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Arbeitsmittel (programmgesteuert)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Aufenthalt im Gefahrenbereich von beweglichen Teilen * Geeignete Schutzeinrichtungen und Maßnahmen setzen
Betreten des Gefahrenbereiches * Betreten nur bei Programmier- und Einstellungsarbeiten sowie für Einschulungszwecken erlaubt. Es gilt in diesen Fällen: 1. im Gefahrenbereich des Arbeitsmittels dürfen sich nur die unbedingt erforderliche Personen aufhalten; 2. Wenn die Arbeitsmittel nicht ausgeschaltet werden können, ist die Bewegungsgeschwindigkeit auf ein ungefährliches Maß zu reduzieren; 3. gefahrbringende Abfolge mehrerer Bewegungen ist zu verhindern ( Schrittschaltung oder Tippbetrieb mittels Tasten ohne Selbsthaltung )
Programmierungs- und Einstellarbeiten bei Normalgeschwindigkeit * Wenn Geschwindigkeitsreduzierung nicht möglich ist, sind Schutzmaßnahmen zu setzen und durchzuführen, wie z.B. Einrichtung eines sicheren Ortes für das Arbeiten, Aufsicht durch geeignete fachkundige Person ausserhalb des Arbeitsbereiches mit Stillsetzungsmöglichkeit durch Notausschalteinrichtung.
Gefahr, wenn Bedienungsanleitungen nicht vorhanden sind oder Vorschriften nicht eingehalten werden * VOR Beginn der Servicearbeiten die Warnhinweise des Herstellers anfordern, Bei CE-Gekennzeichneten Maschinen das Kapitel "Restgefahren" beachten. Bedienungsanleitungen und elektrotechnischen Vorschriften einhalten
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