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Chemikalientransport

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Unbekanntes Ladegut * Zu transportierende Chemikalien müssen Sicherheitsdatenblätter haben
* Unbekannte Chemikalien dürfen nicht transportiert werden
* ADR und RID berücksichtigen
Ungeeignete Behältnisse * Der Transport von Chemikalien darf nur in geeigneten Transportbehältern erfolgen
Beförderung von entzündlichen oder explosionsgefährlichen Chemikalien * Es sind Feuerlöscher für den Fall eines Fahrzeugbrandes und getrennt für den Brand des Ladegutes zur Verfügung zu stellen
* Wärmeempfindliche Chemikalien dürfen Wärmestrahlungen nicht ausgesetzt werden (z. B. Sonnenstrahlung), Transportmittel müssen entsprechend isolierend oder abschirmend sein
Pulverförmige Chemikalien * Pulverförmige Chemikalien müssen gegen Ausstauben gesichert transportiert werden
* Beim Be-, Um- und Abfüllen muss ein Austritt verhindert werden
Flüssige Chemikalien * Flüssige Chemikalien müssen in dicht verschlossenen Behältern gegen Ausrinnen gesichert transportiert werden
* Beim Be-, Um- und Abfüllen muss ein Austritt verhindert werden
Explosionsgefahr * Bei Explosionsgefahr dürfen Chemikalien nur mit Einrichtungen be-, um- und abgefüllt werden, welche eine explosionsgeschützte Ausführung aufweisen
Nichtberücksichtigung der Angaben von Sicherheitsdatenblätter * Die Angaben von Sicherheitsdatenblätter müssen immer berücksichtigt werden
Austritt von Chemikalien * Es müssen Sicherheitsvorkehrungen für den Fall eines Austrittes getroffen werden (Neutralisierung, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Verständigung von Feuerwehr bis zum Katastrophenschutz u.ä.)
* Erforderliche PSA verwenden z.B. Chemikalienhandschuhe nach EN374, Atemschutz
Keine persönliche Schutzausrüstung * Beim Hantieren mit Chemikalien ist bei Bedarf (siehe Sicherheitsdatenblatt) geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen
Unerlaubter Transport - Handhabung * Freigrenzenregelung (begrenzte Mengen, freigestellte Mengen) einhalten - Dokumentation mitführen
* Kleinmengentransport (Handwerkerbefreiung) beachten - Dokumentation mitführen
* Zusammenladeverbote und Trenngebote beachten
* Ladegutsicherung durchführen
* Transportieren der Ladung entsprechend den Ausrichtungspfeilen auf der Verpackung (z.B. Pfeil nach oben)
* Versandstücke nur stapeln, wenn sie für diesen Zweck ausgelegt sind.
* Flüssige gefährliche Güter sollen vorzugsweise unterhalb von festen Stoffen befördert werden.
* Keine Versandstücke mit offensichtlichen Beschädigungen transportieren
* Bei Ladearbeiten gilt in den Fahrzeugen oder in der Nähe davon Rauchverbot!
* Mitglieder der Fahrzeugbesatzung dürfen Versandstücke mit gefährlichen Gütern nicht öffnen.

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Verkehr mit Gefahrgut im Tunnel (Tunnelbeschränkungen sind auf Kleinmengen nicht anzuwenden) * Transportfahrzeuge müssen eindeutig und gut erkennbar, bei Bedarf durch Lichtsignale gekennzeichnet werden
* Bei besonderen Transporten ist eine Absicherung durch Begleitung erforderlich
* Es sind Informationen von der zuständigen Strassengesellschaft vor der Fahrt einzuholen
Keine Kennzeichnungen des Chemikalientransportes * Chemikalientransporte müssen in Hinsicht auf die Gefahren gekennzeichnet werden
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