Einhaltung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen für MRT - Anlagen |
*Überprüfung der Einhaltung der ÖVE/ÖNORM E 60601-2-33 ("Gebrauchsanleitung" MRT) |
MR-Sicherheitsbeauftragten (auch MR-Arbeiter) |
*Ausbildung und Bestellung eines MR-Sicherheitsbeauftragten gemäß ÖNORM S 1125-1,2 |
Exposition - Einhaltung der Grenzwerte |
*Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte gemäß ÖVE/ÖNORM E 8850 |
Ferromagnetische Metallgegenstände werden durch das Magnetfeld angezogen |
*keine ferromagnetischen Metallgegenstände mitnehmen wie Scheren, Kugelschreiber, Schlüssel, Leitern, Infusionsständer, Transportwagen |
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*Reparatur und Wartungsarbeiten nur mit antimagnetischem Werkzeug |
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*Verwendung antimagnetischer Behelfe durch den Reinigungsdienst |
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*Bereitstellung und Verwendung nichtmagnetischer Patiententransportwagen |
Notfall |
*Notfallplan erstellen; Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen gemeinsam mit Feuerwehr erstellen (Brandschutzplan, Ausrüstung Feuerwehr - z.B.: Atemschutz) |
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*Verwendung antimagnetischer Handfeuerlöscher im MRT-Bereich |
Unterweisung |
*Information und Unterweisungen gemäß ASchG §§12, 14 durchführen (Bedienungsanleitung) - u.a.: - Wirkungsweise der Not Aus-Schalteinrichtungen auf die Stromversorgung und das Magnetfeld - Einhaltung der Verbots-, Warnschilder und Bereichsmarkierung (z.B.: Kontrollbereich >= 0,5 mT (normalerweise identisch mit HF-Kabine)) - außerhalb der Untersuchungszeiten sind die Türen versperrt zu halten - Verhalten im Störfall - Quenchvorgang - Auslösung - Magnetfeldabbau (z.B.: austretendes Helium - Kaltverbrennungs-, Erstickungsgefahr) |
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*Bedienungsanleitung der MR-Anlage bereitstellen |
Mangelhafte oder unregelmäßig stattfindende Belehrungen |
* Mindestens jährlich Belehrung gem. § 31 StSchVO durchführen |
Geräteunterlagen nicht vorhanden oder unzureichend |
* Geräteunterlagen beim Hersteller anfordern * Röntgenbuch führen |
Ionisierende Strahlung; mangelnde Kontrolle |
* Dosimetertragepflicht gem. Bescheid konsequent beachten (§34 StSchG) * Eignungs-, Kontroll- und Enduntersuchungen gem. §§ 16-23 StSchVO Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (Bleischürzen) Ausbildung und Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten |
Infektionsgefahr, Umgang mit Körperflüssigkeiten |
* Technischer Infektionsschutz: sicheres Arbeiten (z.B. Recapping verboten, durchstichsichere Nadelabwurfbehälter) * Persönliche Schutzausrüstung: puderfreie Handschuhe tragen * Immunisierung - Hepatitis B Schutzimpfung * klare Abfallbeseitigungsregeln |