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Mixer (Standgerät)

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 8 (1) Z 1 h KJBG-VO; dürfen nur beschäftigt werden, wenn die typischen Unfallgefahren (z.B. durch elektrisch verriegelten Deckel) beseitigt sind, es besteht Aufsichtspflicht!
- Jugendliche: gemäß § 8 (1) Z 1 h KJBG-VO; dürfen nur beschäftigt werden, wenn die typischen Unfallgefahren (z.B. durch elektrisch verriegelten Deckel) beseitigt sind, es besteht Aufsichtspflicht!
- Schwangere und stillende Mütter: kein schweres Heben, kein langes Stehen

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
schnittfeste Handschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 15, 41-46
- EN 12852 - Nahrungsmittelmaschinen - Vertikalkutter und Mixer - Sicherheits- und Hygieneanforderungen
- ZH1/40 Merkblatt der Deutschen Berufsgenossenschaften

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Verletzungsgefahr durch Messer oder Rührwerk * Zugriff zu den Gefahrenstellen durch Verkleidung und verriegelte (bewegl.) Schutzdeckel verhindern
* Messerwelle muss innerhalb von 4 Sekunden stillstehen, wenn der Deckel mehr als 50 mm angehoben wird
* Beim Ausbau der Messer schnittfeste Handschuhe tragen
Gefahren bei der Gerätereinigung * Maschinen vom Stromnetz trennen (Hauptschalter)
* Reinigungsvorschriften befolgen

Mensch-Umwelt

Gefahren Maßnahmen
Ätzende oder reizende Reinigungsmittel * Anwendungsvorschriften entsprechend der Sicherheitsdatenblätter befolgen
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