Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)

Baumschnitt

Beim Baumschnitt ist die Schnittgefahr dominierend, weiters sind herabfallende und hochschnellende Äste zu beachten und durch die erhöhte Arbeitsposition besteht auch Absturzgefahr

GZ: BMASK-461.301/0008-VII/A/3/2015 ASchG-Novelle vom 1.6.2015 (Anpassung an die CLP-VO)
- 4. § 110 Abs. 8 ASchG bzw. § 55 Abs. 2 AAV: Bei Verwendung von zweitaktbetriebenen handgeführten Arbeitsmitteln (z.B. Kettensägen, Motorsensen, Heckenscheren…) müssen benzolhaltige Motortreibstoffe (krebserzeugender Arbeitsstoff) durch weniger gefährlichen Treibstoff (Alkylatbenzin) ersetzt werden.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt herunterladen

Mensch-Technik

Gefahren Maßnahmen
Schnittgefahr durch die Säge * Persönliche Schutzausrüstung konsequent tragen
-Schnittschutzhose, -jacke, Forsthelm mit Gehörschutz und Visier
* Technische Funktionskontrolle des Gerätes vor jeder Inbetriebnahme
* Kein Überkopfschneiden
* Alle Schutzeinrichtungen am Gerät angebracht
Vibrationsbelastung * Antivibrationselemente kontrollieren
* Handschuhe mit schwingungsdämpfenden Eigenschaften verwenden
Absturzgefahr * Absturzsicherung verwenden
* Auf sicheren Stand achten
Herabfallende Äste * Persönliche Schutzausrüstung verwenden
* Außerhalb des Gefährdungsbereiches arbeiten
* Fallrichtung der Äste beobachten
Hochschnellen entlasteter Äste * Beachten der Schnittführung
durch Abgase (benzolhaltige Motortreibstoffe
krebserzeugender Arbeitsstoff)
* es dürfen nur benzolfreie Treibstoffe (Zweitaktmotoren) verwendet werden (Alkylatbenzin)
Gefahr durch schadhafte, kranke Bäume * Vor Arbeitsbeginn Baumbeurteilung durchführen (Fachkundige Person)
* Festlegung der geeigneten Arbeitsmethode und Auswahl der erforderlichen Ausrüstung
Verwendung (Aufstieg) mit der Leiter * Siehe Grundevaluierung für Anlegeleiter
Arbeiten mit einer Hubarbeitsbühne * Siehe Grundevaluierung Hubarbeitsbühnen
Freileitungen, Stromgefahr * Abschalten durch Energieversorgungsunternehmen
* Isolieren der Leitungen
* Sicherheitsabstände einhalten
Persönliches Absturzsicherungssystem * Nur überprüfte Auffang-,Rückhaltesysteme und Arbeitsplatzpositionierungssysteme verwenden
* Sichtprüfung vor jeder Verwendung
* Zusammenstellung und Verwendung der einzelnen Komponenten nur nach Herstellerangaben und Bedienungsanleitung
* Vor der Verwendung Berge-, und Rettungsmaßnahmen festlegen
eval.at ist ein Service von
Homepage der AUVA Homepage der WKÖ Homepage der AK Homepage der IVHomepage des ÖGB