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Handmaschinen

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: eventuell gem. KJBG-VO
- Jugendliche: eventuell gem. KJBG-VO
- Schwangere und stillende Mütter: bei Lärm, Vibrationen und Arbeitsschwere

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
je nach Maschine: Gehörschutz, Schutzbrillen, Handschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- 3. Abschnitt ASchG, insbes. § 35
- Arbeitsmittelverordnung, insbes. §§ 15, 41-46

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Elektrische Gefahren * Sichtkontrolle vor jeder Inbetriebnahme auf blanke Kabel, schadhafte Stecker oder Gehäuseabsplitterungen
* Zusatzschutz (FI mit Auslösestrom 30mA) vorsehen
Gefahr des Erfasstwerdens * Kein Arbeiten mit Handschuhen bei rotierendem Werkzeug oder Werkstück
* Schutzvorrichtungen nicht abmontieren
Schnittgefahr, Unfallgefahr allgemein * Funktionsfähigkeit von beweglich trennenden Schutzvorrichtungen regelmäßig überprüfen
* Schutzvorrichtungen nicht abmontieren
* Herstellerangaben zur Verwendung beachten
Unzulängliche Maschinen * Alte Maschinen gem. AM-VO Abschnitt III nachrüsten od. ausscheiden (bei neuen auf CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung achten
* Deutsche Betriebsanleitung muss vorhanden sein
* Fehlende Schutzeinrichtungen nachkaufen oder Maschine ausscheiden
* Tätigkeit, Materialien, Genauigkeit, Arbeitsdauer, Arbeitshaltung, aufzuwendende Körperkraft bei Auswahl der Maschine berücksichtigen
Schadstellen an der Maschine * Maschinen mit offensichtlichen Mängeln unverzüglich reparieren oder ausscheiden
Gefährdung bei Maschinen mit rastendem Einschalter (ohne Wiederanlaufschutz), durch den Selbstanlauf nach einem Stromausfall z. B. Winkelschleifer * es dürfen nur Geräte mit Wiederanlaufschutz verwendet werden.

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Arbeitsschwere * Für die Arbeit geeignete Maschinen einsetzen
* Richtige Körperhaltung und Bewegungsablauf beachten
Persönliche Schutzausrüstung wird nicht verwendet * Notwendige PSA konsequent und richtig tragen lassen
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