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Kleben von Glas

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge
- Jugendliche: gemäß Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz;VO über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß Mutterschutzgesetz

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Arbeitskleidung, Augenschutz und Hautschutzmittel mit UV-Schutz
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- ÖNORM EN 166: Augenschutz
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §§69, 70

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Merkblatt M 013 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt: Schutz vor ultravioletter Strahlung
- Sicherheitsdatenblätter (zB. Silikon- oder UV-Klebstoff, UV-Aktivator)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Haut- und Augenverletzungen * UV-Handlampen und -strahler immer mit intakten Filter verwenden
* Hautschutzmittel mit UV-Schutz verwenden
* Hilfselemente zur Stabilisierung der Glasplatten verwenden (z.B. Winkelsauger, Exzenteranschläge)
* So weit wie möglich keine Arbeitnehmer bei der Aushärtung in der Nähe
* Sicherheitsdatenblätter beachten
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