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Diagnostikzentrum

In Diagnostikzentren ist insbesondere auf die Gefährdung durch ionisierende Strahlung beim Betrieb der Röntgenanlagen, sowie die Entstehung von starken Magnetfeldern bei MRT - Anlagen Bedacht zu nehmen.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Einhaltung der sicherheitsrelevanten Bestimmungen für MRT - Anlagen *Überprüfung der Einhaltung der ÖVE/ÖNORM E 60601-2-33 ("Gebrauchsanleitung" MRT)
MR-Sicherheitsbeauftragten (auch MR-Arbeiter) *Ausbildung und Bestellung eines MR-Sicherheitsbeauftragten gemäß ÖNORM S 1125-1,2
Exposition - Einhaltung der Grenzwerte *Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte gemäß ÖVE/ÖNORM E 8850
Ferromagnetische Metallgegenstände werden durch das Magnetfeld angezogen *keine ferromagnetischen Metallgegenstände mitnehmen wie Scheren, Kugelschreiber, Schlüssel, Leitern, Infusionsständer, Transportwagen
*Reparatur und Wartungsarbeiten nur mit antimagnetischem Werkzeug
*Verwendung antimagnetischer Behelfe durch den Reinigungsdienst
*Bereitstellung und Verwendung nichtmagnetischer Patiententransportwagen
Notfall *Notfallplan erstellen; Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen gemeinsam mit Feuerwehr erstellen (Brandschutzplan, Ausrüstung Feuerwehr - z.B.: Atemschutz)
*Verwendung antimagnetischer Handfeuerlöscher im MRT-Bereich
Unterweisung *Information und Unterweisungen gemäß ASchG §§12, 14 durchführen (Bedienungsanleitung) - u.a.:
- Wirkungsweise der Not Aus-Schalteinrichtungen auf die Stromversorgung und das Magnetfeld
- Einhaltung der Verbots-, Warnschilder und Bereichsmarkierung (z.B.: Kontrollbereich >= 0,5 mT (normalerweise identisch mit HF-Kabine))
- außerhalb der Untersuchungszeiten sind die Türen versperrt zu halten
- Verhalten im Störfall - Quenchvorgang - Auslösung - Magnetfeldabbau (z.B.: austretendes Helium - Kaltverbrennungs-, Erstickungsgefahr)
*Bedienungsanleitung der MR-Anlage bereitstellen
Mangelhafte oder unregelmäßig stattfindende Belehrungen * Mindestens jährlich Belehrung gem. § 31 StSchVO durchführen
Geräteunterlagen nicht vorhanden oder unzureichend * Geräteunterlagen beim Hersteller anfordern
* Röntgenbuch führen
Ionisierende Strahlung; mangelnde Kontrolle * Dosimetertragepflicht gem. Bescheid konsequent beachten (§34 StSchG)
* Eignungs-, Kontroll- und Enduntersuchungen gem. §§ 16-23 StSchVO
Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung (Bleischürzen)
Ausbildung und Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
Infektionsgefahr, Umgang mit Körperflüssigkeiten * Technischer Infektionsschutz: sicheres Arbeiten (z.B. Recapping verboten, durchstichsichere Nadelabwurfbehälter)
* Persönliche Schutzausrüstung: puderfreie Handschuhe tragen
* Immunisierung - Hepatitis B Schutzimpfung
* klare Abfallbeseitigungsregeln
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