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Fahrzeugverkehr (in Arbeitsstätten)

Der innerbetriebliche Verkehr mit Fahrzeugen ist eine oft unterschätzte Gefahr. Es ist jedoch Faktum, dass viele und auch schwere Arbeitsunfälle durch Verkehrsunfälle im Betrieb verursacht werden. Hauptgründe dafür sind vor allem:
- schlecht unterwiesene oder unqualifizierte Fahrer
- verantwortungslose Fahrweise
- keine eindeutig definierten Verkehrsregeln
- keine oder schlechte Kennzeichnung der Verkehrswege

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr * Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen eine Breite des Fahrzeuges oder der Ladung plus beidseitig jeweils 0,5 m aufweisen
Gefahr, wenn Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr an Türen, Toren u.ä. vorbeiführen * Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr müssen an Türen, Toren, Durchgängen oder Treppenaustritte in einem geeigneten Abstand vorbeiführen, so dass diese gefahrlos benutzt werden können
* Wenn der Abstand weniger als 1 m beträgt, müssen Hinweise, Abschrankungen oder Lichtsignale angebracht werden
Ausgänge mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr * Ausgänge mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen eine Breite des Fahrzeuges oder der Ladung plus beidseitig jeweils 0,5 m aufweisen
Ausgänge für Fahrzeugverkehr * Wenn ein Ausgang vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist, muss daneben ein eigener, gekennzeichneter Ausgang für den Fußgängerverkehr eingerichtet werden oder der Ausgang muss mit einem Geländer in mind. 0,8 m Breite für den Fußgängerverkehr unterteilt und gekennzeichnet werden
Gefahr, wenn Fahrzeuge ohne Fachkenntnis gelenkt werden * Selbstfahrende Arbeitsmittel dürfen nur im Besitz von Nachweis der Fachkenntnisse (z.B. Staplerführerschein) gelenkt werden
* Lenkberechtigt sind Personen mit innerbetrieblicher Fahrerlaubnis
Gefahr, wenn Fahrzeuge auf nicht oder nur schlecht einsehbaren Verkehrswegen fahren müssen * Geschwindigkeit anpassen
* Bei Bedarf Einweiser bestellen
Zu große Geschwindigkeit * Geschwindigkeit der Umgebung und den Gegebenheiten anpassen
Mitfahren auf Fahrzeugen * Mitfahren auf Fahrzeugen ist verboten bzw. nur an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt
Unbefugtes Inbetriebnehmen * Fahrzeuge müssen gegen unbefugtes Inbetriebnehmen gesichert sein (Schlüssel abziehen)
Kein Rückhaltesystem * Rückhaltesystem muss vorhanden und benützt werden
wiederholt verantwortungslose Fahrweise Fahrbewilligung ist (auf Zeit) zu entziehen
Fahren in Bereichen von Fussgängern Kennzeichnung der Verkehrswege* Verkehrswegskonzept* für Fahrzeuge und Fussgänger getrennte Ausgänge
unübersichtliche Verkehrswegführung Änderung der Verkehrswegsführung* Vorsehen von Spiegeln* Anpassen der Geschwindigkeit* Änderung der Verkehrswege der Fussgänger
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