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Wie geht das ?

4. Es kommt auf die Betrachtung an

Der organisatorische Zugang zur Evaluierung, der auch die Grundlage für die spätere Dokumentation ist, kann je nach Art des Betriebes wie folgt gewählt werden:

  • Evaluierung einzelner räumlicher Bereiche (Arbeitsplatz, Raum)
  • Evaluierung von Tätigkeiten (Bauarbeiten, Instandhalter, Haustechniker)
  • Evaluierung von Gefahrenarten (Lärmbereiche, Brandschutz, Explosionsgefahren, psychische Belastung…)

Für den ersten Punkt gilt: Da eine grafische Übersicht die Sache einfacher macht, zeichnen Sie am besten die einzelnen Evaluierungsbereiche in eine Plankopie Ihres Betriebes ein. Als Grundsatz können Sie folgende Richtlinie anwenden: Je mehr Gefahren, desto kleiner muss die Betrachtungseinheit sein, umso mehr Evaluierungsbereiche erhält man.


5. Vorhandene Angaben in und Arbeiten mit den Grundevaluierungen

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