichen Befestigungsmöglichkeiten mit größeren Gefahren verbunden wäre, als der genannten Tätigkeiten ohne Absturzsicherung, 2. wenn Arbeitskörbe, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Anlegeleitern,.. aus technischen Gründen zur Durchführung der genannten Tätigkeiten nicht eingesetzt werden, oder es käme durch die Verwendung dieser Einrichtungen zu größeren Absturzgefahren als bei der Durchführung der genannten Tätigkeiten ohne Absturzsicherung,
3. müssen günstige Witterungsverhältnisse vorliegen, 4.die Tätigkeiten werden von unterwiesenen, erfahrenen und körperlich geeigneten Arbeitnehmern durchgeführt,
Jugendliche AN und Lehrlinge sind nicht als erfahrene AN anzusehen und kommen nicht in Betracht. 5.die als Zugänge benützten Bauteile sind ausreichend verankert, und 6. die als Zugänge benützten Bauteile sind mindestens 20 cm breit, wenn sie im Reitsitz benützt werden, oder sind bei geringerer Breite mit Einrichtungen für ein sicheres Festhalten versehen, wie Handläufen, gespannten Stahldrahtseilen oder Konstruktionsteilen.
Gefährdung anderer Personen durch herabfallende Gegenstände * Nieten, Schrauben und sonstige Kleinteile gegen Herabfallen gesichert aufbewahren.
* Bereiche unterhalb der Montageplätze nicht betreten, kennzeichnen, absperren, bei Bedarf Warnposten einsetzen
Kopfverletzung * Schutzhelm tragen
Fußverletzung * Sicherheitsschuhe (Kennzeichnung S3) verwenden
Handverletzung * Handschuhe nach EN 388 (mechanische Gefährdung) verwenden
eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB