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Häckselmaschine für Holz

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Jugendliche: gemäß § 8 (1) KJBG-VO
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß § 4 (1) u. (2) MSchG, z.B. regelm. Heben von Lasten über 5 kg, Arbeiten überwiegend im Stehen

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Gesichtsschutz, Kopfschutz, Gehörschutz, Handschutz
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 15, 41-46

- EN 388, 397, 458, 1731

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Merkblatt M 069 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt: "Grundlagen der Lärmbekämpfung"

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Durch wegfliegende Teile * Kopf- und Gesichtsschutz verwenden
Durch scharfe Splitter, Dornen * Schutzhandschuhe verwenden
Hineinstürzen in den Befülltrichter Befüllöffnung mittels Geländer sichern

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Gehörschädigender Lärm * Gehörschutz konsequent und richtig tragen
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