Kleinlader und Minibagger
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 9 KJBG
- Jugendliche: gemäß § 9 KJBG;
- Schwangere und stillende Mütter
ausgenommen: Bescheid AI, Jugendl. mit Lenkerberechtigung, Jugendl. mit Lernfahrausweis, unter Aufsicht, Ladehilfen mit KfZ fest verbunden, unter Aufsicht, nach Vollend. d. 2. Lj.
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? JA
Führerschein, Fahrbewilligung (§ 33 AM-VO)
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
erforderlichenfalls Gehörschutz, festes Schuhwerk
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
gemäß §23 AM-VO; KFG
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- §§ 23, 52, 53 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- EN 458
- CD-Rom "Bauevaluierung - ÖBEV" der AUVA und der Bundesinnung Baugewerbe
Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Merkblatt M250 der Allgmeinen Unfallversicherungsanstalt: "Erdbaumaschinen"
- Fahrausweis HUB 11 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt
Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen
Mensch-Technik
Gefahren |
Maßnahmen |
Kippgefahr |
* Unterweisung * Sicherheitsabstand von Böschung |
Unbefugter Transport von Personen |
* Unterweisung |
Beim Auffahren auf LKW-Laderampen |
* Unterweisung * Tragfähige Laderampen |
Unbefugte Inbetriebnahme |
* Schlüssel abziehen |
Mensch-Umwelt
Gefahren |
Maßnahmen |
Durch verkehrswidriges Verhalten |
* Unterweisung * Gültigkeit der Sraßenvekehrsordnung (StVO) |