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Gerüst (Auf- und Abbau)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Gefahr, wenn Gerüste nicht richtig errichtet sind * Gerüste müssen entsprechend der Regelausführung oder der statischen Berechnung errichtet werden
Gefahr, wenn ungeeignete oder mangelhafte Bauteile verwendet werden * Es sind alle Gerüstbauteile durch eine fachkundige Person auf offensichtliche Mängel zu prüfen, mangelhafte Bauteile dürfen nicht verwendet werden
Gefahr wenn Gerüste an verkehrsreichen Stellen oder auf einer unübersichtlichen Fahrbahn aufgestellt werden * Deutlich und gut wahrnehmbar kennzeichnen
* Bei schlechter Sicht und Dunkelheit Warnbeleuchtung anbringen
* Im entsprechenden Abstand aufmerksam machen
* Bei Bedarf geeigneten Anfahrschutz im entsprechenden Abstand vorsehen
Gefahr bei ungeeigneter Aufstellungsfläche * Unterlagen müssen entsprechend tragfähig und unverrückbar sein (Fußplatten, Kanthölzern oder Pfosten)
* Mauersteine, Kisten, Paletten u.ä. sind verboten
* Bei der Verteilung von Stützlasten auf den Untergrund ist dessen Tragfähigkeit zu beachten
* Höhenunterschiede sind durch geeignete Einrichtungen auszugleichen (Leiterfüße, Schraubspindeln)
* Bei mehrlagigem Unterbau ist für die Kippsicherheit zu sorgen
* Schrägstützen müssen gegen Ausweichen gesichert sein
Gefahr durch unter Spannung stehenden, nicht isolierten Teilen elektrischer Anlagen * Gerüste nur dann aufstellen, ändern, benützen oder abtragen, wenn der spannungsfreie Zustand hergestellt und sichergestellt ist, oder wenn durch andere Maßnahmen (Abdeckung, Abschrankung) ein unbeabsichtigtes Berühren oder gefahrbringendes Annähern verhindert ist
Gefahr, wenn keine Fachkenntnisse * Gerüste dürfen nur von geeigneten und mit diesen Arbeiten vertrauten Personen aufgestellt, geändert oder abgetragen werden
* Andere Arbeitnehmer dürfen nur nach erfolgter besonderer Unterweisung und unter Anleitung von mit den Arbeiten vertrauten Personen eingesetzt werden
Aufenthalt im Aufstellungsbereich * Alle nicht mit den Gerüstarbeiten beschäftigten Arbeitnehmer haben sich außerhalb des Gefahrenbereiches aufzuhalten
Gefahr, wenn Gerüste nicht vollständig sind * Gerüste müssen immer vollständig errichtet oder abgetragen werden
Gefahr beim Abtragen von Gerüsten * Gerüstbauteile, Werkzeuge u.ä. müssen in sicherer Weise abgeseilt oder auf andere Art ohne Gefährdung der Arbeitnehmer herabbefördert werden
Zu schmale Gerüstlagen * Gerüstlagen müssen bei Montage und Demontagearbeiten eine Mindestbreite von 40 cm aufweisen
Gefahr wenn nicht geeignete Personen beschäftigt sind * Für die Montage und Demontage von Gerüstbauteilen dürfen nur unterwiesene, erfahrene und körperlich geeignete Arbeitnehmer herangezogen werden
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