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Malerarbeiten Baustelle

Absturzgefahr durch mangelhafte Leitern oder Gerüste. Gefahr durch unzureichende Kenntnisse der Angaben in den Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Arbeitsstoffe.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Arbeitsstoffe (Farben, Dispersionen, Lacke,...) * Aktuelle Sicherheitsdatenblätter vorhanden und einsehbar
* Inhaltsangaben beachten (Lagerung, Handhabung, zu verwendende persönliche Schutzausrüstung,..)
* Hautschutzplan erstellen (vorbeugendes Hautschutzmittel, Hautreinigungsmittel, Hautpflegemittel)
Fassadengerüst * Herstellerangaben und Aufbauanleitung beachten (siehe Grundevaluierung Gerüst Auf-, und Abbau)
* Gerüstabnahmeprüfung durchführen (Aufsteller)
* Gerüstüberprüfung vor Erstmaliger Verwendung (Gerüstbenützer)
Fahrbares Gerüst * Benützung nur nach vollständigen Aufbau anhand der Aufbauanleitung, keine Standplatzerhöhung vornehmen.
* Untergrund tragfähig, Räder eingebremst
* Aufstieg nicht mit Anlegeleiter sondern innen vornehmen, kein Verfahren des Gerüstes mit Personen auf der Aufstandsfläche.
* Max. zulässige Belastung beachten.
* Gefahrenbereich unterhalb des Gerüstes gegen herabfallendes Werkzeug und Material sichern.
Leiter * Leitern nach ÖNORM EN131 verwenden
* Jährliche Prüfung sowie Sichtkontrolle vor der Verwendung
* Geeignete Leiter auswählen (Länge, Art der Leiter wie Stufenleiter,..)
* Stand-,und Kippsichere Aufstellung
* Nur kurzfristige Arbeiten im Greifraum (Absturzgefahr >3m) - z.B. Verlängerungen für Farbroller verwenden
* Kein Gehen mit der Stehleiter (nicht zulässig)
* Bei Arbeiten hinter Türen, Tore, Fenster,...Leiter gegen umstoßen sichern
* Kein Übersteigen auf andere Stand-, bzw. Arbeitsplätze
* Keine Eigenreparatur von Leitern
Mauerwerk vorbereiten (spachteln, schleifen, grundieren) * Kennzeichnung der Arbeitsstoffe sowie Angaben in den Sicherheitsdatenblätter für Spachtelmassen, Gips, Grundiermittel und dgl. beachten
* Produkte mit Lösemittel, wenn möglich ersetzen
* Elektrisch betriebene Schleifgeräte nur mit Absaugung betreiben
* Staubmaske, Kennzeichnung FFP2 mit Ausatemventil
* Augenschutz gegen Stäube und Schleifpartikel
Handgeführte elektrisch betriebene Maschinen * Handhabung und Verwendung nur nach Angaben in der Bedienungsanleitung
* Elektrisch betriebene handgeführte Maschinen vor der Verwendung einer Sichtkontrolle unterziehen (Sicherheitseinrichtungen, Gehäuse, Kabel, Stecker, Schalter, Knickschutzhülle, Zugentlastung,...)
* Leitungsroller entsprechend des Einsatzortes (für Baustellen geeignet, Spritzwasserschutz,..)
* Gehörschutz auch bei kurzfristigen und geringfügigen Tätigkeiten verwenden (Angaben zum Lärmpegel siehe Bedienungsanleitung)
* Staubmaske mit Kennzeichnung FFP2 bei gesundheitsgefährdenden Stäuben
* Schutzbrille (Korbbrille oder Vollsichtbrille) je nach Tätigkeit
Schnittverletzung (Stanleymesser) * Sicherheitsmesser verwenden (selbst rückstellende Klinge)
* Richtige Handhabung
* Klinge nicht zu weit ausfahren
* Schnittlinie seitlich vom Körper, oder vom Körper weg führen
* Stanleymesser nicht in der Arbeitskleidung verwahren
UV Belastung * Nach Möglichkeit Arbeitsbeginn vorverlegen
* Sonnenverlauf berücksichtigen
* Kopfbedeckung und Sonnenbrille verwenden
* UV Sonnenschutzkleidung nach EN 13758 (Lichtschutzfaktor)
* Hautschutzmittel (Sonnencreme) bereitstellen
Kopfverletzung * Schutzhelm verwenden
* Ablaufdatum von 4 Jahren beachten (thermoplastisches Material)
Fußverletzung * Sicherheitsschuhe EN 345 Kennzeichnung S3 (Stahlkappe und durchtrittsicherer Sohle)
Stolpergefahr * Verkehrswege von Lagerungen freihalten
* Abdeckplanen am Boden befestigen (Klebeband)
* Leere Farbkübel, Abdeckplanen, Abdeckmaterial umgehend entsorgen
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