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Getreide- und Mehlsilos

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge
- Jugendliche
- Schwangere und stillende Mütter

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Atemschutzgeräte, wenn erforderlich
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? JA
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- § 51 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Schutzmaßnahmen für das Befahren
- Schriftliche Befahrerlaubnis durch die Aufsichtsperson

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Befahren von Silos, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass Sauerstoffmangel auftritt, gesundheitsgefährdende oder brandgefährliche Arbeitsstoffe vorhanden sind/waren oder sich ansammeln können * Fachkundige Person bestellen
* Notwendige Schutzmaßnahmen für das Befahren
schriftlich anordnen und durchführen
* Schriftliche Befahrerlaubnis der fachkundigen Person ist erforderlich
* Einhaltung der Schutzmaßnahmen durch ständig anwesende Aufsichtsperson sicherstellen
* In die Einrichtung führende Leitungen oder Verbindungen mit anderen Betriebseinrichtungen müssen vorschriftsmäßig dicht und zuverlässig abgeschlossen werden
* Es ist sicherzustellen, dass der Abschluss dieser Leitungen und Verbindungen während des Befahrens nicht geöffnet wird
* Bei bewegten Einrichtungen sind geeignete Maßnahmen gegen Ingangsetzen und Bewegen zu treffen
* Warntafeln gegen Einschalten sind an Schalt-, Sperr- und Verriegelungsstellen anzubringen
* Schutzmaßnahmen dürfen nur von der Aufsichtsperson aufgehoben werden
Fehlende oder zu kleine Einstiegs- und Befahröffnungen * Erforderlichen Einstiegs- und Befahröffnungen herstellen
Fehlende Schutzmaßnahmen beim Befahren * Einblasen von Frischluft möglichst in Nähe der Atmungsorgane
* Ausreichende, allenfalls mechanische Lüftung des Silos
* Bereitstellen geeigneter Atemschutzgeräte
* Einblasen von Sauerstoff zur Belüftung ist verboten!
* Verwendung von Atemschutzgeräten und geeigneter Schutzkleidung bei Sauerstoffmangel und gesundheitsgefährdenden AS
* Bei Auftreten leicht entzündlicher, entzündlicher oder schwer entzündlicher AS, ist das Befahren nicht zulässig
* An der Einstiegsstelle muss außerhalb des Silos während der Dauer des Befahrens ein mit den Arbeiten vertraute und mit den Schutzmaßnahmen unterrichtete Person ständig anwesend sein
* Der Einfahrende ist, soweit nicht Befahreinrichtungen eingesetzt werden, mittels eines Sicherheitsgeschirres so anzuseilen, dass eine Bergung rasch möglich ist
* Unterweisung des Arbeitnehmers
Kein Möglichkeit zur Sicherung des Einfahrenden * Es müssen geeignete Ausstiegseinrichtungen vorhanden sein, die ein Verlassen auch ohne fremde Hilfe ermöglichen
Einsteigen weiterer gesicherter und ausgerüsteter Personen in den Silo zur Bergung von Eingefahrenen * Dürfen erst dann einsteigen, wenn zur Sicherung dieser Eingefahrenen genügend Personen anwesend sind
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Luft enthält einen Volumsanteil < 17% Sauerstoff oder Konzentration von 10% der untere Ex-Grenze von Gasen oder Dämpfen leicht entzündlicher, entzündlicher oder schwer entzündlicher AS wird überschritten * Bei regelmäßigen oder öfteren Befahren müssen kontinuierlich messende Einrichtungen vorhanden sein, die rechtzeitig ein Warnsignal abgeben
* Besteht die Möglichkeit einer solchen Messung nicht, sowie in nicht regelmäßig oder selten befahrenen Einrichtungen, ist vor dem Befahren und während desselben durch andere geeignete Messeinrichtungen festzustellen, ob solche Konzentrationen vorhanden sind
* Es sind Warntafeln anzubringen
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Befahren von Silos für die Lagerung von Schüttgütern, denen diese Güter seitlich oder unten entnommen werden * Solange diese nicht entleert sind, ist ein Befahren nur erlaubt, wenn dies unumgänglich notwendig ist
* Während des Befahrens darf kein Schüttgut entnommen werden: Entleerungsöffnungen müssen, soweit dies möglich ist, geschlossen gehalten sein
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Störung beim Ein- und Auslaufen, Fließen des Schüttgutes * Eventuelle Störungen nur von aussen mittels geeigneten Werkzeugen beheben
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Bedienung der Füll- und Entleerungseinrichtungen: Gefahren durch Absturz, Schüttgut etc. * Geeignete Standplätze für die Bedienung errichten
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Einstiegs- und Befahröffnungen nicht abgesichert * Diese gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Öffnen sichern
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Absturz in den Silo * Abschrankungen oder Gitter anbringen
* Unterweisung der Arbeitnehmer

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Reinigung und Schädlingsbekämpfung * Bei Verwendung gefährlicher Schädlingsbekämpfungsmittel, sind entsprechende Schutzmaßnahmen einzuhalten
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Staubexplosionsgefahr * Druckentlastungsflächen vorsehen
* Einhaltung der AI-Erlässe
- Konstruktiver Explosionsschutz, Schutzsysteme; (Druckentlastung von Staubexplosionen)
- Mehlsiloanlagen - Ausnahme vom konstruktiven Explosionsschutz
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