Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)

Coronavirus_Friseure

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Gefahr der Infektionsübertragung durch Nichtverwendung geeigneter personenbezogener Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung (PSA). MUND-NASENSCHUTZ (MNS):
>Arbeitnehmer/-innen müssen im Kundenbereich einen MNS tragen.
>Kunden müssen ebenfalls einen MNS tragen.
>MNS mit Ohrenschlaufen werden empfohlen. (Auch geeignet für Haarschnitt.)
>Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter (AUVA-Empfehlung: 2 Meter) einzuhalten.

ERWEITERTER SCHUTZ:
Empfehlung: Bei Face-to-Face-Behandlungen (Wimpern, Augenbrauen, Bartservice, dekorative Kosmetik) sollten Arbeitnehmer/-innen zusätzlich zum MNS einen Plexiglasschirm/Visier tragen bzw. eine FFP2-Maske tragen da der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter nicht eingehalten werden kann.

HANDSCHUHE:
Handschuhe sind gemäß der üblichen Hygienevorgaben zu tragen. Darüber hinaus noch z.B. bei: Desinfektions- u. Reinigungsarbeiten, Entsorgung von Abfällen, Beladen von Waschmaschinen, Entgegennahme von Bargeld.
>Es muss jedoch gewährleistet werden, dass die Hände vor und insbesondere nach jedem Kunden gewaschen und desinfiziert werden.
GEFÄHRLICHE ARBEITSSTOFFE:
(Alkoholische Hände- u. Flächendesinfektionsmittel)
Sicherheitsdatenblätter und ggf. Explosionsschutzmaßnahmen beachten.

Hände- u. Flächendesinfektionsmittel müssen zumindest dem Wirkspektrum BEGRENZT VIRUZID entsprechen.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar. >Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Verursacht schwere Augenreizung. >So positionieren, dass die Entnahme durch Pumpdosierer nicht in Augenhöhe erfolgt.
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. >Dämpfe nicht einatmen.
unbeabsichtigte Freisetzung >Für angemessene Lüftung sorgen.
Alle Zündquellen entfernen.
>Nicht in die Umwelt gelangen lassen.
>Mit saugfähigem Material (z.B. Lappen, Vlies) aufwischen.
Gefahr der Infektionübertragung im Eingangs- u. Kassenbereich. >Kein Händeschütteln.

>Den Kunden ist die Möglichkeit der Händedesinfektion anzubieten.

>Allgemeine Hygienemaßnahmen sind einzuhalten.

>Geeignete Schutzverglasungen an den Pulten vorsehen. Diese sollen den Bereich zwischen Kunden und Personal so gut als möglich trennen. >Regelmäßige Reinigung der Schutzverglasung.
>Ist keine Schutzverglasung erhältlich kann ein gesonderter Bereich für Waren- bzw. Geldübergabe geschaffen werden um die Einhaltung des Sicherheitsabstandes von Mindestens 1 Meter zu gewährleisten. z.B. Beistelltische.

>Im Wartebereich der Kassen ist dafür zu Sorgen, dass keine Ansammlung von Personen entsteht. Die Abstände von mindestens 1 Meter sind gut sichtbar zu kennzeichnen und müssen eingehalten werden.

>Die Kunden sind aufzufordern, nach Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen.
Gefahr der Infektionsübertragung im Salon (Kundenbereich). >Kunden sind bei der Terminvereinbarung bzw. durch geeignete Information darauf hinzuweisen, dass bei Vorhandensein von Symptomen der Salon nicht betreten werden dürfen.

>Regelmäßig lüften! Mind. 4x tgl. für 10min querlüften.

>Diskretionszonen sind klar und gut sichtbar zu Kennzeichnen. (Aushang, etc.)

>Zwischen allen Personen (Arbeitnehmer/-innen und Kundinnen/Kunden) ist der Sicherheitsabstand von mind. 1 Meter nach Möglichkeit einzuhalten. (Bestuhlung im Wartebereich anpassen, Termine takten, etc.)
>Die Kundenanzahl kann beschränkt werden:
z.B. 1 Kunde/10m² Geschäftsfläche

>Schneideumhänge müssen nach jedem Kunden gewechselt werden.
>>Waschbare (60° mit Vollwaschmittel) Schneideumhänge oder
>>Einwegumhänge verwenden.
>Bis zum Waschen sind die Schneideumhänge in geschlossenen Behältern aufzubewahren.

>Der direkte Kontakt zu den Kunden ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.

>Reinigung/Desinfektion von allen berührten Gebrauchsmitteln am Kunden wie Spraydosen, Kämmen, Bürsten, Stühlen, Arbeitsflächen, Scheren, Messern, Klingen etc. nach jedem Kunden.
Gefahr der Infektionsübertragung (Tröpfchen- und Kontaktinfektion) unter den Arbeitnehmer/-innen. >Kein Händeschütteln/Begrüßungskuss...

>Regelmäßiges sowie vor und nach jedem Kunden Händewaschen mit warmen Wasser und Seife für mind. 20sec.
>Regelmäßiges sowie vor und nach jedem Kunden Hände desinfizieren. 3ml Handdesinfektionsmittel für 30sec. in den Händen einreiben.

>Richtige Hust-/Niesetikette beachten. In ein Taschentuch welches danach sofort entsorgt wird oder in die Ellenbeuge.

>Die Arbeitsbereiche sind so aufzuteilen, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
(z.B. nur ein/-e Arbeitnehmer/-in in der Farbküche.)

>Arbeitsmittel sollen nur von einer/-m Arbeitnehmer/-in verwendet werden. Ist dies nicht möglich ist das Arbeitsmittel vor Verwendung durch eine/-n andere/-n Arbeitnehmer/-in mit geeignetem Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.

Empfehlung für mögliche Infektionsfälle:
>Die Arbeitnehmer/-innen in Gruppen/Teams (wie in der Schichtarbeit) einteilen.
>Die Gruppen/Teams dürfen nicht miteinander in Kontakt kommen.
Gefahr der Infektionsübertragung (Tröpfchen- und Kontaktinfektion) unter den Arbeitnehmer/-innen in den Sozialbereichen. >Sanitäreinrichtungen sind regelmäßig bzw. in verkürzten Intervallen zu reinigen.

>Die Pausenbereiche sind so aufzuteilen bzw. die Pausen so zu staffeln, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann.
>Nach Pausen ist der Tisch, etc... mit Flächendesinfektionsmittel zu reinigen.
Besondere Gefahr für Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören. >Arbeitnehmer/-innen die einer Risikogruppe angehören (Bestätigung mittels Attest vom behandelnden Arzt) dürfen nur dann beschäftigt werden, wenn die Gefahr einer Infektion sowohl am Arbeitsplatz als auch auf dem Weg von und zur Arbeit auf ein absolutes Minimum beschränkt werden kann (z.B. kein Kontakt mit Kund/-innen oder Kolleg/-innen, keine Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, usw.)
>Ist dies nicht möglich, sind diese Arbeitnehmer/-innen vom Dienst freizustellen.

>Der Risikogruppe gehören z.B. folgende Personen an: über 65-Jährige oder Menschen mit speziellen Erkrankungen der Atemwege, des Herzkreislaufsystems, Krebserkrankungen, usw. (die Diagnose muss dem/der Arbeitgeber/-in nicht bekannt gegeben werden)

>Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/-n Arbeitsmediziner/-in
Gefahr der Infektion von Kontaktpersonen. >Aufzeichnungen über Kontaktpersonen (Kunden,
Lieferanten, weitere betriebsfremde Personen
sowie Arbeitnehmer/-innen) die im Betrieb waren
führen. Z.B. Namen + Telefonnummer.

>Arbeitnehmer/-innen sind darüber zu informieren,
dass eine eigene bestätigte COVID-19-
Erkrankungen oder der Verdacht sowie der
Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen
sofort dem Arbeitgeber zu melden sind.
eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB