Erste Löschhilfe: Gefahr, wenn keine geeignete organisatorischen Maßnahmen getroffen werden |
* Bei Auftreten eines Brandes sind Alarm-, Rettungs-, Evakuierungs- und Absperrmaßnahmen laut Gefahrenabwehr- und Notfallplan durchzuführen |
Stolpergefahr durch Schläuche etc. |
* Bei der Verlegung von Schläuchen Kabeln etc. ist darauf zu achten, dass die Stolpergefahr minimiert wird |
Erste Löschhilfe: Gefahr, durch Dämpfe, die schwerer als Luft sind, bei Begehung von Räumen unter Niveau |
* Vorsicht bei Begehung von Räumen unter Niveau, wenn Dämpfe schwerer als Luft sein können |
Erste Löschhilfe: Gefahr durch Rauchgase |
* Es ist auf die Gefahr durch Rauchgase zu achten * Wenn Rauchgase erkannt werden, sofort Löschmaßnahmen einstellen * Weitere Löschmaßnahmen dürfen nur mit Atemschutz, von entsprechend ausgebildeten und gesunden Personen, durchgeführt werden |
Gefahr der Explosion beim Öffnen von Türen zu brennenden Räumen |
* Türen zu brennenden Räumen dürfen nur von Brandbekämpfungsspezialisten unter Wasserschutz geöffnet werden |
Erste Löschhilfe: Gefahr, bei ungenügender Löschaktivität |
* Löschversuche sollten möglichst immer von mehreren Stellen gleichzeitig durchgeführt werden |
Erste Löschhilfe: Gefahr, wenn Aktivitäten nicht zum Erfolg führen können |
* Löschversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Erfolg möglich erscheint * Immer auf Fluchtmöglichkeit achten |
Gefahr, wenn Brandschutzübungen von Laien geplant und durchgeführt werden |
* Brandschutzübungen dürfen nur von Brandschutzexperten geplant und durchgeführt werden |
Gefahr, wenn Brandschutzübungen in der Nähe von Gefahrenbereichen durchgeführt werden. |
* Brandschutzübungen dürfen nie in der Nähe von Gefahrenbereichen durchgeführt werden * Brandschutzübungen sind bei tatsächlichem Notfall sofort einzustellen |
Gefahr durch Flugfeuer |
* Während der Brandbekämpfung ist auf Windrichtung bzw. auch Winddrehung zu achten |
Erste Löschhilfe: Gefahr durch unbefugte Personen und Fahrzeuge |
* Es sind Maßnahmen zu trefffen, dass sich nur Personen und Fahrzeuge, die der unmittelbaren Brandbekämpfung dienen, im Gefahrenbereich aufhalten |
Erste Löschhilfe: Gefahr durch Zeitverlust |
* Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Feuerwehr rasch eingewiesen und sachlich informiert wird * Besonders ist auf andere Gefahrenquellen, wie Lagerung anderer gefährlicher Produkte etc. hinzuweisen |
Gefahr, wenn keine Löschhilfe vorhanden |
* In jeder Arbeitsstätte müssen geeignete Löschhilfen zur Verfügung gestellt werden (Löschwasser, Löschdecken, Löschsand, Wandhydranten, tragbare Feuerlöschgeräte oder fahrbare Feuerlöscher) * Die Feuerlöscheinrichtungen müssen gut sichtbar und dauerhaft gekennzeichnet werden |
Gefahr, wenn Löschhilfen nicht gebrauchsfähig sind |
* Löschhilfen müssen jederzeit gebrauchsfähig sein*Überprüfung der Feuerlöscher alle 2 Jahre* benutzte Löschmittel ausscheiden oder nachfüllen* |
Keine Brandmelde- und Alarmanlagen vorhanden |
* Es müssen bei weitläifger oder unübersichtlicher Arbeitsstätte und/oder bei vielen Personen Brandmelde- und Alarmanlagen vorhanden sein* akustische und/oder optische Alarmierung* |
Gefahr, wenn keine Kenntnisse über Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen |
* Vor alllem Arbeitnehmer in Bereichen mit erhöhter Brandgefahr (z.B. Arbeiten mit offener Flamme) müssen mit der Handhabung von Löscheinrichtungen vertraut sein |
Gefahr, wenn keine Blitzschutzanlage vorhanden |
* Arbeitsstätten müssen bei Bedarf mit Blitzschutzanlagen versehen sein |