Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr |
* Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen eine Breite des Fahrzeuges oder der Ladung plus beidseitig jeweils 0,5 m aufweisen |
Gefahr, wenn Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr an Türen, Toren u.ä. vorbeiführen |
* Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr müssen an Türen, Toren, Durchgängen oder Treppenaustritte in einem geeigneten Abstand vorbeiführen, so dass diese gefahrlos benutzt werden können * Wenn der Abstand weniger als 1 m beträgt, müssen Hinweise, Abschrankungen oder Lichtsignale angebracht werden |
Ausgänge mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr |
* Ausgänge mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen eine Breite des Fahrzeuges oder der Ladung plus beidseitig jeweils 0,5 m aufweisen |
Ausgänge für Fahrzeugverkehr |
* Wenn ein Ausgang vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist, muss daneben ein eigener, gekennzeichneter Ausgang für den Fußgängerverkehr eingerichtet werden oder der Ausgang muss mit einem Geländer in mind. 0,8 m Breite für den Fußgängerverkehr unterteilt und gekennzeichnet werden |
Gefahr, wenn Fahrzeuge ohne Fachkenntnis gelenkt werden |
* Selbstfahrende Arbeitsmittel dürfen nur im Besitz von Nachweis der Fachkenntnisse (z.B. Staplerführerschein) gelenkt werden * Lenkberechtigt sind Personen mit innerbetrieblicher Fahrerlaubnis |
Gefahr, wenn Fahrzeuge auf nicht oder nur schlecht einsehbaren Verkehrswegen fahren müssen |
* Geschwindigkeit anpassen * Bei Bedarf Einweiser bestellen |
Zu große Geschwindigkeit |
* Geschwindigkeit der Umgebung und den Gegebenheiten anpassen |
Mitfahren auf Fahrzeugen |
* Mitfahren auf Fahrzeugen ist verboten bzw. nur an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt |
Unbefugtes Inbetriebnehmen |
* Fahrzeuge müssen gegen unbefugtes Inbetriebnehmen gesichert sein (Schlüssel abziehen) |
Kein Rückhaltesystem |
* Rückhaltesystem muss vorhanden und benützt werden |
wiederholt verantwortungslose Fahrweise |
Fahrbewilligung ist (auf Zeit) zu entziehen |
Fahren in Bereichen von Fussgängern |
Kennzeichnung der Verkehrswege* Verkehrswegskonzept* für Fahrzeuge und Fussgänger getrennte Ausgänge |
unübersichtliche Verkehrswegführung |
Änderung der Verkehrswegsführung* Vorsehen von Spiegeln* Anpassen der Geschwindigkeit* Änderung der Verkehrswege der Fussgänger |