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Fitnessstudio

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Wiederanlaufen nach Energieausfall * Wenn das Wiederanlaufen zu einer Gefahr führen kann, sind die Arbeitsmittel bei Energieausfall auszuschalten
Erste Löschhilfe: Gefahr, wenn keine geeignete organisatorischen Maßnahmen getroffen werden * Unterweisung der Mitarbeiter über Standort und Verwendung der Feuerlöscher
Erste Löschhilfe: Gefahr durch Rauchgase * Es ist auf die Gefahr durch Rauchgase zu achten
* Wenn Rauchgase erkannt werden, sofort Löschmaßnahmen einstellen
Gefahr der Explosion beim Öffnen von Türen zu brennenden Räumen * Türen zu brennenden Räumen dürfen nur von Brandbekämpfungsspezialisten unter Wasserschutz geöffnet werden
Erste Löschhilfe: Gefahr, bei ungenügender Löschaktivität * Löschversuche sollten möglichst immer von mehreren Stellen gleichzeitig durchgeführt werden
Erste Löschhilfe: Gefahr, wenn Aktivitäten nicht zum Erfolg führen können * Löschversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Erfolg möglich erscheint
* Immer auf Fluchtmöglichkeit achten
Erste Löschhilfe: Gefahr durch Zeitverlust * Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Feuerwehr rasch eingewiesen und sachlich informiert wird
* Besonders ist auf andere Gefahrenquellen, wie Lagerung anderer gefährlicher Produkte etc. hinzuweisen
Gefahr, wenn keine Löschhilfe vorhanden * In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Löschhilfen zur Verfügung gestellt werden (tragbare Feuerlöschgeräte )
* Die Feuerlöscheinrichtungen müssen gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet werden
Gefahr, wenn Hindernisse auf Verkehrswegen vorhanden sind * Auf Verkehrswegen dürfen auch vorübergehend keine Lagerungen vorgenommen werden
* Wenn Hindernisse nicht vermeidbar sind, dann sind diese zu sichern oder zu kennzeichnen
Lager allgemein: Manuelle Handhabung von Lasten * Zum händischen Ein- und Auslagern günstige Höhe zwischen 0,5 m und Brusthöhe wählen
Lager allgemein: Stolpern, Stürzen * Lagerordnung einhalten
* Stolperstellen beseitigen
Lager allgemein: Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen * Siehe Merkblatt der AUVA M330 "Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen"
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