Wiederanlaufen nach Energieausfall |
* Wenn das Wiederanlaufen zu einer Gefahr führen kann, sind die Arbeitsmittel bei Energieausfall auszuschalten |
Erste Löschhilfe: Gefahr, wenn keine geeignete organisatorischen Maßnahmen getroffen werden |
* Unterweisung der Mitarbeiter über Standort und Verwendung der Feuerlöscher |
Erste Löschhilfe: Gefahr durch Rauchgase |
* Es ist auf die Gefahr durch Rauchgase zu achten * Wenn Rauchgase erkannt werden, sofort Löschmaßnahmen einstellen |
Gefahr der Explosion beim Öffnen von Türen zu brennenden Räumen |
* Türen zu brennenden Räumen dürfen nur von Brandbekämpfungsspezialisten unter Wasserschutz geöffnet werden |
Erste Löschhilfe: Gefahr, bei ungenügender Löschaktivität |
* Löschversuche sollten möglichst immer von mehreren Stellen gleichzeitig durchgeführt werden |
Erste Löschhilfe: Gefahr, wenn Aktivitäten nicht zum Erfolg führen können |
* Löschversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Erfolg möglich erscheint * Immer auf Fluchtmöglichkeit achten |
Erste Löschhilfe: Gefahr durch Zeitverlust |
* Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Feuerwehr rasch eingewiesen und sachlich informiert wird * Besonders ist auf andere Gefahrenquellen, wie Lagerung anderer gefährlicher Produkte etc. hinzuweisen |
Gefahr, wenn keine Löschhilfe vorhanden |
* In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Löschhilfen zur Verfügung gestellt werden (tragbare Feuerlöschgeräte ) * Die Feuerlöscheinrichtungen müssen gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet werden |
Gefahr, wenn Hindernisse auf Verkehrswegen vorhanden sind |
* Auf Verkehrswegen dürfen auch vorübergehend keine Lagerungen vorgenommen werden * Wenn Hindernisse nicht vermeidbar sind, dann sind diese zu sichern oder zu kennzeichnen |
Lager allgemein: Manuelle Handhabung von Lasten |
* Zum händischen Ein- und Auslagern günstige Höhe zwischen 0,5 m und Brusthöhe wählen |
Lager allgemein: Stolpern, Stürzen |
* Lagerordnung einhalten * Stolperstellen beseitigen |
Lager allgemein: Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen |
* Siehe Merkblatt der AUVA M330 "Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen" |