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Schneeräumung mit der Schneefräse, Schneeschleuder, Frässchleuder

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Ernste Verletzungsgefahr durch rotierende Maschinenteile (Abscherung, Quetschung)! Schutzabdeckungen mit Ausnahme des Wirkungsbereiches müssen angebracht sein.
Eine deutliche witterungsbeständige Kennzeichnung mit den entsprechenden Gefahrenhinweisen ist am Gerät (z.B. an der Fräsvorrichtung, am Auswurfstutzen/-kamin) anzubringen. Personen, die das Gerät bedienen sind zu unterweisen (nachweislich schriftlich, vor Arbeitsbeginn, jährlich wiederkehrend, nach Unfällen, nach Beinahe-Unfällen).
Auf einen ausreichenden Abstand zu Personen im Arbeitsumfeld ist zu achten.
Überlastung des Gerätes beim Anfahren von Hindernissen (z.B. Verletzungsgefahr durch Bruch und Wegschleudern von Maschinenteilen oder Teilen des Hindernisses)! Das Gerät muss so ausgeführt sein, dass eine Überlastung beim Anfahren von Hindernissen zuverlässig verhindert wird.
Ein vom Maschinenhersteller bereitgestelltes geeignetes Hilfsmittel zum Entfernen von Schneeverstopfungen fehlt. Verletzungsgefahr beim Beseitigen von Verstopfungen! Das Gerät muss mit einem vom Hersteller bereitgestellten Werkzeug zur Beseitigung von Verstopfungen ausgestattet sein. Das Gerät bedienende Personen sind entsprechend zu unterweisen. Das Werkzeug muss am Gerät angebracht sein und während des Betriebes stets mitgeführt werden. Vor dem Beseitigen der Verstopfung ist das Gerät auszuschalten.
Psychische Belastung durch z.B. Alleinarbeit bei schlechten Wetterverhältnissen, durch unregelmäßige Arbeitszeiten, Termindruck, Schicht- und Nachtarbeit. Psychische Belastungen sind gesondert zu evaluieren und gegebenenfalls sind Maßnahmen zur Minderung der psychischen Belastungen zu treffen.
Vom Gerät selbst oder von vorbeifahrenden Fahrzeugen aus- bzw. weggeschleuderte Materialien (z.B. Streu-Split) gefährden die Augen. Eine geeignete Schutzbrille ist zu tragen. Der Auswurfkamin des Gerätes ist so einzustellen, dass weder die bedienende Person, noch andere Personen durch ausgeschleudertes Material zu Schaden kommen.
Gefahr durch passierende Fahrzeuge (z.B. an Straßen). Warnschilder aufstellen und Warnkleidung tragen. Bei handbetriebenen Geräten: Falls möglich: entgegen der Fahrtrichtung räumen.
Gefahren durch Lärm und Vibrationen. Durchführung einer Lärmmessung im Stillstand nach den Empfehlungen des Herstellers bei Höchstdrehzahl der Arbeitsaggregate und mit entsprechender Motordrehzahl über eine Dauer von mindestens 15 Sekunden. Gegebenenfalls sind Lärm-mindernde Maßnahmen zu ergreifen. Gegebenenfalls ist als persönliche Schutzausrüstung ein geeigneter Gehörschutz zu verwenden.
Auf eine Vibrations-arme Ausführung des Gerätes ist zu achten.
Gefahren durch Abrutschen, Ausrutschen oder Absturz insbesondere auf abschüssigen oder exponierten Arbeitsflächen. Diese Gefahren sind vor Arbeitsbeginn zu ermitteln. Gegebenenfalls sind geeignete Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen (z.B. Montage von Schneeketten, Eiskrallen an den Schuhsohlen; Geländer, Leitplanken; Kennzeichnung von Flächengrenzen durch z.B. Markierungspfosten vor einsetzendem Schneefall).
Es sind geeignete Sicherheitsschuhe zu tragen.
Bei Geräten mit Verbrennungsmotor: Gefahr durch Abgase. Benzolfreie und schwefelarme Sonderkraftstoffe sind zu verwenden.
Gefahr bei Wartungsarbeiten am Gerät. Wartungsarbeiten sind gemäß der Angaben in der Bedienungsanleitung durchzuführen.
Gefahr durch Dachlawinen/Eiszapfen angrenzender Gebäude. Entsprechende Gefahren sind vor Beginn der Schneeräumungsarbeiten zu beachten und notwendigenfalls zu beseitigen.
Die persönliche Schutzausrüstung ist unzureichend. Als persönliche Schutzausrüstung sind notwendig:
Wetterschutzkleidung, Sicherheitsschuhe (rutschfeste Sohle, Zehenschutzkappe), Schutzbrille (gegebenenfalls auch mit Sonnenschutz), Schutzhandschuhe (Kälteschutz, Schutz gegen mechanische Beanspruchung, Schutz vor Streusalz), Warnkleidung
Das Gerät ist nicht geprüft. Gefahr durch unentdeckte Mängel. Das Gerät ist gemäß §8, Abs.1, Z14, AM-VO jährlich wiederkehrend prüfpflichtig. Ungeprüfte Geräte dürfen nicht verwendet werden. Diese Prüfungen sind durch geeignete fachkundige Personen durchzuführen (§8, Abs.3, AM-VO) und zu dokumentieren.
Brandgefahr durch ausfließenden Treibstoff oder durch heiß gelaufene Lager. Beim Betanken der Maschine ist auf sauberes Befüllen großer Wert zu legen. Heiße Motorenteile können verschütteten/austretenden Treibstoff entzünden. Brandgefahr besteht auch durch heiß gelaufene Lager. Vor dem Verstauen des Gerätes ist dieses auf Schäden oder ungewöhnliche Hitzeabstrahlung zu prüfen. Gegebenenfalls ist vor dem Verstauen nach getaner Arbeit eine Abkühlphase abzuwarten. Außenliegende Treibstoffleitungen sind jedenfalls auf Schäden zu prüfen, ebenso wie der Tankdeckel und dessen Dichtung/-en nach jedem Betanken.
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