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Gender & Diversity

Frauen und Männer sind nach wie vor in bestimmten Branchen häufiger beschäftigt - z.B. Frauen im Einzelhandel, als Friseurinnen, Männer in Transportbereich oder in der Metallverarbeitung. Sie sind damit auch häufiger den branchentypischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzrisken am Arbeitsplatz ausgesetzt. Das betrifft auch oft ArbeitnehmerInnen mit Diversity-Hintergrund, die häufig in risikoreicheren Bereichen eingesetzt werden oder weniger gute Arbeitsbedingungen vorfinden: Gefahren und Belastungen werden unterschätzt oder oft sogar übersehen. Häufig sind auch am Arbeitsplatz Rollenzuschreibungen wirksam, die eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Frauen und für Männer erschweren. Ein neutraler Arbeitsschutzansatz, der das nicht berücksichtigt und einen männlichen Durchschnittsarbeitnehmer zum Maßstab nimmt, übersieht, dass Schutz- und Präventionsmaßnahmen häufig nicht für alle Frauen und für alle Männer wirksam sind, weil sehr viele Beschäftigte nicht dem Durchschnittsmaßstab entsprechen.

Die Einbeziehung von Gender und Diversity kann helfen, Arbeitsbedingungen besser einzuschätzen und Arbeitsschutzmängeln entgegenzuwirken, um den ArbeitnehmerInnenschutz für alle wirksamer zu gestalten und gerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.

Vor allem bei der Arbeitsplatzevaluierung ist die systematische Einbeziehung von Gender- und Diversity in allen Phasen, in allen Arbeitsschutzthemen und in der Organisation der Evaluierung wichtig:

  • Die Evaluierung sollte von repräsentativ gemischten Evaluierungsteams durchgeführt werden.
  • Jedenfalls erfolgt eine Beteiligung weiblicher Beschäftigter und von Arbeitnehmer/innen z.B. mit Migrationshintergrund bei Planung, Durchführung und Anpassung der Arbeitsplatzevaluierung und der Festlegung von Schutz- und Präventionsmaßnahmen.
  • Alle Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge aller Arbeitnehmer/innen müssen einbezogen werden, auch Arbeiten in auswärtigen Arbeitsstellen, auf Baustellen oder an Alleinarbeitsplätzen (z.B. Gebäudereinigung, mobile Pflege, Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeiter/innen). Die festgelegten Maßnahmen sind für alle Arbeitnehmer/innen gleichermaßen wirksam und werden umgesetzt und überprüft.
  • Alle Belastungen, auch arbeitsbedingte psychische Belastungen, werden bei der Arbeitsplatzevaluierung erfasst. Wechselwirkungen von Risiken müssen berücksichtigt werden, weil dadurch Belastungen zusätzlich verstärkt werden können (z.B. Stress und Lastenmanipulation – z.B. bei Kassenarbeitsplätzen). Bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen werden auch mögliche Konfliktsituationen mit z.B. schwierigen Kunden, Gewaltvorfälle am Arbeitsplatz, Belästigungen, Kommunikationsmängel, Lage der Arbeitszeiten, Planbarkeit des Arbeitseinsatzes einbezogen.
  • Arbeitsorganisatorische und technische Maßnahmen erfolgen auch in frauendominierten Branchen oder in Bereichen, in denen Arbeitnehmer/innen z.B. aus Diversitygruppen tätig sind. Die Grundsätze der Gefahrenverhütung werden beachtet, das bedeutet Vorrang kollektiver oder organisatorisch-technischer Maßnahmen vor individuellen Maßnahmen. Auf einen möglicherweise geschlechtsspezifischen oder kulturspezifischen Umgang mit Krankheiten oder Belastungen sollte bei der Gestaltung der Schutz- und Präventionsmaßnahmen Bedacht genommen werden.

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