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LKW-Ladekran

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge
- Jugendliche
- Schwangere und stillende Mütter gemäß Mutterschutzgesetz § 4

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? JA
Kranführerschein
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Handschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
gemäß §§ 7 und 8 AM-VO; Prüfung der Anschlagemittel
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
-Verordnungen über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten;
- BGBl. 441/75 in geltender Fassung
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 18, 19, 23, 52 und 53
- Merkblatt M 844 "LKW-Ladekran" der Allgmeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA)
- Merkblatt M 203 "Handzeichen für Einweiser" der AUVA
-Merkblatt M 845 "Seile und Bänder aus synthetischen Fasern" der AUVA
- Folder HUB-A1D-0494 "Arbeiten im Bereich von Freileitung" der AUVA und dem Verband der Elektrizitätswerke Österreichs (VEÖ)
- Aufkleber HUB-A004C-0196 der AUVA und dem VEÖ
- Aufkleber HUB-A023-0196 der AUVA

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Verletzungsgefahr durch pendelnde bzw. herabfallende Last * Schwenkbereich meiden
* Schutzhelm tragen
* Verweilen unter der hängenden Last verboten
* Richtiges und nicht beschädigtes Anschlagmittel verwenden
* Anschlagmittel mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden
* Schwerpunkt der Last beachten
* Anschlagmittel: bei jeder Benützung augenscheinliche Kontrolle; mind. 1x jährlich nachweisliche Überprüfung durch Fachkundige
* Sicherheitsschuhe tragen
* Lasthaken und Ladekräne müssen mit einer Sicherung gegen unbeabsichtigtes Aushängen versehen sein (Sicherheitsfalle)
* Für Bedienpersonal sicheren Standplatz wählen, wo man sich nicht gefährdet
Durch Nieder- und Hochspannungsleitungen * Vorgeschriebene Sicherheitsabstände einhalten
Kippgefahr * Abstützung gemäß Bedienungsanleitung
Durch Straßenfahrt * Stütz- und Kranausleger laut Bedienungsanleitung fixieren
Für Kranfahrer * Bei mehr als 5 Tonnen Tragkraft oder einem Lastmoment von 10 Tonnenmeter ist ein Nachweis der Fachkenntnisse erforderlich.
* Innerbetrieblicher Fahrausweis
Durch Ladekran (defekte Sicherheitseinrichtungen) * Tägliche Kontrolle vor Inbetriebnahme
* Abnahmeprüfung
* Wiederkehrende Prüfung mind. 1x jährlich
* Prüfbuch
Durch Freileitungen * Sicherheitsabstand einhalten
Durch Schwenken des Kranes * Unterweisung
* Außerhalb des Schwenkbereiches aufhalten
Durch Abrutschen der Last * Sicherheitslasthaken verwenden
Durch Anhängen von Lasten * Unterweisung
* Nur mit Zustimmung des Fahrers bei Sichtkontrolle
Durch verkehrswidriges Verhalten * Unterweisung
* StVO einhalten
Durch unzureichend gesicherten Ausleger * Gesonderte Sicherung bei Straßenfahrt
Quetschen von anderen beim Rückwärtsfahren * Mit Einweisern arbeiten
* Akustische und optische Signale am LKW
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