indirekte elektrische Gefährdung (Berührungsspannung) |
Potentialausgleich: * sämtliche metallischen Teile der Nassräume in Erdungssystem erfassen! * Ventilatorenmotoren und Pumpen sind im Greifbereich mit einem Notausschalter auszustatten! * Elektrische Maschinen und Geräte benötigen eine wirk- same Schutzmaßnahme gegen das Auftreten einer unzulässig hohen Berührungsspannung (ÖVE-E 40) * Notabschaltung der gesamten elektrischen Anlagen an einer zentralen, gegen den Zutritt unbefugter Personen gesicherten Stelle. * wiederkehrender Prüfbefund nach den geltenden elektrotechnischen Bestimmungen (ÖVE) von einem befugten Elektrounternehmen! |
Elektrische Gefährdungen |
Leuchten im Bad, in der Sauna und Dusche sind nach Schutzart IP 54 auszuführen! Reinigungssteckdosen im Bereich der Nassräume sind wasserdicht unter Deckeln, nur mit Werkzeug öffenbar auszustatten. |
fehlende Vorkehrungen für den Brandfall |
* geprüfte Handfeuerlöscher im Bereich der technischen Zentrale an gut sichtbarer und leicht erreichbarer Stelle anbringen! * Bademeister, sein Stellvertreter, sowie das Personal sind in der Handhabung der Feuerlöscher zu schulen! * Beim Eingang zur Schwimmhalle bzw. zum Bad sind Anweisungen über die erste Brandbekämpfung sowie ein Aufstellungsplan der Handfeuerlöscher auszuhängen! * Brandmeldeanlage in Ausführungsstufe "Vollschutz"! |
fehlende Vorkehrungen für Erste Hilfe |
Sanitäts- bzw. Bademeisterraum: * Hilfs- und Verbandsmittel, Liege * Rettungsringe, Rettungsstangen während Betriebszeiten anwesender Ersthelfer / Rettungs-schwimmer |
nicht ausreichende Belüftung in Technikräumen |
geeignete und wirksame mechanische Lüftungsanlage: Luftgeschwindigkeit ca. 0,2 - 0,3 m/sec innerliegenden (Technik)räume über Dach zu entlüften! |
nicht rutschhemmender Bodenbelag in Nassbereichen |
Verkehrswege im Badebereich, auch Stiegen sind rutschsicher herzustellen - DIN 51097! |
splittergeschützte Glasflächen |
Flügel oder sonstige Glastüren sind mit splitter- bzw. -bruchsicheren Glas zu versehen |
nicht erkennbare bzw. schlecht gekennzeichnete oder nicht beleuchtete Fluchtwege |
Notbeleuchtungsanlage: * Ausgangstüren, Notausgänge, Verkehrswege, usw. * selbständige Aktivierung bei Ausfall der zentralen Beleuchtungsanlage * Aktivierung beim Betätigen der Nottaste, Brandalarm und Chlorgasalarm in Dauerschaltung * 2 Stromkreise, sodass mindestens jede zweite Lampe aktiviert ist * Fluchttüren in Fluchtrichtung öffnend herstellen! |
Vergiftungen durch Chlorgas |
Chlor- und Chlordioxidanlagen müssen den Vorschriften der ÖNORM M 5879 Teil 1 Teil 2 bzw. Teil 4 entsprechen. |
mangelnde Belüftung des Chlorgas(lager)raums |
* ausreichende Zuluftödffnungen * mechanische Entlüftungsanlage unmittelbar über dem Fußboden |
mangelnde sicherheitstechnische Ausstattung des Chlorgas(lager)raums |
* vollautomatische Brauseanlage beim Auftreten von Chlorgas (Chlorgaswarngerät) -Niederschlag des Gases! * Aktivierung der Brause auch mit Handabsperrventil neben der Zugangstüre * Durchflusswächter für Wasser mit Signalvorrichtung: bei Ausbleiben des Wasserstromes muss das Zuströmen des Chlorgases unterbrochen werden! * Chlorgaswarngeräte (redundant) in Fußbodennähe maximal 30 cm über dem Boden! * Notduscheinrichtungen mit Betätigungsventil |
fehlende Sicherung der Gasflaschen |
Chlorgasflaschen sind gegen Umfallen mittels Ketten oder Schellen zu sichern! Transport der Chlorgasflaschen mittels Flaschenkarren, Flaschen sind auch am Flaschenkarren mit Kette oder Schelle zu sichern! |
falsche Aufbewahrung der Gasflaschen |
* keine Lagerung von Gasflaschen im Technikraum * keine Lagerung von Chlorgasflaschen im Freien * Lagerung voller und leerer Chlorgasflaschen ausschließlich im abgetrennten Lagerraum! |
fehlende Überprüfung der Chlorgas- bzw. Ozonanlage |
* Prüfung der gasführenden Leitungen vor Inbetriebnahme * wiederkehrende Prüfung der chlorgasführenden Leitungen mindestens 1-mal jährlich von Fachmann * Funktionstüchtigkeit und Betriebssicherheit * Prüfbuch |
mangelhafter Zugang und Fluchtmöglichkeit für Technikräume |
Türen von außen nur mit Schlüssel zu öffnen! Notentriegelung von innen jederzeit ohne Schlüssel! mind. feuerhemmende Ausführung (EI 30) |
nicht ausreichende Information des Bedienpersonals über Chlorgasanlage |
Aushang der Betriebs-, Wartungs- sowie Bedienungs-vorschriften im Technikraum * übersichtliche Bedienungs- und Wartungsanweisung * Installationschema der Anlage |
nicht ausreichende technische Ausbildung des Bedienpersonals |
Bedienung der Chlorierungsanlage: * nur sicherheitstechnisch geschultes Personal: Seminar "Sicherheitstechnik von Chlorgasanlagen" * Unterweisung: Gefährlichkeit des Chlorgases als Giftgas inklusive Spätfolgen * mind. zwei geschulte Personen |
Alleinarbeitsplatz |
Eine zweite Person muß während des Auswechselns der Chlorgasflaschen anwesend sein! Notrufmöglichkeit ist nur bei Verwendung von festen Chlorverbindungen ausreichend! |
nicht ausreichende persönliche Schutzausrüstung für Chlorgas-Austritt |
2 Chlorgasfiltermasken (Vollmaske mit Filtersatz B): * Auswechseln von Chlorgasflaschen nur mit umgehängter Chlorgasfiltermaske * Ersatzfilter muss IMMER vorrätig sein! * vergaste Räume dürfen nur mit außenluftunabhängigem Atemschutzgerät (Feuerwehr) betreten werden! |
falsche Lagerung von festen Chlorverbindungen |
Chlorverbindungen in dicht schließenden, unzerbrechlichen Behältern aufbewahren! Bei Manipulationen Handschuhe und Augenschutz verwenden! |
fehlende Überprüfung der Wasserfilter |
Filterbehälter muss ein Druckbehälter sein: * Werksdruckprobenbescheinigung: 1,5 facher maximaler Betriebsdruck * Aushang einer Bedienungsanleitung: Rückspülung mit Druckluft! |
fehlende sicherheitstechnische Überprüfungen der Heinzungsanlage |
Heizungsanlagen prüfpflichtig gemäß AM-VO: * Niederdruckgasanlagen ÖVGW-TVR-Gas * Ölfeuerungsanlagen * Ausgleichsgefäße als Druckbehälter |
nicht ausreichende persönliche Schutzausrüstung bei Dosieranlagen für Wasserchemikalien |
Schutzbrille, Gummischürze, Gummistiefel und Gummi-handschuhe beim An- und Abschließen von Chemikalienbehältern, bei Wartungsarbeiten: * Wasserenthärtungsanlage: Ionentauscher * Regeneration mit Schwefelsäure * pH-Regulation mit Salzsäure, Natronlauge * Phosphatlösung als Korrosionsschutz |