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Hebebühne (Einsäulen)

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 8 KJBG; Ausnahmen: wenn Gefahren d. geeeignete Maßnahmen beseitigt (2-Handschaltung od. Lichschranke), stationäre, hydraulische Hebebühnen.
- Jugendliche: gemäß § 8 KJBG; Ausnahmen: nach Vollend. d. 17. Lj., Störungsbeseitigung, Einstell-, Wartungs-, Instandhaltungs- u. Reinigungsarb., wenn keine Gefahr besteht.
ausgenommen: Bescheid AI.

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? NEIN
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
gemäß §§ 7 und 8 AM-VO
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- § 20 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Absturz des Fahrzeuges * Verschiebbare Gummipakete auf den Auslegern montieren
Quetschgefahr beim Herablassen * Bedienungspult außerhalb des Gefahrenbereichs
* Automatische Ruhestellung des Ein-Aus-Schalters zum Heben und Senken
* Nicht im Gefahrenbereich aufhalten
Quetschgefahr zwischen Fahrzeug und Wand/ Decke * Genügend Sicherheitsabstand vorsehen
* Oberen Kontaktschalter vorsehen
Unbefugtes Herablassen der Bühne * Warnschild am Bedienungspult
Absinken durch Druckluftverlust * Automatisch einrastende Stützen vorsehen
Druckluftverlust Radfreiheber * Automatisch einrastende Verriegelungen vorsehen
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