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Mangel, Mangelstraße

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
-keine Beschränkungen

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 13-15, 41-46
- Mutterschutzgesetz, insbesondere § 4 (2) Z.2
- Kesselgesetz, § 15 (für alte Mangeln: Dampfkesselverordnung § 45)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Einzugsgefahr durch sich aufwickelnde Wäschestücke, bewegte Maschinenteile (Faltung, Einzugsstellen bei den Zylindern) * Verriegelungen beweglicher Schutzvorrichtungen und Notausschaltvorrichtungen vor Arbeitsbeginn erproben
* Der Notaus muß von jeder Position aus erreichbar sein.
* Einzug-Spalte überprüfen und bei Bedarf verkleinern (<= 3 mm)
* Bei langen Haaren Haarschutz tragen
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