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Behandlungsraum Zahnarzt

Vor allem der Hygienebereich ist zu beachten: Infektionsgefahren, Keimversprühung beim Bohren und dabei entstehende Splitter und Staub. Weiters arbeitet man mit gefährlichen Arbeitsstoffen und kann sich an Spritzen stechen.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Falscher Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen * Sicherheitsdatenblätter regelmäßig auf Aktualität prüfen
* Aktuelle Sicherheitsdatenblätter anfordern
* Sicherheits- und Verarbeitungshinweise beachten (z.B.Lagerung, Handhabung, zu verwendende persönliche Schutzausrüstung, Entsorgungsbestimmungen)
* Arbeitsstoffverzeichnis erstellen bzw. regelmäßig aktualisieren (Unterweisungsgrundlage)
Ansteckungsgefahr durch Hepatitis * Impfstatus erheben
* Hepatitis Schutzimpfung anbieten
Keimstreuung durch Aerosole beim Bohren bzw. absplitternde Partikel * Gesichtsschutz (Nasen- und Mundschutz) konsequent verwenden
Stichverletzung durch Spritzen * Keine Weitergabe von Spritzen, sondern selbst entsorgen
* Entsorgung in durchstichsichere und flüssigkeitsdichte Behälter
* Nadelstichverletzungen aufzeichnen/melden
* Mit Einverständnis des Patienten abklären ob Krankheiten wie HIV oder Hepatitis bekannt sind.
Hautprobleme und Allergien * Auslösendes Produkt / Stoff nach Möglichkeit ersetzen
* Erforderliche PSA konsequent verwenden
* Hautschutzplan erstellen (vorbeugender Hautschutz, Reinigungsmittel, rückfettende Maßnahmen)
Mangelhafte Hygiene - Infektionsgefahr * Arbeits-, Straßenkleidung getrennt aufbewahren
* Desinfektionsmittel verwenden
* Ausreichende Entnahme des Desinfektionsmittel (mind.3ml.)
* Einwirkzeit von mind. 30sec. beachten
* Verwendung von puderfreien Handschuhen entsprechend dem Sicherheitsdatenblatt des Herstellers des Desinfektionsmittels
* Händedesinfektion lt. Hautschutzplan nach dem Ausziehen der Handschuhe
* Seife und Desinfektionsmittel vorrätig halten und rechtzeitig nachfüllen
* Arbeitshygiene einhalten (kein Rauchen, Essen und Trinken am Arbeitsplatz)
* Handschuhe nach EN455 (Einmalhandschuhe für med. Zwecke / Untersuchungshandschuhe)
Unzureichende PSA * Einsichtnahme in die Sicherheitsdatenblätter (Punkt 8.) und erforderliches/geeignetes Handschuhmaterial auswählen
* Handschuhe nach EN 455 (Einmal Untersuchungshandschuhe)
* Handschuhe mit Kennzeichnung nach EN 374 (Piktogramm Erlenmayerkolben) gegen chem. Gefahren
* Schutztyp 1,2 od.3 sowie die Leistungsstufe regelt die mögliche max.-Verwendungsdauer
* Handschuhe mit Kennzeichnung nach EN 374 (Piktogramm Mikroorganismen, Viren) muss mind. Leistungsstufe 2 erreichen - entspricht Schutz mind. 30 min
* Handschuhe nach EN 388 (Piktogramm Hammer) gegen mechanische Gefahren - Ziffern geben Leistungsstufen zu Abriebfestigkeit, Schnittfestigkeit, Reißfestigkeit, Stichfestigkeit an. X steht für nicht geprüft
* Schutzbrillen nach EN 166 - Buchstaben auf der Schutzbrille kennzeichnet den Schutz vor Stoß durch unterschiedliche Energie
* Durch Zahlen erfolgt die Kennzeichnung gegen welche Strahlen und Materialien die Brille schützt
* Atemschutz - Filtrierende Halbmasken nach EN149
* Zahlen geben Auskunft zur Verwendungsdauer und Ausstattung
* Für den Eigenschutz
* Kennzeichnung FFP1 gegen Partikel von inerten Stoffen lt. MAK-Werteliste
* Kennzeichnung FFP2 gegen feste u. wässrige Aerosole von gesundheitsgefährdenden Stoffen
* Kennzeichnung FFP 3 gegen feste u. wässrige Aerosole wie giftige, sehr giftige, krebserregende Stoffe, Bakterien, Viren, proteolytische Enzyme
* Fremdschutz: z.B. med. Mund-, Nasenschutz
Röntgengerät/strahlen * Behördenauflagen einhalten
* Herstellerangaben und Bedienungsanleitung anfordern/beachten
* Dosimetertragepflicht strikt befolgen
* Sicherheits-, und Störfallanalyse erstellen
* Zumindest jährliche Belehrung des Bedienpersonal durchführen
* Weiterbildungsintervalle des Strahlenschutzbeauftragten einhalten
* Persönliche Schutzausrüstung tragen
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