Feuer- und Explosionsgefahr: Zündquelle beim Tankvorgang, Rauchen beim Tankvorgang |
* Beim Tanken des Fahrzeuges ist das Rauchen verboten |
Feuer- und Explosionsgefahr bei Akku-Ladestation: Explosionsgefahr beim Batterieladen |
* Bei Betrieb d. Ladegerätes ist für ausreichende Durchlüftung zu sorgen * Beim Ladevorgang einer Batterie ist das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht verboten |
Wartung der Batterie, Nachfüllen der Batteriezellen, Batteriesäure |
* Eine Augendusche ist bei der Ladestation zu installieren * Beim Nachfüllen der Batterie sind die geschlossenen Schutzbrillen und säurefeste Handschuhe zu verwenden |
Elektrisch betriebene Arbeitsmittel: Stromschlag |
* An- u. Abklemmen d. Akkumulatoren nur bei allpolig abgeschaltetem Ladegerät * Hinweis durch Anschlag |
Inbetriebsetzung: Ungesicherter Hub-und Deichselstapler |
* Beim Verlassen des Führerstandes ist der Hub- oder Deichselstapler gegen unbefugte Inbetriebnahme zu sichern (Schlüssel abziehen, nicht am Fahrzeug belassen) |
Gefahr bei Fahren mit gehobener Last: Kippen des Staplers durch Fahren mit gehobener Last |
* Das Fahren mit gehobener Last ist unzulässig; Gabeln, Schaufel,... absenken |
Gefahr bei Aufenthalt unter gehobener Last |
* Unter gehobener Last dürfen sich keine Personen aufhalten |
Mitfahren auf dem Hubstapler, Deichselstapler und Handhubwagen |
* Das Mitfahren auf dem Hubstapler, Deichselstapler oder Handhubwagen ist nur auf typisierten Sitzgelegenheiten zulässig |
Technische Mängel am Hubstapler und Deichselstapler |
* Hubstapler, Deichselstapler und Handhubwagen sind vor Arbeitsbeginn auf technische Mängel, Bremse, Hupe, Licht, Reifen und Hubeinrichtungen zu überprüfen * Beim Erkennen von Mängel ist das Flurförderzeug aus dem Betrieb zu nehmen und die Servicefirma zu verständigen * Regelmäßige Kontrolle, ob alle Hinweiszeichen und das Lastendiagramm angebracht und gut leserlich sind |
Fehlendes Rückhaltesystem |
* Flurförderzeuge (Hubstapler) müssen mit einem Rückhaltesystem (Sicherheitsgurt) ausgestattet sein* das Rückhaltesystem ist zu verwenden |
Bei Heben von Personen Gefahr des Absturzes |
* Wenn Personen mit Stapler gehoben werden sollen, ist ein zugelassener und geprüfter Arbeitskorb zu verwenden |
Wenn der Raum für den Fußgängerverkehr zu gering ist, besteht Gefährdung durch Quetschung |
* Kennzeichnung der Verkehrswege * Verkehrswege dürfen nie verstellt werden * Es muss links und rechts neben dem Fahrzeug eine Breite von 0,5 m freibleiben |
Heben von Lasten mit ungeeignetem Stapler |
* Bei der Auswahl des Staplers zum Heben von Lasten sowie der Lastaufnahmemittel und Anschlagmitel für Lasten sind die zu hebenden Lasten, die Greif- und Anschlagpunkte, die Einhakvorrichtungen, die Witterungsverhältnisse sowie die Art und Weise des Anschlagens oder Aufnehmens von Lasten zu berücksichtigen |
Gefahr durch schlecht geladene Last |
* Vor dem Transport bzw. Heben von Lasten immer vergewissern, ob die Last ordnungsgemäß geladen ist und nicht umstürzen kann * Gabelabstand richtig einstellen * Ware im Regal sicher abstellen |
Abrutschen von Lasten |
* Gestapelte Lasten auf Paletten dürfen nur einzeln transportiert werden * Paletten nur einzeln transportieren |
Gefahr, wenn Lastweg nicht einsichtbar ist |
* Einweisung durch 2. Person, es sollten Einweiser für Hebearbeiten geschult werden * Zum Einweisen bei Hebearbeiten dürfen nur geschulte Personen verwendet werden * AUVA- Merkblatt M 203 "Handzeichen für Einweiser" |
Umstürzen des Fahrzeuges |
je nach Fahrzeug und Einsatz Rückhaltesystem oder Überrollschutz (ROPS) vorsehen* |
Herabfallende Gegenstände |
je nach Einsatz geeignetes und ausreichend stabiles Schutzdach (FOPS) vorsehen |