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Hubsteiger selbstfahrend (z.B. Einsatz beim Baumschnitt)

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
bei Motorsägenarbeit: Schutzhelm, Gehör- und Augenschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? JA
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? JA
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? JA
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- § 20, 21 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- EN 353-2, 354, 358, 361, 362, 363, 608

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Falsche Auswahl der Hubbühne * Erforderliche Arbeitshöhe, seitliche Reichweite, Untergrund, Tragfähigkeit, Bereifung, Raupen, Allrad, Geländeneigung, Platzbedarf, zu erwartende Windkräfte,...ermitteln
Unsichere Bedienung/Handhabung * Körperliche und geistige Eignung ist Voraussetzung (z.B. keine Höhenangst, gutes Seh-, und Hörvermögen,..)
* Bedienungsanleitung, Herstellerangaben, Betriebsanweisung lesen und beachten
* Nur unterwiesene Arbeitnehmer mit Fahrerlaubnis mit der Bedienung betrauen
* Empfehlung eine Ausbildung im Umgang mit Hubarbeitsbühnen zu absolvieren
Durch andere Verkehrsteilnehmer * Einsatz auf öffentlichen Verkehrsflächen entsprechend den verkehrsrechtlichen Vorschriften und behördlicher Genehmigung
Umsturz, kippen der Bühne * Bodenbeschaffenheit lfd. prüfen (aufgeweichter Boden,Regen, Tauwetter)
* Stützlast nicht überschreiten (zulässigen Bodendruck beachten- BGI 713)
* Geeignete Unterlagsplatten verwenden
* Unterlagsplatte waagrecht und vollflächig auflegen
* Sicherheitsabstand zu Geländekante einhalten
* Versetzfahrten nur nach den Angaben des Herstellers (waagrechter Untergrund, max. Geländeneigung,..)
* Vor der Versetzfahr Hindernisse im Gelände beseitigen
* Befahren von Neigungen nur bei abgesenkter Plattform und eingefahrenem Mast, möglichst in Längsrichtung und mit langsamer Geschwindigkeit
* Korb talwärts ausgerichtet und nur mit Bediener besetzt
Kippen durch das Ballastgewicht (Fehlbedienung) wenn der Neigungswinkel des Untergestell überschritten wurde * Je nach Standplatz/Stellung der Bühne ist das Kippmoment in der richtigen Reihenfolge zu verkleinern - absenken des Korb und Einzug sowie umgekehrte Reihenfolge (unbedingt Kennzeichnung auf der Bühne einhalten)
Sturz aus dem Arbeitskorb (verhaken an Hindernissen, Kollision mit anderen Fahrzeugen,Aus-, Übersteigen, unerlaubte Standplatzerhöhung) * Blickrichtung immer in Bewegungsrichtung (Gefahr durch verhaken in Äste)
* Geschwindigkeit reduzieren
* Persönliche Schutzausrüstung (jährliche Prüfung und Sichtkontrolle vor der Verwendung) gegen Absturz benützen (Sicherheitsgeschirr, Höhensicherungsgerät, Stahlkarabiner mit Trilock und langen Schließhülsen verwenden (Gesamtlänge incl. beider Hülsen max. 1,8m)

* Nur gekennnzeichnete vom Hersteller vorgesehene Anschlagpunkte verwenden (jedenfalls keine höher liegenden Anschlagpunkte oder Geländer)
* Je nach Erfordernis Verkehrswege sichern (Warnbaken, Leuchten, Leitkegel, Abweiser,..)
* Arbeitskorb in angehobenen Zustand nicht verlassen
* Ein Aussteigen aus dem Korb darf nur dann erfolgen, wenn die Evaluierung ergibt, dass das Aus- und Übersteigen die sicherste und geeignetste Methode zum Aufsteigen in den Baum ist. Dies darf nur im gesicherten Zustand erfolgen (siehe www.bauforumplus.eu/absturz/dachs-dokumenteO/d-a-ch-s-dokumente-deutsch)
* Keine erhöhten Standplätze einnehmen (Stand am Geländer, Verwendung von Kisten, Leitern,..)
Versagen von Bauteilen * Tägliche Sicht-, und Funktionskontrolle lt. Betriebsanleitung (z.B.Sicherheitseinrichtungen)
* Kontrolle tragender Teile (z.B.Rost, Beschädigung)
* Nur überprüfte Bühnen verwenden
Stromgefahr durch Freileitungen * Abschalten durch Energieversorgungsunternehmen
* Isolieren der Leitungen
* Einhalten von Sicherheitsabständen - durch techn. Mittel sicherstellen (Prallseil, Abschrankungen, Dreh-, Höhen- oder Auslegerbegrenzungen)
Gefahr durch Witterung *Arbeit umgehend einstellen bei Gewitter, ƒWindgeschwindigkeiten die größer sind als die maximale vom Hersteller für die Bühne vorgegebene Windgeschwindigkeit, böigem Wind,ƒ Nebel- wenn das Arbeitsumfeld oder der Fahrweg nicht mehr ausreichend erkennbar sind, unzureichenden Lichtverhältnissen- wenn das Arbeitsumfeld oder der Fahrweg nicht mehr ausreichend erkennbar sind,ƒ Starkregen, Hagel.
* Kälte - Kälteschutzkleidung verwenden
* Nässe- Nässeschutzkleidung verwenden
* Hitze - UV Schutzkleidung, Sonnenbrille, Sonnenschutzmittel, ausreichende Flüssigkeitszufuhr
Berge-, und Rettungsmaßnahmen nicht festgelegt * Zusätzliche Person am Boden welche das Notablasssystem bedienen kann
* Abseilen
* Zuhilfenahme eines anderen Arbeitsmittels (Stapler, Kran)
* Kommunikationsmöglichkeit vor Ort (z.B. Verständigung Feuerwehr- Drehleiter)
Arbeiten mit der Motorsäge/Abgase benzinbetriebener Motorsägen * Bei Arbeiten mit Motorkettensägen ist ein Mindestabstand von 2 m (Schwenkbereich der Motorsäge) zu anderen Personen einzuhalten.
* Trenngitter sind notwendig, sofern sich zwei Personen im Korb aufhalten (bzw. 2. Person auch mit Schnittschutzkleidung)
* Brustwehr mit einem zerspanbaren Material zumindest abdecken
* PSA verwenden (Schnittschutzkleidung, Forstarbeiterhelm mit Gesichts-, und Gehörschutz, Schutzstiefel)
* Alle Schutzeinrichtungen angebracht
* Schnittführung beachten
* Nicht über Kopf schneiden
* Alkylatbenzin (benzolreduziert) als Treibstoff verwenden
* Sicherheits- Einfüllstutzen zum Betanken per Kanister verwenden
Gefährdung von Personen durch herabfallende Äste * Persönliche Schutzausrüstung verwenden
* Außerhalb des Gefährdungsbereiches arbeiten
* Fallrichtung der Äste beachten
* Absperren des Gefahrenbereiches
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